Betreff
Ausbau Staudtstraße mit Umbau der Einmündung Kurt-Schuhmacher-Straße, hier: Ausführungsplanung
Vorlage
66/124/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Ausbau der Staudtstraße mit Umbau der Einmündung Kurt-Schumacher-Straße

            - 4 Lagepläne                         Plan-Nr.          07.014/A         M 1:250
                                                                                  07.016/A         M 1:250
                                                                                  07.018/A         M 1:250
                                                                                  07.020             M 1:500

            - 2 Höhenpläne                      Plan-Nr.          07.038             M 1:1000/100
                                                                                  07.042             M 1:1000/100

            - 5 Regelquerschnitte             Plan-Nr.          07.024             M 1:25
                                                                                  07.026             M 1:25
                                                                                  07.028             M 1:25
                                                                                  07.032             M 1:25
                                                                                  07.034             M 1:25

            - 2 Pläne Regenrückhaltebecken                 07.056/A         M 1:200
                                                                                  07.062/A         M 1:25

wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Erschließung der geplanten Institutsansiedlung der Max-Planck-Gesellschaft wird die Staudtstraße sowie die Einmündung in die Kurt-Schumacher-Straße ausgebaut.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Fortführung des rechtskräftigen BP 380 und auf Basis des von der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern im April 2011 unterzeichneten Städtebaulichen Vertrages wurde im Auftrag des Staatlichen  Bauamtes Erlangen-Nürnberg und in Abstimmung mit dem Tiefbauamt durch das Ingenieurbüro Glückert die beiliegende Ausführungsplanung erarbeitet.

 

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind in den aufgehängten Plänen dargestellt.

 

Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und nach Drosselung dem Röthelheimgraben zugeleitet. Die Drosselung erfolgt im westlichen Bereich der Staudtstraße durch einen Regenwasserstauraumkanal und im östlichen Bereich der Staudtstraße durch ein Regenrückhaltebecken. Das vorhandene Erdbecken wird entsprechend den neuen Bedürfnissen angepasst. Für das Einleiten des Oberflächenwassers in den Röthelheimgraben – zum einen über den Stauraumkanal und zum anderen über das Regenrückhaltebecken – wurden entsprechende Wasserrechtsverfahren durchgeführt.

Mit den beiden Bescheiden vom 28.07.2011 wurde das Einleiten von Niederschlagswasser in den Röthelheimgraben genehmigt.

Die Straßenbeleuchtung in der Kurt-Schumacher-Straße wird den neuen Verkehrsverhältnissen angepasst. Die Straßenbeleuchtung in der Staudtstraße wird wegen dem neuen Straßenquerschnitt mit Parkflächen und abgesetzten Gehwegen neu konzeptioniert.

Es kommen Standard – Straßenleuchten zum Einsatz, welche mit energiesparenden Natriumdampfhochdrucklampen bestückt sind.

Die Kurt-Schumacher-Straße erhält im Einmündungsbereich eine zusätzliche Fahrspur (Geradeaus Spur / Rechtsabbieger Spur)

Der Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße/Staudtstraße wird zudem aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet.

Die beiliegende Planung beinhaltet auch den Ausbau des Geh-/Radweges zwischen dem westlichen Ende der Staudtstraße und der Schenkstraße. Entsprechend dem Städtebaulichen Vertrag werden die Planungs- und Ausbaukosten zu 1/3 von der Stadt Erlangen (PRP) getragen. Die restlichen 2/3 zahlt der Investor (Freistaat Bayern). Der Anteil der Stadt Erlangen in Höhe von ca. 30.000,- € (Planungs- und Baukosten) ist in den Gesamtprojektkosten enthalten und wird von PRP getragen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen vom 20./27.04.2009 über die Nutzung des Verbindungsweges Schenkstraße – Staudtstraße als Schulweg übernimmt die Stadt alle Verpflichtungen der Unterhaltslast einschl. der Verkehrssicherungspflicht und der Straßenreinigung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Umsetzung ist ab dem Frühjahr 2012 vorgesehen. 

Entsprechend dem Städtebaulichen Vertrag vom April 2011 stellt die Erschließungsträgerin die Verkehrsanlagen auf ihre Kosten her. Die Stadt Erlangen wird die fertiggestellten und mangelfreien Verkehrsanlagen in ihre Baulast übernehmen, wenn die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten Verkehrsanlagen:

1.950.000,- €

Kostentragung lt. Städtebaulichem Vertrag durch Freistaat Bayern

GW/RW zur Schenkstraße

30.000,- €

Treuhandkonto PRP

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten (jährl. Unterhalt):

9.000,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind in Höhe von 30.000,- € bei PRP vorhanden

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtslageplan