Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für die Umgestaltung der Mozartstraße zwischen Sieboldstraße und Gebbertstraße durchzuführen.
Das Arbeitsprogramm 2012 der Ämter 61 und 66 sieht für die Jahre 2012-2014 die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Mozartstraße zwischen Sieboldstraße und Gebbertstraße vor (siehe Anlage).
Korrespondierend hierzu sieht die aktuelle Haushaltsplanung von Amt 66 folgende Mittelverteilung für die Maßnahme vor:
2012 20.000 € Planungskosten
2013 350.000 € 1. BA. Sieboldstraße bis Werner-v.-Siemes-Straße
2014 400.000 € 2. BA. Werner-v.-Siemens-Straße bis Gebbertstraße
Die Mozartstraße befindet sich in den beiden zum Ausbau
vorgesehenen Abschnitten in einem baulich sehr schlechten Zustand. Das
Schadensbild korrespondiert mit ersten Untersuchungen (Bohrkernentnahmen) von
Amt 66, wonach in den Fahrbahnbereichen lediglich eine Gesamtdicke der
Asphaltschichten zwischen ca. 5 cm und 15 cm festgestellt wurde. Verdrückungen,
Aufbrüche, Netzrisse, etc. sind als Folge dieses, für die vorhandene
Verkehrsbelastung und damit für die Funktion dieser Straßenabschnitte im
Straßennetz, unzureichenden Fahrbahnaufbaus in zunehmendem Maße erkennbar.
Eine Beseitigung dieser Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke ist
technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen
eines Vollausbaus unter Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgen. In
diesem Zusammenhang ist auf den Beschluss des BWA vom 10.05.2011 (Beschluss des
Erhaltungsprogramms 2012 – 2014, Straßenerneuerungsmaßnahmen) hinzuweisen.
Die Verwaltung möchte möglichst früh in einen intensiven und transparenten Bürgerbeteiligungsprozess einsteigen, um dem wachsenden Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Daher ist beabsichtigt; vor Beginn der eigentlichen Vorentwurfsplanung eine erste Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Bei dem geplanten Anliegerworkshop können beispielsweise der Bedarf erläutert, Probleme im Bestand erörtert, Wünsche für eine Umplanung vorgebracht und Zwangspunkte vorgestellt werden.
Die von den Teilnehmern vorgebrachten Ideen und Anregungen können so bereits in der anschließenden Vorentwurfsplanung Berücksichtigung finden.
Nach Vorliegen der Vorentwurfsplanung werden wie in der Vergangenheit 1-2
weitere Termine zur Beteiligung stattfinden. Zu der Veranstaltung werden alle
Anlieger und Eigentümer eingeladen.
Die Fraktionen werden ebenfalls frühzeitig über die geplanten
Bürgerbeteiligungstermine in Kenntnis gesetzt.
Anlage: Luftbild