Die Verwaltung wird beauftragt, die seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1504) vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, und die Systembetreiber aufzufordern, eine konkrete Aussage über die Höhe des „angemessenen Entgelts“ für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen zu machen.
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung regelt in § 6 Abs. 4 Satz 7 folgendes:
„Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können
die Übernahme oder Mitbenutzung der Einrichtungen, die für die Sammlung von
Materialien der im Anhang I genannten Art erforderlich sind, gegen ein
angemessenes Entgelt verlangen. Systembetreiber können von den
öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern verlangen, ihnen die Mitbenutzung
dieser Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten.“
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, die Vorgaben zur Mülltrennung in diesem Abfallbereich wieder
dem anzupassen, was der gesunde Menschenverstand erwarten würde, nämlich auch
bei den Systemen gelber Sack / gelbe Tonne / gelber Container wie bei allen
anderen Sammelsystemen eine Definition über die Stoffart (hier Kunststoffe) und
nicht über die Funktion (Verkaufsverpackung aus Kunst- und Verbundstoffen)
vorzugeben.
Die Mülltrennung in Erlangen würde dadurch wieder leichter vermittelbar, denn jeder Farbe eines Sammelsystems ist eine Stoffart zugeordnet: Blaue Tonne = Papier, grüne Tonne = biologisch abbaubare Abfälle (Biomüll), gelbe Tonne = Kunststoffe, roter Depotcontainer = Altmetall, weißer, brauner und grüner Depotcontainer = Rundglas in der jeweiligen Farbe.
Ziel zukünftiger Verhandlungen wird es außerdem sein, die bisher geltende Mengenbegrenzung hinsichtlich der Anzahl neu aufzustellender gelber Container und gelber Tonnen abzuschaffen und diese durch den beauftragten Entsorger nach Bedarf auf Antrag des Nutzers aufstellen zu lassen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wenn eine Aussage der Systembetreiber zur genauen Höhe des angemessenen Entgeltes für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen in Erlangen vorliegt, wird der UVPA informiert und eine weitere Beschlussvorlage eingebracht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: