Betreff
Kath. Kinderkrippe Heilig Kreuz, Fürstenweg 28, hier: Zuschuss zu den Ausstattungskosten für zwei weitere Plätze
Vorlage
512/052/2011
Aktenzeichen
IV/512/PKJ T. 1731
Art
Beschlussvorlage
  1. In der Kinderkrippe Heilig Kreuz, Fürstenweg 28, werden zwei weitere Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
  2. Die Katholische Kirchenstiftung Heilig Kreuz Erlangen erhält für diese zwei Plätze einen Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes in Erlangen-Bruck für Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Bedarfsanerkennung von zwei Krippenplätzen

- Bezuschussung der Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013

- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2010 wurde dem Umbau des 4-gruppigen Kindergartens zu einer Kindertageseinrichtung mit 75 Kindergarten- und 12 Krippenplätzen zugestimmt. Der Umbau erfolgte in den Sommerferien 2011. Die Krippe ging zum 01.09.2011 mit 12 Plätzen in Betrieb. Aufgrund der anhaltenden regen Nachfragen von Eltern und der vorhandenen Raumgrößen soll diese Krippe im Januar 2012 um zwei weitere Betreuungsplätze erweitert werden.


Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Die Einrichtung befindet sich im Planungsbezirk F - Bruck. Gemäß des durch den Stadtrat am 26.05.2011 beschlossenen Ausbauplanes besteht im Planungsbezirk F im Vergleich zum heutigen Platzbestand ein zusätzlicher Bedarf im Umfang von 45 bis 60 Plätzen, die noch nicht über die bestehende Priorisierungsliste gedeckt sind. Dem Jugendamt liegen derzeit Ausbauvorhaben in der Höhe von 54 Plätzen innerhalb dieses Planungsbezirkes vor. Die zusätzliche Schaffung von zwei weiteren Plätzen befindet sich somit innerhalb des vom Stadtrat beschossenen Bedarfskorridors. Der Jugendhilfeplanung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, von einer geänderten Bedarfslage ausgehen zu müssen. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die zusätzliche Schaffung von zwei Plätzen in der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz somit geeignet, zu einem bedarfsgerechten Angebot vor Ort beizutragen. Die Anerkennung des Bedarfes wird aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung befürwortet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Baukosten fallen nicht an. Die Ausstattungskosten für die zwei Plätze sollen insgesamt mit 2.500,- € bezuschusst werden und werden vom Freistaat refinanziert.

 

Ausgaben:

Investitionskosten

2.500,- €

bei IP-Nr.: 365D.880

Folgekosten für jährliche Bezuschussung der Betriebskosten

ca. 13.300,- €

bei Sachkonto 530101

Korrespondierende Einnahmen:

Staatliche Investitionskostenförderung

2.500,- €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (jährlich)

ca. 6.650,- €

bei Sachkonto 414101

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Bezuschussung der Ausstattungskosten sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880  

                   für Bezuschussung der Betriebskosten sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: