Betreff
Umbau Knotenpunkt Sieglitzhofer Straße / Spardorfer Straße als Kreisverkehr
Vorlage
613/076/2011
Aktenzeichen
VI/61/613/T. 1327
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den Knotenpunkt Sieglitzhofer Straße/ Spardorfer Straße als Kreisverkehr umplanen zu lassen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Staatliche Bauamt Nürnberg plant den Ausbaus der Staatsstraße 2242 (Sieglitzhofer und Spardorfer Straße) zwischen Erlangen-Sieglitzhof und Spardorf. Im Zuge dessen wird der Knotenpunkt Sieglitzhofer Straße/ Spardorfer Straße neu gebaut.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Knotenpunkt kann als Einmündung oder als Kreisverkehr gestaltet werden. Die Stadtverwaltung setzt sich beim Staatlichen Bauamt Nürnberg für einen Kreisverkehr an dieser Stelle ein.

Der Kreisverkehr hat gegenüber der Alternativplanung des Staatlichen Bauamtes mit einer unsignalisierten Einmündung folgende Vorteile:
 - geschwindigkeitsdämpfende Wirkung am Ortseingang
 - höhere Verkehrssicherheit (keine Linksabbieger vorhanden)
 - höhere Leistungsfähigkeit bei der Abwicklung der Verkehrsströme
 - keine Bevorrechtigung von Verkehrsströmen einer bestimmten Richtung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird sich im Rahmen der gültigen Richtlinien für eine Reduzierung des Kreisdurchmessers, der gegenwärtig vom Staatlichen Bauamt Nürnberg vorgeschlagen wurde, einsetzen. Damit sollen der Eingriff in die Umwelt und die Kosten minimiert werden.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg wird die Stadt Erlangen voraussichtlich zu rund einem Drittel an den Baukosten beteiligen, da sich eine Straße des 3-armigen Knotenpunkts in Baulastträgerschaft der Stadt befindet.

Nach Konkretisierung der Planunterlagen und der Kosten werden diese zu gegebener Zeit dem UVPA zum Beschluss vorgelegt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 


Anlagen:       

Anlage 1: Ausschnitt Stadtkarte – Sieglitzhofer und Spardorfer Straße
Anlage 2: Systemskizze Kreisverkehr und Einmündung (1. Entwurf)