Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen wird entsprechend der Anlage 1 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zukünftig sollen Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen Dienst“ (BFD) absolvieren, eine Ermäßigung in Höhe von 20 % erhalten. Diese Änderung soll neu in die Benutzungsordnung unter § 4 Abs. 1 mit aufgenommen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll zum 06.10.2011 geändert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: - Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften (Anlage 1)