Betreff
Neufassung Schulsportverträge
Vorlage
52/115/2011
Aktenzeichen
I/52/KUG
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt die Schulsportverträge mit den betroffenen acht Sportvereinen zum 01.01.2012 abzuschließen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Die Stadt Erlangen hat mit acht Sportvereinen (ATSV Erlangen, Turnerbund 1888 Erlangen, TV 1848 Erlangen, BSC Erlangen, Spvgg Erlangen, SV Tennenlohe, FSV Erlangen-Bruck, SC Eltersdorf) Vereinbarungen über die Nutzung von Vereinssportanlagen im Rahmen des Erlanger Modells für den Schulsport geschlossen. Die Verträge mit den Sportvereinen wurden zwischen 1971 und 1982 abgeschlossen und haben unterschiedliche Laufzeiten. Als Basis für die Entschädigung wurden bislang Pflegesätze für Unterhaltskosten aus amtlichen Unterlagen verwendet. Für die künftigen Verträge wird hier die Komponente der Nutzung der Sportanlagen mit Hilfe der Schülerentwicklung mit berücksichtigt.

Ziel ist es durch einen Neuabschluss der Verträge eine langfristige Sicherung des Schulsports im Außenbereich zu gewährleisten. Für folgende Schulen wird dann eine Nutzung der Sportplätze weiterhin möglich sein: Werner-von-Siemens-Realschule, Marie-Therese-Gymnasium, Loschgeschule, Albert-Schweizer-Gymnasium, Realschule am Europakanal, Hermann-Hedenus Grundschule, Mittelschule Hermann-Hedenus-Schule, Christian-Ernst-Gymnasium, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Berufsschule, Grundschule Tennenlohe, Max und Justine Elsner Schule, Förderzentrum II, Emmy-Noether-Gymnasium.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Die Sportvereine haben in Abstimmung mit der Sportverwaltung die Bereitschaft erklärt, dass die neuen Verträge zum 01.01.2012 mit einer Laufzeit von 25 Jahren geschlossen werden sollen. In Abstimmung mit den Sportvereinen wird das Sportamt die alten Verträge zum Jahresende kündigen und in Absprache mit dem Rechtsamt die neuen Verträge mit den Vereinen schliessen.

 

3.   Prozesse und Strukturen

Die wesentlichen Änderungen der neuen Verträge sind wie folgt aufgeführt:
* gleichlaufende Laufzeit

* Berücksichtigung der Schülerentwicklung und Anpassung des Nutungsentgeltes alle 3 Jahre

* Das Nutzungsentgelt zu Vertragsbeginn erfährt eine abgesprochene Anpassung an die Schülerentwicklung der vergangenen Jahre.

* Die Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex anteilig zu 75 % erfolgt alle 3 Jahre.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden

                        bzw. im Budget auf Kst 520090/Sk 523111

                   sind nicht vorhanden