Im BWA vom 28.09.2010 wurde beschlossen, dass der ausgebaute Feld- und Waldweg zwischen der Kriegenbrunner Straße und der Einmündung in den Feld- und Waldweg Zug-Nr.399 (siehe Plan, Anlage 1) als solcher öffentlich zu widmen ist. Voraussetzung für die Widmung ist, dass sich das Wegegrundstück in städtischem Besitz befindet. Somit wurde das Liegenschaftsamt der Stadt Erlangen mit dem Erwerb des Grundstückes vom Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn beauftragt. Der Grunderwerb konnte nicht erfolgen, da keine Einigung mit dem Wasser- und Bodenverband erzielt werden konnte. Dies liegt u.a. daran, dass die nebenliegende Bahnlinie aufgelassen wird und die zukünftige Nutzung dieser Trasse noch nicht feststeht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund des fehlenden Grunderwerbs ist eine Widmung des Weges derzeit nicht möglich. Die Benutzung des ausgebauten Weges für den zugelassenen landwirtschaftlichen sowie Rad- und Fußverkehr wird seitens des Wasser- und Bodenverbandes Kriegenbrunn geduldet und ist somit trotz fehlender Widmung gewährleistet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmung ist aufgrund des fehlenden Grunderwerbs nichtig und wird bis auf weiteres zurückgestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung wird die geplante Widmung bis zum Grunderwerb bzw. Klärung der zukünftigen Nutzung der Bahntrasse zurückstellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan des Weges (Anlage 1)