Betreff
Geschäftsordnung für den örtlichen Beirat nach § 18d SGB II
Vorlage
50/058/2011
Aktenzeichen
V/50/VOA-2249
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit 2005 gibt es in Erlangen die sogenannte Hartz IV–Strategierunde, die die Verwaltung in SGB II-Angelegenheiten berät und seit 01.01.2011 ist durch Gesetzesänderung zwingend ein örtlicher SGB II-Beirat vorgeschrieben, der sich nach § 18d Satz 5 SGB II auch eine Geschäftsordnung zu geben hat.

 

Diese Aufgabe des örtlichen Beirates mit beratender Funktion wird in Erlangen seit dem 01.01.2011 von der bisherigen Hartz IV-Strategierunde wahrgenommen. In seiner Sitzung vom 23.09.2011 hat sich unser Beirat die in der Anlage abgedruckte Geschäftsordnung gegeben.


Zur Vorsitzenden des Beirates wurde Frau Bürgermeisterin Dr. Preuß für die nächsten zwei Jahre einvernehmlich bestimmt.

 

Anlagen:        1. Geschäftsordnung für den örtlichen Beirat nach § 18d SGB II
                           in der Optionskommune Stadt Erlangen vom 23.09.2011