Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Aussetzung des Widmungsvollzuges des öffentlichen Feld- und Waldweges (Zug-Nr. 407)
Vorlage
66/123/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Im BWA vom 28.09.2010 wurde beschlossen, dass der ausgebaute Feld- und Waldweg zwischen der Kriegenbrunner Straße und der Einmündung in den Feld- und Waldweg Zug-Nr.399 (siehe Plan, Anlage 1) als solcher öffentlich zu widmen ist. Voraussetzung für die Widmung ist, dass sich das Wegegrundstück in städtischem Besitz befindet. Somit wurde das Liegenschaftsamt der Stadt Erlangen mit dem Erwerb des Grundstückes vom Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn beauftragt. Der Grunderwerb konnte nicht erfolgen, da keine Einigung mit dem Wasser- und Bodenverband erzielt werden konnte. Dies liegt u.a. daran, dass die nebenliegende Bahnlinie aufgelassen wird und die zukünftige Nutzung dieser Trasse noch nicht feststeht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund des fehlenden Grunderwerbs ist eine Widmung des Weges derzeit nicht möglich. Die Benutzung des ausgebauten Weges für den zugelassenen landwirtschaftlichen sowie Rad- und Fußverkehr wird seitens des Wasser- und Bodenverbandes Kriegenbrunn geduldet und ist somit trotz fehlender Widmung gewährleistet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmung ist aufgrund des fehlenden Grunderwerbs nichtig und wird bis auf weiteres zurückgestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird die geplante Widmung bis zum Grunderwerb bzw. Klärung der zukünftigen Nutzung der Bahntrasse zurückstellen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan des Weges (Anlage 1)