Betreff
Anfrage StR Neidhardt wg. Ausbaggern Steinforstgraben zwischen Kosbach u. Dummetsweiher
Vorlage
31/132/2011
Aktenzeichen
III/31/GRK
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Anfrage von Herrn StR Neidhardt in der 6. Stadtratssitzung, TOP 18 – öffentlich, 10. Punkt,  „wer den Auftrag für das Ausbaggern des Steinforstgrabens im Bereich zwischen Kosbach und Dummetsweiher erteilt hat und was die Gründe hierfür waren“ wird folgendes ausgeführt:

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert für alle Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential bis zum 22.12.2015 (bei einer vorweggenommenen Fristverlängerung um 12 Jahre, ist die Umsetzung der Einzelmaßnahmen der Gewässerentwicklungsplanung bis 2027 zwingend erforderlich).

Für die auf dem Gebiet der Stadt Erlangen befindlichen Gewässer III. Ordnung wurden im Jahr 2005 Gewässerentwicklungspläne (GEP) erstellt. Die Gewässerentwicklungspläne stellen Fachpläne dar, deren Ziel es ist, die ökologische Funktion der Gewässer zu verbessern oder wieder herzustellen. Aus diesem Grund sollen z. B. ausgebaute Gewässer möglichst wieder in einen naturnahen Zustand zurückversetzt oder durch gezielte Eingriffe die Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden.

Im Rahmen der jährlichen Gewässerunterhaltungs- bzw. -entwicklungsmaßnahmen wurden von Amt 31 im Winter 2010/2011 aus den Gewässern Steinforstgraben (Bereich zwischen Kosbach und Dummetsweiher) sowie aus dem Ortsbach Kriegenbrunn (Bereich zw. alter Bahnanlage und Aurach) die Sohlschalen zurückgebaut. Dadurch wird gemäß Gewässerentwicklungsplan eine deutliche Verbesserung der Querdurchgängigkeit im jeweiligen Gewässersystem erreicht. Als ergänzende Maßnahme wurde im Herbst 2011 in einem Teilbereich oberhalb des Dummetsweihers eine Sohlanhebung bzw. –stabilisierung des Steinforstgrabens durchgeführt.

 

 

 


Anlagen: