Die Verwaltung beantragt
nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen
um
IP-Nr. 552.504
Hochwasserschutz am Wolfs-äckergraben, KP II |
Produkt 5521 Öffentliche Gewässer |
35.000
€ für |
|
Sachkonto
[024202 Zugänge Aufb. u. Betriebsvorr.a. sonst. unbeb.
Grdst. |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr.
552.501 Baul. Umsetzung Ge-wässerentwicklungsplan |
Kostenstelle
310090 |
in Höhe von |
35.000
€ bei |
Produkt
5521 Öffentliche Gewässer |
Sachkonto
[024202 Zugänge Aufb. u. Betriebsvorr.a. sonst. unbeb.
Grdst. |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
|
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
57.777,58 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
57.777,58 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
92.777,58
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis alle Investitionen Amt 31 1.168.600 €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für die
bebauten Gebiete im Bereich des Wolfsäckergrabens im Ortsteil Sieglitzhof ist
ein nachhaltiger Hochwasserschutz sicher zu stellen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen
umfassen im Wesentlichen den Bau von zwei Hochwasserrückhaltebecken am Ober-
und Mittellauf des Wolfsäckergrabens.
Aus dem vorstehenden Gesamtumfang konnte bis
dato der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 1 in der mittleren Bahn der
alten Schießsportanlage oberhalb des Waldschießhauses im Meilwald mit
Einschöpfbauwerk im Oberlauf des Wolfsäckergrabens und Überleiter zum HRB 1
abgewickelt werden. Der Kostenanfall einschl. aller Nebenkosten
(Ingenieurleistungen u. Baugrundgutachten) hierfür beträgt rd. 114.200 €.
Aufgrund Rücknahme bereits erteilter Zusage
eines Grundstückseigentümers musste der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens HRB
2 aus dem Ausschreibungsumfang der Hochwasserschutzmaßnahmen herausgenommen
werden. Nach schwierigen Grundstücksverhandlungen und mehreren Umplanungen
konnte schließlich ein Alternativstandort für das HRB 2 gefunden werden.
Oberhalb des Waldspielplatzgeländes nördlich der Spardorfer Straße soll nun
durch einen rd. 160 m langen Querdamm, der in das umliegende, rasch ansteigende
Waldgelände einbindet, der notwendige Retentionsraum für das
Hochwasserrückhaltebecken HRB 2 geschaffen werden. Die Entwurfsplanung für den
neuen Standort des HRB 2 datiert vom 01.04.2011.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Das notwendige Wasserrechtsverfahren als öffentlich-rechtliches
Verfahren, im vorliegenden Fall als Planfeststellungsverfahren, ist
abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss datiert vom 08.08.2011. Er
enthält die notwendige Rodungsgenehmigung für die Dammfläche im Meilwald. Die
Maßnahme bedarf gemäß Art. 56 BayBO keiner Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung.
Von den nunmehr unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern liegen
zwischenzeitlich Bauerlaubnisse vor. Der notwendige Flächentausch mit der Stadt
wurde vereinbart. Ein weiterer Grundstückseigentümer hat Einwendungen im
Verfahren erhoben. Den Einwendungen wurde nicht entsprochen.
Die Leistungen für das HRB 2 wurden nach VOB/A am 18.08.2011 beschränkt
ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis vom 08.09.2011 lag deutlich über der
Kostenschätzung. Die Ausschreibung wurde am 14.09.2011 aufgehoben.
Der Leistungsumfang und die geplante Art der Ausführung bedürfen einer
umfassenden Prüfung und Abänderung des Leistungsumfanges. Dies umfasst auch die
außerordentlichen Leistungen zur Baugrundstabilisierung und zum Dammaufbau, die
aus dem vorliegenden Baugrundgutachten resultieren.
Trotz Überplanung ist von unabdingbaren Mehrkosten in einer Gesamthöhe
von 35.000 € auszugehen. Diese resultieren aus einer reinen bauseitigen
Kostenerhöhung von rd. 23.000 € und Mehrkosten in Höhe von rd. 12.000 €, die
auf einer Verschiebung des Standortes gegenüber der ursprünglichen Planung
basieren (z.B. Rodung Waldfläche, Aufforstung Ersatzfläche, Landschaftspflegerischer
Begleitplan). Die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme ist durch eine entsprechende Mittelbereitstellung
anzupassen.
Die Maßnahme „Hochwasserschutz am Wolfsäckergraben“ ist mit
Gesamtbaukosten in Höhe von 175.000 € mit staatlichen Zuweisungen aus dem
Konjunkturpaket II (KP II) gefördert. Die Förderung erfolgt als
Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 60 %.
Weiterführung und Abschluss
der Maßnahme sind dringlich, da bei allen noch laufenden KPII-Vorhaben der
letzte Mittelabruf mit Baustandsbericht vom 31.10.2011 und Ausgabenstand
31.12.2011 erfolgt und somit die letzte Möglichkeit für den Abruf von
KPII-Mitteln darstellt.
(Die Förderung der
Mehrkosten ist laut Auskunft des StMUG (Bayer. Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit) offen. Sie orientiert sich
an der in Summe unverbrauchten Mittel aus dem Konjunkturpaket II.)
Der Leistungsumfang wurde aktuell abgeändert; die Anforderungen aus dem
Baugrundgutachten grundlegend revidiert. Der weitere Zeitplan sieht eine
Neuausschreibung des abgeänderten Leistungsumfanges wiederum im Rahmen einer
Beschränkten Ausschreibung vor. Der Versand der Ausschreibungsunterlagen ist am
15.09.2011 erfolgt. Die Öffnung der Angebote (Submission) findet am 27.09.2011
statt. Der Baubeginn der Maßnahme verschiebt sich damit um nur wenige Tage vom
04.10.2011 auf den 10.10.2011. Ein Abschluss der Maßnahme bis Ende des Jahres
ist damit noch gut machbar.
Anlagen: