Betreff
Stellenplan 2012 - Jugendsozialarbeit an Grundschulen
Vorlage
112/041/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

Korrespondierend mit dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Schuljahr 2011/2012  werden 2,0 Planstellen für die Jugendsozialarbeit an Grundschulen (Stellenwert S 12) bereits vor Abschluss des derzeit laufenden Stellenplan-Aufstellungsverfahrens für den Haushalt des Jahres 2012 geschaffen. Die Stellen werden aufgrund der Auflagen der Regierung von Mittelfranken umgehend zur unbefristeten Besetzung ausgeschrieben.

 


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Jugendamt hat für Jugendsozialarbeit an der Pestalozzi-Grundschule und der Grundschule Brucker Lache den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab Schulbeginn 2011/2012 beantragt (vom Jugendhilfeausschuss am 22.04.2010 einstimmig gebilligt).

 

Für beide Schulen hat das Jugendamt im März 2010 Jugendsozialarbeit an Schulen mit den ent-sprechenden Unterlagen beantragt. Mit Schreiben vom 28.06.2010 hat die Regierung von
Mittelfranken mitgeteilt, dass diese Anträge wegen der Vielzahl der bayernweit eingegangen Anträge nicht berücksichtigt werden können. Beide Anträge erfüllen demnach die Fördervoraussetzungen, allein die nicht ausreichenden Finanzmittel führten zur Ablehnung.

 

Der Bund stellt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes befristet vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 Mittel zur Verbesserung der Jugendsozialarbeit an Schulen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können die Personalkosten für diese beiden Stellen bis zum 31.12.2013 zu 100 % refinanziert werden. In der Folgezeit beträgt die Förderung aus Landesmitteln – wie sonst üblich – wieder ca. 30 %.

 

Das Jugendamt stellte bei der Regierung von Mittelfranken Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der am 18.08.2011 mit Auflagen bewilligt wurde. Um die Zuschüsse in voller Höhe abzurufen, muss sofort mit der Umsetzung der Jugendsozialarbeit an beiden Grundschulen begonnen werden. Aufgrund der staatlichen Voraussetzung für die Sicherstellung der Landeszuschüsse ab 2014 müssen die Beschäftigungsverhältnisse hierfür unbefristet erfolgen, dies hat die Regierung von Mittelfranken aus Auflage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn formuliert.

 

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Diese beiden benötigten Planstellen sollen mit sofortiger Wirkung beschlossen, ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt werden.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

104.600 €

bei Sachkonto: 501301

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

 

Personalkosten sind zentral nicht vorhanden, die Deckung erfolgt befristet vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 aus den HHMitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bei Amt 50.