Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren, Programmanmeldung für das Jahr 2012
Vorlage
610.3/028/2011
Aktenzeichen
VI/610.3 T. 1360
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm VI, Aktive Zentren 2012 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss billigend zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


Die historische Innenstadt wurde von 2004 bis 2011im Bund-Länder-Städtebauförderungspro­gramm II, Soziale Stadt gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte außerdem die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren. Seit 2004 konnten verschiedene Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 20,3 Mio. € finanziert werden. Der finanzielle Zuschuss durch Städtebauförderungsmittel (Bund und Land) beträgt damit ca. 12,2 Mio. €.

 

Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2011

Das Programmjahr 2011 stellt eine Besonderheit dar, da die Stadt Erlangen seitens der Regierung von Mittelfranken aus zwei verschiedenen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen parallel gefördert wurde.

  • Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 2011 Mittel in Höhe von ca. 2,0 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 3,3 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.
  • Weiter hat die Regierung von Mittelfranken im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2011 Mittel in Höhe von ca. 1,1 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 1,8 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt

 

Die Bewilligungsbescheide 2011 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:

Programm „Soziale Stadt“

  • Generalsanierung Kulturzentrum E- Werk BA 4c (Zuschusshöhe Bund/Land: 58T€)
  • Generalsanierung Palais Stutterheim mit Ausweichquartier Bücherei und Galerie (Zuschusshöhe Bund/Land: 1.736 T€)
  • Umgestaltung der Goethe/Heuwaagstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 168T€)

 

Programm „Aktive Zentren“

  • Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Sanierung (Zuschusshöhe Bund/Land: 21T€)
  • Städtebauliches Einzelhandelskonzept (Zuschusshöhe Bund/Land: 55T€)
  • Generalsanierung Palais Stutterheim (Zuschusshöhe Bund/Land: 460 T€)
  • Umgestaltung der Goethe/Heuwaagstraße und der Südlichen Stadtmauerstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 535T€)

Jahresanmeldung 2012

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2012 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Die Programmanmeldung wurde der Regierung von Mittelfranken am 22.11:2011 zugesandt (siehe Anlage, bestehend aus „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2012“ und „Begleitinformationen zu den Städtebauförderungsprogrammen in Bayern 2012“).

Die Anmeldung spiegelt die in der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung am 21.11.2011 vorgestellten Projekte, Abläufe und Prioritäten.

Für die Programmjahre 2012 bis 2015 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie integrative und sonstige Maßnahmen von insgesamt 17.585 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (7.034 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (10.551 T€).

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.

Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 


Anlagen:       
Anlage 1: Bedarfsmitteilung

Anlage 2: Begleitinformationen

Anlage 3: Geltungsbereich