1.) Der Bedarf von 24 neuen Krippenplätzen im Sozialzentrum Isarstraße, Isarstraße 12 in 91052 Erlangen wird anerkannt.
2.) Der oben genannten Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung (Art. 27 Abs. 4 Satz 4 BayKiBiG) zugestimmt.
3.) Die GEWOBAU Erlangen, Nägelsbachstraße 55a, 91052 Erlangen erhält als Bauträger und Vermieter für 24 bedarfsanerkannte Krippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach der Krippenförderrichtlinie.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter unter drei Jahren.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Die Isarstr. ist im Krippenplanungsbezirk C – Anger gelegen. Am Anger leben insgesamt 243 Kinder im Alter von unter drei Jahren (Stichtag 30.06.2011). Die kleinräumige Bevölkerungsprognose geht von einer im Wesentlichen gleichbleibenden Anzahl von Kindern in dieser Altersstufe in den kommenden Jahren aus. Von allen Planungsbezirken weist der der Bezirk C-Anger mit ca. 48% den höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Aktuell können in diesem Planungsbezirk 25 Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie 11 Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden. Die Versorgungsquote beläuft sich somit auf ca. 15%.
In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011 vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige wird für den Planungsbezirk von einer durchschnittlichen Bedarfsquote von 35% bis 40% ausgegangen. Durch die Neuschaffung von 24 Krippenplätzen erhöht sich die lokale Versorgungsquote auf ca. 25%.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die Neuschaffung von 24 Krippenplätzen im geplanten Sozialzentrum Isarstr. zur Deckung des Bedarfs mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu befürworten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neuschaffung von 24 Krippenplätzen im Sozialzentrum Isarstraße durch die GEWOBAU Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Anfang 2009 hatte die GEWOBAU das Objekt Isarstraße 10 / 12 erworben, um neben einer Wohnbebauung den Standort für den Bürgertreff im Stadtteil Anger zu sichern und weitere soziale Einrichtungen (Familienpädagogische Einrichtung, Kinderkrippe, Sprachberatung, Seniorenberatung) im gleichen Gebäude zu ermöglichen. Ende 2010 wurde zusammen mit allen beteiligten Ämtern mit der Planung für dieses Sozial- und Begegnungszentrum begonnen. Am 26. und am 27.01.11 wurden der Kultur- und Freizeit- sowie der Jugendhilfeausschuss über den Stand der Planungen für das Sozialzentrum in der Isarstraße informiert. Am 06. und am 14.07.2011 wurden von diesen beiden Ausschüssen das Raumprogramm für jede städtische Einrichtung in diesem Haus sowie die jeweiligen Miethöhen beschlossen. Aufgrund des besonderen Konzepts für die zielgruppen- und generationsübergreifende Arbeit des Hauses und der möglichen Synergien wurde zudem beschlossen, die Krippe im Sozialzentrum städtisch zu betreiben; Planstellen hierfür wurden bereits angemeldet. Zudem schlägt sich das kooperative Konzept mit seinen niedrigschwelligen Angeboten in von allen zu nutzenden Räumlichkeiten wie einem Besprechungszimmer, einem Personalraum und einer Teeküche nieder, deren Flächen auch anteilig der Krippe zugerechnet werden. Die Einrichtung selbst ist sehr kompakt angelegt.
Baumaßnahme:
Für das bauliche Gesamtkonzept haben Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ämtern und der GEWOBAU stattgefunden. Darüber hinaus hat die GEWOBAU den Krippenbereich in enger Abstimmung mit der Abt. Kindertageseinrichtungen des Stadtjugendamtes geplant. Die Zuordnung und räumliche Gliederung der vorgelegten Planungsunterlagen sind stimmig und funktional gut gelöst.
Die Kosten pro Platz liegen inklusive Ausstattung (KGr. 300 - 700) bei 28.100 € und damit im Durchschnitt. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit liegt der m³-Preis für den Gesamtbau laut bautechnischer Beurteilung mit 421 € / m³ im gerade noch zu vertretenden Bereich. Für die Ausstattung wurden 50.000 € veranschlagt, diese wird aufgrund der Ausstattungspauschale mit 30.000€ bezuschusst.
Miete:
Für die Kinderkrippe ist in die Berechnung der Kaltmiete pro Quadtratmeter die staatliche Förderung vollumfänglich eingeflossen und ist als sozialverträglich anzusehen.
Außenanlagen:
Aufgrund der Grundstückssituation stehen für das Außengelände 209 m² zur Verfügung. Dieses schließt direkt an die Krippe an und wird den Bedürfnissen der Kinder entsprechend mit Sandspielflächen und altersgerechten Spielgeräten gestaltet.
Gesamtkosten laut Kostenaufstellung vom13.10.2011 |
KGr
100 – 700 |
790.746,00 € |
Davon: |
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Baukosten, die gefördert werden: |
KGr
300, 400, 500, 700 |
624.842,00
€ |
Ausstattungskosten: |
KGr
600 |
50.000,00
€ |
|
||
Die Gesamtkosten verteilen sich voraussichtlich wie folgt: |
790.746,00 € |
|
Staatlicher Anteil Bau + Ausstattung: |
521.500,00
+ 30.000,00 € |
551.500,00
€ |
Städtischer Anteil Bau: |
(624.842,00
€ - 521.500,00 €) x 0,5 |
51.671,00
€ |
Anteil GEWOBAU: |
KGr
100+200, Eigenanteil aus 300 - 700 |
187.575,00
€ |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben: |
||
Investitionskosten: Krippe Bau: (Staatl. + Städt. Anteil) Krippe
Ausstattung: |
573.171,00 € (521.500+51.671) 30.000,00 € |
bei IPNr.: 365D.880 |
Folgekosten: Personalkosten: |
|
Planstellen für zwei Krippengruppen |
Miete
inkl. Nebenkosten u. Stellplätze jährlich ab 2013 |
23.472,00 € |
bei Sachkonto 523111 |
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||
Korrespondierende Einnahmen: |
||
Staatliche
Investitionskostenförderung für Bau und Ausstattung |
551.500,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (jährlich ab 2013) |
80.000,00 € |
bei
Sachkonto 414101 |
Gebühren
(jährlich ab 2013) |
60.000,00 € |
bei
Sachkonto 432101 |
Haushaltsmittel
x für Investitionskosten sind vorhanden
x für Betriebskosten sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung
Anlagen: