Betreff
Errichtung einer Produktionshalle, Spardorfer Straße 150 (Gemarkung Meilwald), Fl.-Nrn. 2753, 2753/1, Az.: 2011-695-VO
Vorlage
63/179/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Die Baugenehmigung kann in Aussicht gestellt werden, sobald die Landschaftsschutzgebietsverordnung geändert und das Baugrundstück aus deren Geltungsbereich entfernt wurde.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

Nicht vorhanden.

Gebietscharakter:

Sondergebiet Bannwald, nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Vorhaben wurde grundsätzlich bereits in der Bauausschusssitzung vom 01.03.2011 behandelt und nach Umsetzung gewisser Änderungen befürwortet. Aufgrund von Bitten aus der Bauausschusssitzung vom 27.09.2011 wird das nunmehr geänderte Vorhaben erneut vorgelegt.

 

Im Landschaftsschutzgebiet „Meilwald“ soll südlich der bestehenden „Folienfabrik“ eine Produktionshalle mit 512 qm Grundfläche errichtet werden. Dieser Neubau dient zur Erweiterung der dort bereits ansässigen Firma Human Optics. Mit dem Vorbescheid soll die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden.

 

Gegen das Vorhaben bestehen grundsätzliche städtebauliche Bedenken wegen der Lage im Außenbereich / Landschaftsschutzgebiet / Wald und der generellen Zielsetzung. Allerdings ist eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB möglich, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist (max. 25 % des ursprünglichen Umfangs). Das Bauvorhaben bewegt sich innerhalb dieser Grenzen.

 

 

Auf Anregung der Höheren Naturschutzbehörde soll durch eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung das Baugrundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet Meilwald herausgenommen werden.

 

Es sind 60 Bäume (5 Buchen, 11 Eichen, 44 Kiefern) zur Fällung vorgesehen, der andere zu beseitigende Vegetationsbestand ist nicht dargestellt. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden im Genehmigungsverfahren geklärt.

 

Die gewünschten Änderungen des Bau- und Werksausschusses vom 1.3.2011 (siehe beiliegenden Protokollvermerk) bezüglich Dachform, Gebäudesituierung im Grundstück und Fassadenverkleidung wurden umgesetzt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: wurde bisher nicht durchgeführt.

 

 


Anlage: Lageplan