Betreff
Umsetzungscontrolling Rödl + Partner
Vorlage
51/048/2011
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Vorlage dient zur Kenntnis.


Vom Umsetzungscontrolling der Vorschläge von Rödl & Partner (im folgenden: R&P) sind derzeit zwei Maßnahmen des Jugendamts betroffen, die mit konkreten Einsparvorschlägen verbunden sind. Die dritte relevante Maßnahme, nämlich die Einführung eines umfassenden Fachcontrolling unter Einbindung der Jugendhilfeplanerischen Ressourcen steht nicht zur Überprüfung an.

 

Bei den beiden o.g. Maßnahmen handelt es sich um

 

  1. Verstetigung der Pflegequote (Maßnahme 20)
  2. Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII (Maßnahme 21)

 

Im Folgenden sollen nur die beiden Maßnahmen 20 und 21 behandelt werden, da diese im HFPA am 19.09.2011 und in der folgenden Stadtratssitzung zur Entscheidung anstehen. Hinsichtlich der Maßnahme 25 (Fachcontrolling wird auf die entsprechenden Ausführungen im Arbeitsprogramm hingewiesen.

 

1. Verstetigung der Pflegequote (Maßnahme 20)

 

Jeglicher Diskussion über die Frage der Einsparung bei den Hilfen zur Erziehung ist folgendes Zitat aus dem Bericht von R&P voranzustellen:

 

„Vor dem Hintergrund der zukünftig zu erwartender Fallzahlensteigerungen im gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung ist es unerlässlich, nach Möglichkeiten zu suchen, kostenintensive Hilfen in einem fachlich sinnvollen Maße umsteuern zu können“

 

Heißt: die Ausgaben werden nicht sinken; es geht darum, die Steigerung auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten.

 

Die derzeitige Beschlusslage hinsichtlich der Verstetigung der Pflegequote stellt sich wie folgt dar:

 

 

        Reduzierung der sonstigen Aufwendungen

Auswirkungen auf Stellenplan lt. Gutachten

Auswirkungen auf Stellenplan nach Beschluss

20

2011

2012

2013

nach
2013

Verstetigung
der Prlege-quote

79.900

(319.400/2/2

Nur 2. Halb-jahr

263.800

(473.600/2

317.700

(635.400/2)

411.300

(822.600/2)

Neuschaffung 2,0 Stellen kw 2014

Neuschaffung

1,0 Stellen

Kw 2016

 

 

 

 

Aus dem Bericht von R&P ergeben sich zunächst folgende Kernaussagen:

 

1. die Kosten pro Jahr ist in beiden Fallarten (Anm: Vollzeitpflege und Heimerziehung) als
    üblich zu bewerten (Abschlussbericht R&P vom Nov. 2010 Seite 105).

 

2. Die im Jahr 2008 erreichte Pflegequote von 53,7 % stellt einen Wert auf hohem Niveau
    dar R&P a.a.O.).

 

3. Durch die Intensivierung der Bemühungen des Ausbaus der Aufgabe des Pflegekinderdienstes
    wird es der Stadt Erlangen gelingen, die Qualität der Aufgabenerledigung auf hohem Niveau zu
    verstetigen und Angebote wie z.B. HPS zu intensivieren. Langfristig bindet diese Entwicklung
    die vorhandenen Pflegefamilien und trägt maßgeblich dazu bei, dass neue Pflegefamilien ge-
    wonnen werden können.

 

4. Vergleichbare Kommunen erreichen hierdurch Werte von 65 % und vereinzelt auch mehr.

 

Währen den Aussagen zu 1. -3. beigetreten werden kann, so ist die Aussage zu 4. nicht belegt und durch zwischenzeitlich eigene Zahlenerhebung des Jugendamtes widerlegt.

 

Mit dem Begriff der Pflegequote wird der Anteil der Vollzeitpflegen an der Gesamtzahl der Hilfen zur Erziehung im Familienersetzenden Rahmen (§ 33 SGB VIII –Vollzeitpflege- und § 34 SGB VIII –Heimerziehung-) bezeichnet.

 

Beispiel: 100 Vollzeitpflegefälle und 79 Heimfälle ergeben zusammen 179 Fälle. Die 100 Vollzeitpflegestelle entsprechen 55,87 % (=Pflegequote) der Gesamtfälle.

 

Zur Pflegequote ist zu bemerken, dass sie außer einer Augenblickswertung keine weitere Aussagekraft im Hinblick auf Kosteneinsparungen hat. So ist sie mit zu vielen Unabwägbarkeiten behaftet. An ihr das Einsparziel festzumachen, ist nicht möglich, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

 

Um das modifizierte Einsparziel zu erreichen, würde es reichen, 5 Heimfälle durch Unterbringung in einer Pflegefamilie zu vermeiden. Die o.g. Zahlen könnten sich dadurch jedoch nur wie folgt verändern:

 

105 Vollzeitpflegefälle und 79 Heimfälle ergeben 184 Gesamtfälle, das entspricht dann einer Pflegequote i.H.v. 58,66 %.

 

Das Beispiel zeigt, dass der anzustrebende Effekt allein in der Vermeidung von Heimfällen liegt. 5 vermiedene Heimfälle bleiben 5 vermiedene Heimfälle, egal, wie hoch oder niedrig die Pflegequote ist.

 

Des Weiteren variiert die Pflegequote z.B. durch den Zu- oder Wegzug von Hilfeempfängern, für die bereits eine Hilfe läuft. Ein Umstand, der durch das Jugendamt nicht beeinflusst werden kann.

 

Vergleichbare Kommunen können im Bereich der Vollzeitpflege nur Städte und keine Landkreise sein. Dies deshalb, weil es in Landkreise wesentlich einfacher ist, Pflegeeltern zu finden. Dies führt dazu, dass viele der Pflegeverhältnisse, die die Stadtjugendämter initiieren in Landkreisen begründet sind. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch die aktuellen Pflegequoten der genannten Jugendämter.

 

Bei den Kreisjugendämtern ist zu unterscheiden zwischen einer Pflegequote mit den Fällen, die von anderen Jugendämtern eingeleitet wurden und die nach 2 Jahren als Dauerpflegefälle in die Zuständigkeit der Kreisjugendämter übergehen (die Kostenlast bleibt beim „abgebenden“ Jugendamt). Da die Einleitung jedoch von anderen Jugendämtern durchgeführt wurde, sind sie diesen zuzuordnen; die Zahlen der Kreisjugendämter sind aus diesem Grund zu bereinigen.

 

 

Die obige Tabelle lässt vermuten, dass R & P bei ihren Angaben zur 65 %-Pflegequote die

nicht bereinigten Zahlen aufgeführt hat. Dies ist irreführend.

 

Es bleibt also bei der Feststellung, dass das Stadtjugendamt Erlangen seine Pflegequote auf

hohem Niveau gehalten hat. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass im Jahr

2005 die Pflegequote bundesweit bei 44,9 % und 2009 bei 42,7 % lag.(Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Expertise 4)

 

Bemessung:

 

R & P hat seinen Überlegungen zu Einsparpotentialen eine Differenz der Kosten zwischen einer Vollzeit- und einer Heimunterbringung eine Differenz von 30.000 Euro zu Gunsten der Vollzeitpflege zu Grunde gelegt. Dem kann gefolgt werden.

 

Das o.g. führt nach Auffassung des Fachamts dazu, dass das Einsparpotential sich nicht allein an der Pflegequote orientieren kann. Es ist insoweit also eine andere Form der Bemessung zu finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Studien und Erhebungen belegen, dass neben den Ausgaben für die Kindertagesbetreuung ebenfalls im Bereich der Hilfen zur Erziehung deutliche Ausgabensteigerungen zu verzeichnen sind und weiterhin sein werden. Dies kann auf eine Verbesserung der Angebote verweisen, steht aber -auch im Lichte steigender Inanspruchnahme- und Fallzahlen – in jedem Fall für einen wachsenden Bedarf von Familien an Leistungen der Hilfen zur Erziehung.

 

Das Fachamt schlägt gemeinsam mit Abt. Organisation folgende Vorgehensweise bei der Evaluierung im Rahmen des Umsetzungscontrollings vor, die halbjährlich berichtet wird:

 

Haushaltsjahre 2012 ff.

 

  • Bericht der Fallzahlen stationäre Unterbringung und Unterbringung in Pflegfamilien (inkl. Berechnung der bereinigten Pflegequote, Daten zur Fluktuation)

 

  • Bericht über die Entwicklung der Aufwendungen auf der Haushaltskoordinate  xy

 

  • Dokumentation der fallunabhängigen Kostensteigerungen in beiden Betreuungsformen (z. B. Pflegesatzsteigerungen).

 

  • Anonymisierter Bericht aus der internen Statistik der Erziehungshilfeteams (Abt. 511)

    - Anzahl Entscheidungen über die Art der Hilfegewährung im Berichtszeitraum

    - durchschnittliches Alter der Kinder/Jugendlichen bei Hilfebeginn

    - Gründe, die eine Unterbringung der Kinder/Jugendlichen in Pflegefamilien verhindert

 

Haushaltsergebnisse 2011

Der Vorschlag von Rödl und Partner sieht für 2011 eine Einsparung von 79.900 € bei Besetzung der Planstelle für den Pflegekinderdienst vor.

 

Da die neue Planstelle vor Genehmigung der Haushaltsplanes 2011 nicht besetzt werden durfte, ist erst für Oktober/November 2011 mit der Einstellung der neuen Kraft zu rechnen. Amt 11 ist sich mit Amt 51 einig, dass der Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 79.000 € im Gegenzug zur Streichung der auch nicht angefallenen Personalkosten aus dem Amtsbudget zu nehmen ist. Das entsprechende Verfahren wird noch abgestimmt. Voraussichtlich wird die Budgetberichtigung in Zusammenhang mit den Beschlussfassungen zum Budgetergebnis 2011 erfolgen.

 

Für die Folgejahre wird eine Anpassung des Anstiegs der Einsparsummen vorgeschlagen, um das ursprüngliche jährliche Einsparvolumen für 2014ff. noch zu erreichen, wenn der Betrachtungszeitraum aufgrund der fehlenden Stellenbesetzung um ein Jahr verkürzt wird so dass sich die eingangs vorgestellte Tabelle wie folgt verändert.

 

 

2011

2012

2013

Nach 2013

Einsparziele Konsolidierung R &P

79.900 €

236.800 €

317.700 €

411.300 €

Einsparziel neu:

0 €(da bislang auch keine Personalkosten f. neue Planstelle)

159.800 €

285.550 €

411.300 €

Mehrausgaben (Erhöhung Budget Amt 51)

77.000 €

32.150 €

0 €

 

 

2. Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII (Maßnahme 21)

 

Auch hier gilt:

 

„Vor dem Hintergrund der zukünftig zu erwartender Fallzahlensteigerungen im gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung ist es unerlässlich, nach Möglichkeiten zu suchen, kostenintensive Hilfen in einem fachlich sinnvollen Maße umsteuern zu können“

 

Heißt: die Ausgaben werden nicht sinken; es geht darum, die Steigerung auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten.

 

Die derzeitige Beschlusslage hinsichtlich der Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII stellt sich wie folgt dar:

 

Maßnahme

21

2011

2012

2013

Nach

2013

Auswirkungen auf Stellenplan lt. Gutachten

Auswirkungen

auf Stellenplan

nach Beschluss

Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII

71.900

(377.400/5,25/2)

Nur 2. Halbjahr

143.800

(377.400/5,25/2)

143.800

(377.400/5,25/2)

143.800

(377.400/5,25/2)

Neuschaffung 5,5 Stellen

Kw 2014

Neuschaffung

2,0 Stellen *

Kw 2016

* 1 Stelle bei der Integrierten Beratungsstelle, 1 Stelle bei FapE

 

 

 

 

Im Bericht von Rödl und Partner wird zunächst festgestellt, dass der strukturelle Aufbau des

Jugendamtes der Stadt Erlangen, vor allem mit der Zugehörigkeit der Integrierten Beratungsstelle, im Hinblick auf die Möglichkeiten eines ausgewogenen Beratungsansatzes im

Sinne des § 16 SGB VIII eine ideale Grundlage darstellt.

 

Weiter wird ausgeführt, dass die einzelnen Fachdisziplinen in ihren Segmenten die Familien nach fest vorgegebenen Standards beraten. Für den zukünftigen Erfolg sei es unerlässlich, die vorgehaltenen Angebote weiter zu entwickeln und engmaschig miteinander zu vernetzen. Zur Umsetzung wurde vorgeschlagen, jeweils in den Familienpädagogischen Einrichtungen (1,5 Stellen zusätzlich), den Kindertageseinrichtungen (3 Stellen zus.) und den Eltern-Kind-  Gruppen (0,75 Stellen zus.) personelle Verstärkungen vorzunehmen. Wie oben dargestellt, wurden 2 Stellen befürwortet (1 Stelle Integrierte Beratungsstelle zum Einsatz in den Kindertagesstätten und 1 Stelle FapE). In den Verhandlungen zum Stellenplan 2012 wurde seitens der Personalverwaltung eine weitere 0,5 Stelle ins Stellenplanverfahren mit aufgenommen. Der entsprechende Beschluss steht noch aus.

 

In der abschließenden Bemerkung führt der Bericht von Rödl und Partner aus:

 

Damit die Auswirkungen transparent nachvollzogen werden können, ist es notwendig, die

Beratungsleistungen eng in das wirkungsorientierte Fachcontrolling von Anfang an einzubinden.

 

Nach vier Jahren sollte evaluiert werden, ob die gesteckten Ziele erreicht worden sind.

Wie im folgenden aufgezeigt wird, lässt sich das Vorhaben „Stärkung der Beratung nach

§ 16 SGB VIII“ nur schwer tatsächlich in finanzielle Werte fassen. Im Abschluss wird das

Fachamt dann einen Vorschlag über die Durchführung des Umsetzungscontrollings machen.

 

Evaluation anhand finanzieller Auswirkungen:

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich im wesentlichen auf eigene Erkenntnisse

und die Ergebnisse der Expertise Nr. 4 „Kosten und Nutzen früher Hilfen“ des Nationalen

Zentrums Frühe Hilfen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Deutsches Jugendinstitut). Soweit aus anderen Quellen zitiert ist, wird dies angegeben.

Trotz der gestiegenen Sensibilität des Themas „Kindeswohlgefährdung“ werden präventive,

niedrigschwellige Angebote gegenüber den Pflichtaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe

faktisch immer noch als nachrangig behandelt. Die genannte Expertise weist nach, wie verhängnisvoll diese Finanzierungspraxis für die betroffenen Individuen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt ist.

 

Betrachtet man nämliche die Kosten, die entstehen, wenn ein Kind von Vernachlässigung

und/oder Misshandlungen betroffen ist, zeigt sich, wie vergleichsweise minimal die Kosten

der Prävention gegenüber den Folgekosten einer Kindeswohlgefährdung sind. Solche Kosten werden insbesondere in den Bereichen der tertiär-präventiven/interventiven Jugendhilfe,

für kurative Angebote (Behandlung von Folgeerkrankungen z.B. psychische Störungen) sowie durch Delinquenz und Wertschöpfungsverluste im Erwerbssystem (Arbeitsl0sigkeit, geringe Qualifikation) erwartet.

 

Die erzielten Befunde der Expertise sprechen, bei aller noch notwendigen begleitenden Evaluation über längere Zeiträume für einen entschiedenen Paradigmenwechsel in den Finanzierungsstrukturen der Jugendhilfe: Gelingt es, kindliche Entwicklungsrisiken durch Frühe

Hilfen zu erkennen, einen guten Zugang zu (gefährdeten) Familien herzustellen, Unterstützung und Hilfen im Sinne eines guten „Übergangsmanagements“ anzubieten und damit eine

mögliche Kindesvernachlässigung und Misshandlungen zu verhindern, ist das für das Wohlergehen der Kinder, aber auch für die Gesellschaft unermesslich und führt somit zu einer

doppelten Dividende.

 

Das derzeitige Wissen und der Forschungsstand in diesem Bereich verweisen bereits heute

darauf, dass Frühe Hilfen als eine sinnvoll angelegte Zukunftsinvestition für die betroffenen

Kinder und für die Gesellschaft insgesamt begriffen werden müssen. Die derzeitige Finanzierung mit Schwerpunkt in den späteren Lebensjahren sollte deshalb durch ein konsequente Umsteuerung zugunsten einer passgenauen Unterstützung von Geburt an verändert werden. Im Bereich der Kosten-Nutzen-Analyse gibt es in Deutschland kaum valide Untersuchungen, wie z.B. im Europäischen und Außereuropäischen Ausland. Der sich auf die Kosten- Nutzenanalyse frühkindlicher Bildung konzentrierende Bericht der Bertelsmannstiftung von 2007 gibt an, dass entsprechende Bemühungen einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 1:3 ergeben. Untersuchungen aus den USA sprechen von einem Verhältnis von 6.000 Dollar zu 24.000 Doller in bestimmten Fällen, also einer „Rendite“ von 1:4. Andere Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass „auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Kindesmisshand lungen und Vernachlässigungen nicht vollständig verhindert werden können, die Investition in Prävention bereits bei mäßiger Verringerungsrate (Effektivität) wirtschaftlich äußerst effizient ist (Caldwell 1992)“.

 

In der Expertise wird zum Thema Datenlage folgendes festgestellt:

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass in Deutschland ein großer Mangel an Daten zum Themengebiet Kindeswohlgefährdung vorherrscht. Insbesondere fehlt es an aussagekräftigen Evaluationsdaten.

 

In Bezug auf Frühe Hilfen fehlt es aufgrund der bisherigen kurzen Laufzeit der Programme

insbesondere noch an Daten, die über die langfristigen Auswirkungen Auskunft geben könnten.

Hierzu bedarf es einer längsschnittlich angelegten Evaluation der Maßnahmen. Das Vorhandensein bzw. Fehlen von Daten beeinflusst auch das Vorgehen bei der Berechnung der Kosten und Nutzen Früher Hilfen. In der Expertise wurde dennoch ein Versuch gewagt indem die Kosten-Nutzen-Analyse begleitend zum Projektstart „Guter Start ins Kinderleben“ bei der Stadt Ludwigshafen durchgeführt wurde. Hierbei wurden Ergebnisse aus vorhandenen Arbeiten recherchiert, auf deren Grundlage fehlende Daten geschätzt werden konnten. Diese wurden für die Analyse insbesondere aus internationalen Studien sowie durch Expertenbefragungen generiert.

 

Auf diese Weise wurden die Kosten der Frühen Hilfen standortbezogen erhoben und pro Fall

berechnet. Auf der anderen Seite wurden die Kosten berechnet, die der Gesellschaft entstehen, wenn der Zugang zu Familien und Kindern, die in Risikobedingungen aufwachsen, nicht

in der frühen Kindheit gelingt und eine Unterstützung erst im späteren Lebensverlauf einsetzt.

 

Dazu wurden vier unterschiedliche Lebenslaufscenarien bei Kindeswohlgefährdung modelliert und die Folgekosten berechnet.

 

Bei der Modellierung der vier Scenarien wurde berücksichtigt, dass eine Kindeswohlgefährdung häufig erst über die Wahrnehmung einer Gefährdung, z.B. Verhaltensauffälligkeiten beim Jugendamt bekannt wird. Dies wird auch in einer Studie von Münder et al. bestätigt. Dort heißt es:

 

 „In der Praxis ist es nur selten so, dass schon zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine schädigenden Folgen für den Minderjährigen eingetreten ist, bereits Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung getroffen werden. In der Regel ist es umgekehrt, dass von Fehlentwicklungen der Kinder und Jugendlichen Rückschlüsse auf die Tatsache einer Kindeswohlgefährdung gezogen werden, die Folgen einer Kindeswohlgefährdung, die es eigentlich zu verhindern galt, werden zum Beleg dafür, dass eine Gefährdung vorliegt“.

 

Zusätzlich zu den vier Scenarien (s. Folgeseite) mit jeweils zwei moderaten und zwei pessimistischen Lebensverläufen wurde zudem ein Scenario Frühe Hilfe erstellt, bei dem davon ausgegangen wurde, dass durch das Vorhandensein Früher Hilfen eine Kindeswohlgefährdung verhindert werden kann und somit in diesem Fall keine Folgekosten im Lebenslauf zu berücksichtigen sind.
In diesem Scenario werden Präventive Hilfsmaßnahmen angenommen, das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung und beim Auftauchen von Erziehungsschwierigkeiten werden bereits in den Lebensjahren 3-6 Angebote der Erziehungsberatung wahrgenommen.

 

Es folgte der Besuch einer Grundschule, das Erreichen des Realschulabschlusses mit 16 Jahren sowie eine Berufsausbildung und –ausübung.

 

In den anderen 4 Scenarien wird stufenweise von der unzureichenden Annahme von Hilfe

bis zur Ablehnung ambulanter Hilfen und damit vorgezeichneter Notwendigkeit stationärer

Maßnahmen, vorgegangen. Bei den folgenden Zahlen wird ein Grenze mit dem 21. Lebensjahr gezogen, also dem Alter, bis zu dem regelhaft Jugendhilfe möglich sind sowie dem weiteren Lebensverlauf, der im wesentlichen an Wertschöpfungsverlusten im Bereich der Beruflichen und psychischen Lebensführung liegt.

 

 

Die o.g. Scenarien entziehen sich natürlich einer retrospektiven Betrachtung, da sie als Modellationen prospektiv angelegt sind.

 

Schlussfolgerungen, Erläuterungen und Vorschläge des Fachamts:

 

Der  „wirtschaftliche Wert“ als Begriff aus der Ökonomie lässt sich nicht einfach innerhalb der Sozialen Arbeit übertragen, da hier der Konsument und der Geldgeber der Leistung nicht übereinstimmen. Die Nutzerperspektive wendet sich vom Individuum auf den Klienten, die Bürger, aber auch auf die des Staates, der SozialarbeiterInnen oder der gesamten Gesellschaft.

 

Der Nutzen Früher Hilfen leitet sich aus deren Ziel ab, den präventiven Schutz der Kinder

vor einer möglichen späteren Vernachlässigung oder Misshandlung zu erhöhen.

 

Der Nutzen besteht dementsprechend in der Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und der Vermeidung negativer Folgen und bemisst sich an deren ökonomischen Kosten. Frühe Hilfen beziehen Ihre Legitimation aus der Plausibilität des Präventionsgedankens: Vorbeugen ist besser als Heilen. Bei Kindler und Sann heißt es: „Frühe Hilfen versuchen das Entstehen von Kindeswohlgefährdung im engeren Sinne dadurch zu verhindern, dass sie bei Gefährdungslagen im weiteren Sinne möglichst früh wirksame Hilfen anbieten.“

 

Die im Gutachten von Rödl und Partner genannte Zahl von 41 zu vermeidenden Hilfen und die davon ausgehende kalkulierte Haushaltsentlastung lässt sich wegen des partiellen Betrachtungszeitraums (einiger Jahre) und der sehr differenzierten Wirkweisen präventiver Hilfen nicht vollständig,  was jedem - auch unseren letztjährigen Beratern-  bewusst gewesen sein muss. Angesichts der Tatsache, dass gerade die kostenintensiven Hilfen i.d.R. 8-10 Altersjahren aufwärts beginnen, ist eine Evaluationsphase von vier Jahren nicht ausreichend.

 

Bei der im Gutachten genannten Summe von ca. 9.000,00 Euro pro vermiedenem Fall handelt es sich um die Durchschnittssumme aller Fälle, also der ambulanten und der stationären. Die Einsparsummen für den Haushalt 2011/12 sind unrealistisch, da nicht zu erwarten ist, dass sich bereits im nächsten Jahr 41 Fälle vermeiden lassen.

 

Die erste und wichtigste Sozialisationsinstanz bleibt für die Kinder weiterhin die Familie.

Förderung, Erziehung und Bildung finden zuerst in der Familie statt. Dieser Bereich ist

durch entsprechende Hilfen und Angebote zu unterstützen und zu stärken. Dies geschieht

u.a. in den im Gutachten beschriebenen Bereichen

 

Familienepädagogische Einrichtungen

Kindertageseinrichtungen

Eltern-Kind-Gruppen.

 

Die Eingangs erwähnte Feststellung, dass der strukturelle Aufbau des Jugendamtes der Stadt Erlangen, vor allem mit der Zugehörigkeit der Integrierten Beratungsstelle, im Hinblick auf die Möglichkeiten eines ausgewogenen Beratungsansatzes im Sinne des § 16 SGB VIII eine ideale Grundlage darstellt, trifft auch auf diese Bereiche zu. Die personelle Verstärkung wird dazu beitragen, dass der Prävention eine verstärkte Bedeutung zukommt, mit den o.g. Folgen einer entsprechenden Einsparung bzw. von entsprechenden Minderausgaben.

 

Diese Einsparungen bzw. Minderausgaben lassen sich allerdings in ihrem eigenen Nutzen nicht durch die Auswertung von Haushaltszahlen abbilden, nachdem die Kosten für die Hilfen zur Erziehung trotzdem steigen werden (eben langsamer) und sich unmöglich angesichts der Vielzahl von Kostenbereichen einzelne Summen ausgliedern lassen. Die Annahme, dass Prävention zu weniger Kosten führt, ist an sich mehrfach bestätigt..

 

Es wird daher einvernehmlich zwischen Amt 11 und Amt 51  vorgeschlagen:

 

Haushaltsjahre 2012 ff.

 

Im Rahmen des Umsetzungscontrollings werden folgende Parameter einer genauen Betrachtung unterzogen, die partiell Erfolge darstellen können und diese für den Bereich der FapE´s mit einer fiktiven Einsparungsberechnung hinterlegt.

Amt 51 baut in den Bereichen der Familienpädagogischen Einrichtungen ein Fachcontrolling auf.

 

Dieses Fachcontrolling war unabhängig von der Ermittlung von Finanzergebnissen für eine Haushaltskonsoliderung zur Einführung vorgesehen und dient der fallbezogenen und einrichtungsbezogenen Risikoabschätzung und Darstellung von Entwicklungsfortschritten bei den beratenen Familien.

 

Abgebildet werden hierdurch die wichtigsten Risiken (Beispiele):

 

- Eltern leben getrennt

- Besondere psychische Belastungen, materielle Notlagen, Bildungsarmut
- Störung der Mutter- Kindbeziehung, Vernachlässigung und Mangelversorgung
- mangelnde Erziehungskompetenz.

 

Hierfür wurde durch das Jugendamt ein anonymisierter Erhebungsbogen entwickelt. Dieser wird zunächst im Herbst probeweise eingeführt. Bis Frühjahr 2012 soll der Erhebungsbogen nach den ersten Praxistest dauerhaft vierteljährlich für jede Familie, die regelmäßig eine FAPE besucht, ausgefüllt und ausgewertet werden.

 

Aufgrund dieser fachlich qualitativen Entwicklungen in der familiären Situation der Nutzer einer FAPE werden Amt 51 und Amt 11 ein (fiktives) Berechnungsmodell entwickeln, wie diese positiven Effekte der zusätzlichen Beratung monetär auszudrücken sind.

 

Wie „oben“ bereits ausführlich geschildert wird sich diese Einsparung aufgrund gegenläufiger Entwicklungen im Bereich der Haushaltskoordinaten zur Hilfen zur Erziehung und damit im Budgetabschluss von Amt 51 nicht 1:1 wiederfinden können.

 

 

2.Kita-Präventionsangebote durch Abt. 513 (1,0 Stellenschaffung 2011) Im Bereich der 2. Stelle Kitas ist eine Evaluation der Konsolidierungsmaßnahme aufgrund von Gruppenberatungen in finanzieller Hinsicht nicht möglich. Dem Ausschuss wird ein Auszug aus dem Fachcontrolling mit Fallzahlen und Feedback-Auswertungen halbjährlich vorgelegt.

Haushaltsergebnisse 2011

Haushaltsergebnisse 2011

Der Vorschlag von Rödl und Partner sieht für 2011 eine Einsparung von 71.900 € bei Besetzung der Planstelle für den Pflegekinderdienst vor.

 

Da die neue Planstelle vor Genehmigung der Haushaltsplanes 2011 nicht besetzt werden durfte, ist erst für Oktober/November 2011 mit der Einstellung der neuen Kraft zu rechnen. Amt 11 ist sich mit Amt 51 einig, dass der Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 71.900 € im Gegenzug zur Streichung der auch nicht angefallenen Personalkosten aus dem Amtsbudget zu nehmen ist. Das entsprechende Verfahren wird noch abgestimmt. Voraussichtlich wird die Budgetberichtigung in Zusammenhang mit den Beschlussfassungen zum Budgetergebnis 2011 erfolgen.

 


Anlagen: