Betreff
Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen in den Dualen Systemen in Erlangen
Vorlage
31/134/2011
Aktenzeichen
III/31/SPE
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die seit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1504) vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, und die Systembetreiber aufzufordern, eine konkrete Aussage über die Höhe des „angemessenen Entgelts“ für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen zu machen.

 


Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung regelt in § 6 Abs. 4 Satz 7 folgendes:

„Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Übernahme oder Mitbenutzung der Einrichtungen, die für die Sammlung von Materialien der im Anhang I genannten Art erforderlich sind, gegen ein angemessenes Entgelt verlangen. Systembetreiber können von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern verlangen, ihnen die Mitbenutzung dieser Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten.“

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, die Vorgaben zur Mülltrennung in diesem Abfallbereich wieder dem anzupassen, was der gesunde Menschenverstand erwarten würde, nämlich auch bei den Systemen gelber Sack / gelbe Tonne / gelber Container wie bei allen anderen Sammelsystemen eine Definition über die Stoffart (hier Kunststoffe) und nicht über die Funktion (Verkaufsverpackung aus Kunst- und Verbundstoffen) vorzugeben.

Die Mülltrennung in Erlangen würde dadurch wieder leichter vermittelbar, denn jeder Farbe eines Sammelsystems ist eine Stoffart zugeordnet: Blaue Tonne = Papier, grüne Tonne = biologisch abbaubare Abfälle (Biomüll), gelbe Tonne = Kunststoffe, roter Depotcontainer = Altmetall, weißer, brauner und grüner Depotcontainer = Rundglas in der jeweiligen Farbe.

 

Ziel zukünftiger Verhandlungen wird es außerdem sein, die bisher geltende Mengenbegrenzung hinsichtlich der Anzahl neu aufzustellender gelber Container und gelber Tonnen abzuschaffen und diese durch den beauftragten Entsorger nach Bedarf auf Antrag des Nutzers aufstellen zu lassen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wenn eine Aussage der Systembetreiber zur genauen Höhe des angemessenen Entgeltes für die Mitsammlung stoffgleicher Nichtverpackungen in Erlangen vorliegt, wird der UVPA informiert und eine weitere Beschlussvorlage eingebracht.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: