Betreff
Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher - Wiederherstellung Röttenbach, Vollzug der DA-Bau, Zustimmung zur Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011
Vorlage
31/133/2011
Aktenzeichen
III/31/BRA
Art
Beschlussvorlage

Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wird gemäß DA-Bau beschlossen.

Die Förderung der Maßnahme ist an der Zielrichtung Ökologie und Durchgängigkeit des neuen Gewässerabschnittes zwischen dem Zwischendamm des Einlaufbereichs und dem Unterwasser des Dechsendorfer Weihers neu auszurichten. Vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA N) wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung eine evtl. mögliche Änderung der Förderung vorab mit der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) erörtert.

Der nächste Schritt zur Wiederherstellung des Röttenbaches als durchgängiger Gewässerabschnitt zwischen Einlaufbereich und Unterwasser des Dechsendorfer Weihers ist die Planungsstufe Entwurfsplanung. Mit den Entwurfsunterlagen können im Anschluss daran die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.
Für die notwendigen Planungsleistungen und Gutachten sind im Jahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € erforderlich. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im wiederhergestellten Röttenbach können Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer Weihers um diesen herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden. Ein direkter Eintrag von Nährstoffen kann damit stark reduziert werden.
Optimierte Nährstoffverhältnisse im Dechsendorfer Weiher können nachhaltig abgesichert oder aber nachreguliert werden.

Mit einem dann möglichen Wechsel von einem einjährigen auf einen mehrjährigen Ablassrhythmus des Dechsendorfer Weihers ist eine nachhaltige Initialpflanzung bzw. Ansiedlung von Makrophyten und Schilf in den Uferbereichen und im Freiwasser des Weihers möglich.

Bei einer zu starken Vermehrung von Makrophyten und Verkrautung des Dechsendorfer Weihers kann das neue Mähboot des WWA Nürnberg, das gegenwärtig auf dem Wöhrder See kreuzt, auch auf dem Dechsendorfer Weiher eingesetzt werden.

Der Zielsetzung, den Weiher in einen von Makrophyten dominierten Zustand zurück zu führen, kann damit spürbar näher getreten werden. Dies setzt auch eine dauerhafte Anpassung des Fischbesatzes voraus.

Der Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher soll wieder aktiviert werden. Die Funktion des Kleinen Bischofsweihers als Retentionsraum mit einem Rückhaltevolumen von rd. 100.000 m³ bleibt erhalten. Die Funktion Wasserausgleichsspeicher mit einem Wasserdargebot von 100.000 m³ wird schon seit Jahren  für den Verdunstungsausgleich im Dechsendorfer Weiher nicht mehr herangezogen. Damit der neue Röttenbach auch in den Sommermonaten nicht trocken fällt, soll das Speicherwasser neu für die Niedrigwasser-Aufstockung im neuen Röttenbach genutzt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Initialpflanzungen von Makrophyten sind wegen des einjährigen Ablassrythmus des Weihers gegenwärtig nicht zielführend. Sobald ein mehrjähriger Ablassrythmus des Dechsendorfer Weihers machbar ist, sind die Pflanzungen auszuführen.

Die Reduktion der planktonfressenden Fische (u.a. Karpfen) zur Verminderung der Wassertrübung, so dass Sonnenlicht bis zum Sediment bzw. dem Wurzelbereich der Makrophyten vordringen kann, wird bereits seit zwei Jahren praktiziert. Der Dechsendorfer Weiher war auch in diesem Jahr nicht gezielt mit Fischen besetzt.

 

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Gemäß vorliegender Kostenermittlung sind für die Maßnahme Wiederherstellung Röttenbach Gesamtkosten einschl. 10 % Baunebenkosten in Höhe von brutto 900.000 € zu veranschlagen.
Für die notwendigen Planungsleistungen und Gutachten sind im Jahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € erforderlich.
Korrespondierende Einnahmen in Form von Zuwendungen des Freistaates Bayern sind zu erwarten. Die aktuelle Anteilsfinanzierung in Höhe von 30 % umfasst auch den Bau einer Umlaufleitung. Mit der Wiederherstellung des Röttenbaches als durchgängiger Gewässerabschnitt wird ein deutlich höherer Zuschuss erwartet.

 

Investitionskosten:

 

bei IPNr.: 551.600

2012

80.000 €

 

2013

410.000 €

 

2014

410.000 €

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

min. 270.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


 

Sachbericht:

Mit der im Vorentwurf dargestellten Variante soll der Röttenbach vom Einlaufbereich bis ins Unterwasser des Dechsendorfer Weihers als durchgängiger Gewässerabschnitt wieder hergestellt werden.
In Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, sollen nun mit dem Bau des Gewässers die direkten Nährstoffeinträge in den Dechsendorfer Weiher weiter reduziert werden und auch ein ungewollter Sedimenteintrag und Eintrag von nicht verwertbaren Fischen vom Weiher ferngehalten bzw. um den Weiher herum ins Unterwasser des Dechsendorfer Weihers abgeleitet werden.

Ökologisch und auch hydraulisch ist diese Variante deutlich anspruchsvoller als eine Rohrleitung entlang des Südufers oder aber durch den Weiher.

Im Vorfeld wurden hierzu folgende Festlegungen getroffen:

-          Der Auslegung des neuen Röttenbachgrabens wird analog der Auslegung der Umlaufleitung bzw. des Umlaufgrabens des Dechsendorfer Weihers ein HQ 5 mit einem Zufluss von 2,0 m³/s zugrunde gelegt.

-          Die Ableitung von Hochwässern im Bachbett des neuen Röttenbachgrabens mit einer größeren Jährigkeit wird nicht weiter verfolgt. Ein Ausufern des Bachlaufes bei Ereignissen größer HQ 5 ist hinnehmbar.

-          Der 2004/05 geschaffene Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher wird wieder aktiviert. Ausgehend von einem HQ 5 von 2,0 m³/s und einem aktivierbaren vorhandenen Rückhaltevolumen von 100.000 m³ im KIeinen Bischofsweiher kann der weiterzuleitende Abfluss auf  0,7 m³/s begrenzt werden.

-          Im Rahmen des Bewirtschaftungsverbundes mit dem Kleinen Bischofsweiher erfolgt schließlich auch die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im neuen Röttenbach.

-          Der Nachweis der Leistungsfähigkeit des neuen Röttenbaches für den Lastfall „Zufluss 2,0 m³/s und Kleiner Bischofsweiher voll“ ist zu führen. Auf das zusätzliche Retentionsvolumen im Einlaufbereich des Dechsendorfer Weihers ist dabei einzugehen.

-          Der Verdunstungsverlustausgleich im Stillgewässer Dechsendorfer Weiher sowie die zu erwartenden Wasserspiegelschwankungen bei längerer Trockenheit sind im Planungsschritt Entwurf mit darzustellen.

 

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Bayer. Umweltministeriums von 1992 ist der gesamte Dechsendorfer Weiher als Biotop mit überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz enthalten (ABSP Nr. 15 und 16. BK-Nr. 19). Im Laufe der Jahrzehnte wurden hier nahezu alle mitteleuropäischen Sumpf-, Wat-, und Wasservögel nachgewiesen (Zug- und Rastvögel). Der Kleine Bischofsweiher wurde in die Natura 2000-Liste als Vogelschutzgebiet aufgenommen.

Die Feldflächen westlich der Weiher liegen in der SandAchse Franken und die östlich direkt angrenzenden Waldflächen des Markwaldes sind Landschaftsschutzgebiet.

Mit der Wiederherstellung des Röttenbaches wird die naturgemäße Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im Gewässersystem wieder hergestellt.

Durch die Maßnahme ausgelöste Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. in einzelne Schutzgüter sind im weiteren Verfahren der ökologischen Aufwertung des Gewässersystems gegenüber zu stellen und im Rahmen einer Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) und ggfls. auch einer Speziellen-Artenschutz-Prüfung (SAP) zu prüfen und zu bewerten. Eingriffe und u.U. notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind in einem Landschaftspflegerischen-Begleit-Plan (LBP) darzustellen.

Die für die Wiederherstellung des Röttenbaches erforderlichen Flächen sind zum großen Teil im Eigentum des Staatsforstes. Die forstliche Nutzung der Flächen kann weitgehend erhalten bleiben.

 

Der Dechsendorfer Weiher und der Kleine Bischofsweiher befinden sich im Privatbesitz. In beiden Fällen stehen mehreren Personen (17) an den Weihern gemeinschaftliche Rechte zu und in beiden Fällen auch dem gleichen Personenkreis.

Die Stadt Erlangen hat mit Pachtvertrag vom 02.10.1973 (mit Nachverträgen) den Großen Bischofsweiher (Dechsendorfer Weiher), den Rothweiher und den Endsee von der Miteigentümergemeinschaft „Großer Bischofsweiher“ angepachtet. Die Pachtdauer läuft augrund Nachtrag bis zum 30.09.2018.

Mit der Einbeziehung des Kleinen Bischofsweihers in die Bewirtschaftung wurden Einbauten und Wasserspiegeländerungen ausgelöst. Diese wurden vertraglich festgeschrieben. Sie umfassen im wesentlichen Nutzungsrechte am Kleinen Bischofsweiher. Die Vereinbarung läuft bis 31.12.2026.

Zur Absicherung der notwendigen Investition sollen gleichzeitig die Vertragsdauer der vorstehenden maßgeblichen Verträge über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden. Die Verhandlungen sind ausgesetzt. In die Verhandlungen soll erst dann wieder eingetreten werden, wenn eine Finanzierbarkeit der Umlaufleitung (jetzt des Röttenbaches) durch Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gesichert ist.

 

Die Vorentwurfsplanung mit Planunterlagen kann beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Herrn Lennemann, eingesehen werden.

 

 


Anlagen: