Der Bau- und Werksausausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Ausbau der Kreuzung Adenauerring/Mönaustraße
- 1 Lageplan Plan-Nr.
2-1105.1 M 1:250
- 1 Deckenhöhenplan Plan-Nr.
2-1105.2 M 1:250
- 1 Höhenplan Plan-Nr.
2-1105.3 M 1:500/50
- 1 Regelquerschnitt Adenauerring Plan-Nr. 2-1105.4.1 M
1:50
- 1 Regelquerschnitt Mönaustraße Plan-Nr. 2-1105.4.2 M
1:50
- 1 Detailplan Treppenanlage Plan-Nr. 2-1105.14 M
1:25/100
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch den Weiterbau des Adenauerrings Abschnitt-Nord (Ringschluss) und zur Sicherstellung der Erschließung für das im BP 409 geplante Nahversorgungszentrum BA II wird es erforderlich den gesamten Knotenpunkt leistungsfähig und verkehrssicher noch bis Ende 2011 umzubauen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage der im UVPA am 07.12.2010 beschlossenen Entwurfsplanung und des seit 18.10.2007 rechtskräftigen BP 421 –Ringschluss Adenauerring- wurde durch das vom Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro Gauff die Ausführungsplanung für den Abschnitt Nord –Kreuzung Adenauerring/Mönaustraße erstellt
Die Geometrie des Knotenpunktes,
die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind in den
aufgehängten Plänen dargestellt.
Das anfallende Oberflächenwasser
wird über Einläufe und Mulden gesammelt und über Rohrleitungen dem bestehenden
Regenwasserkanal zugeführt.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird den Erfordernissen entsprechend angepasst.
Der Knotenpunkt wird mit einer sehbehinderten- und blindengerechten LSA ausgestattet. Die Anlage wird nach Fertigstellung des Adenauerrings in Betrieb genommen. Die vorbereitenden Tiefbauarbeiten für die LSA werden bereits in diesen Abschnitt mit durchgeführt. Im Bereich der einzelnen Kreuzungsquadranten werden zusätzlich zur Komplettierung der sehbehinderten Ausstattung Bodenindikatoren eingebaut.
Für die Maßnahme wurde am 29.04.2011 ein Zuwendungsantrag gestellt. Lt. Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 18.08.2011 wird bestätigt, dass es sich um ein nach dem BayGVFG-Mitteln förderfähiges Projekt handelt. Das Projekt soll über einen Festbetrag gefördert werden.
Die Herstellung der Straßenanbindung an das geplante NVZ (BP 409 BA II) erfolgt durch den Investor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die Maßnahme soll in der Zeit vom 10.10. – 16.12.2011 ausgeführt werden.
Der Verkehr während der Baumaßnahme wird durch eine Baustellensignalanlage geregelt.
Für den Einbau der Asphaltdeckschicht ist eine Vollsperrung für max. 3 Tage vorgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 300.000 € |
bei
IPNr.: 541.144 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.144
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan