- In der Kinderkrippe Heilig Kreuz, Fürstenweg 28, werden zwei weitere Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Die Katholische Kirchenstiftung Heilig Kreuz Erlangen erhält für diese zwei Plätze einen Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in Erlangen-Bruck für Kinder im
Alter von 0-3 Jahren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Bedarfsanerkennung von zwei Krippenplätzen
- Bezuschussung der Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2010 wurde dem Umbau des 4-gruppigen Kindergartens zu einer Kindertageseinrichtung mit 75 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen zugestimmt. Der Umbau erfolgte in den Sommerferien 2011. Die Krippe ging zum 01.09.2011 mit 12 Plätzen in Betrieb. Aufgrund der anhaltenden regen Nachfragen von Eltern und der vorhandenen Raumgrößen soll diese Krippe im Januar 2012 um zwei weitere Betreuungsplätze erweitert werden.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:
Die Einrichtung befindet sich im
Planungsbezirk F - Bruck. Gemäß des
durch den Stadtrat am 26.05.2011 beschlossenen Ausbauplanes besteht im
Planungsbezirk F im Vergleich zum heutigen Platzbestand ein zusätzlicher Bedarf
im Umfang von 45 bis 60 Plätzen, die noch nicht über die bestehende
Priorisierungsliste gedeckt sind. Dem Jugendamt liegen derzeit Ausbauvorhaben
in der Höhe von 54 Plätzen innerhalb dieses Planungsbezirkes vor. Die
zusätzliche Schaffung von zwei weiteren Plätzen befindet sich somit innerhalb
des vom Stadtrat beschossenen Bedarfskorridors. Der
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Baukosten fallen nicht an. Die
Ausstattungskosten für die zwei Plätze sollen insgesamt mit 2.500,- €
bezuschusst werden und werden vom Freistaat refinanziert.
Ausgaben: |
||
Investitionskosten |
2.500,- € |
bei
IP-Nr.: 365D.880 |
Folgekosten
für jährliche Bezuschussung der Betriebskosten |
ca. 13.300,- € |
bei
Sachkonto 530101 |
Korrespondierende
Einnahmen: |
||
Staatliche
Investitionskostenförderung |
2.500,- € |
bei
IP-Nr. 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (jährlich) |
ca. 6.650,- € |
bei
Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Bezuschussung der Ausstattungskosten sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Bezuschussung der Betriebskosten sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: