Betreff
Kredit- und Zinsmanagement der Stadt Erlangen
Vorlage
II/118/2011
Aktenzeichen
II/201-2
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Derivate Finanzierungsinstrumente können nach wie vor nach Maßgabe der Beschlüsse des Stadtrates vom 28.06.2001 und des HFPA vom 20.04.2005 und der Ziffer 3. dieses Beschlusses eingesetzt werden.
  3. Um das Geldmarktlimit [20% variabel verzinste Darlehen] exakt definieren zu können, sind Darlehen wie folgt zu beurteilen: Variabel verzinste Darlehen sind solche, bei denen eine Zinsbindung von einem Jahr oder weniger vereinbart wurde. Festzinsdarlehen sind Darlehen, bei denen Zinsbindungsfristen von mehr als einem Jahr vereinbart wurden oder eine Zinsbindungsfrist von mehr als einem Jahr durch ein korrelierendes Swapgeschäft erreicht wurde.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist auch die Zinsbelastung für den städtischen Haushalt möglichst niedrig zu halten. Dieses Ziel kann u. a. durch den Einsatz derivater Finanzierungsinstrumente erreicht werden.

Mit den Beschlüssen des Stadtrates vom 28.6.2001 und des HFPA vom 20.04.2005 wurde die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Geschäfte zu tätigen und gleichzeitig folgende Grenzen zur Risikominimierung festgesetzt:

o        Maximal 20% des Kreditportfolios dürfen variabel verzinst sein.

o        Zinsoptimierungsgeschäfte dürfen bis zu einem Betrag von maximal 15% des Kreditportfolios abgeschlossen werden.

Im Jahr 2008 wurde das städt. Schuldenmanagement [einschl. Derivatgeschäfte] vom Rechnungsprüfungsamt geprüft, wesentliche Beanstandungen ergaben sich bei der Prüfung nicht, im Gegenteil, die Vorgehensweise von Finanzreferat und Kämmerei wurde vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt bestätigt [Auszug aus dem Prüfbericht]: „Der Übergang von einer reinen Schuldenwirtschaft hin zu einem Schuldenmanagement inkl. Einem Derivatemanagement lässt deutliche Erfolge erkennen. So wird das Kreditmanagement sachgerecht abgewickelt und ergab keinen Anlass zur Beanstandung. Die Zeiten, in denen die Stadt hauptsächlich teure langfristige Kredite abgeschlossen hat, gehören der Vergangenheit an.“

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Einsatz derivativer Finanzierungselemente hat sich nach Auffassung von Finanzreferat und Kämmerei bewährt und sollte in der beschlossenen Form weitergeführt werden.

Die zur Minimierung des Risikos gesetzten Wertgrenzen sollten in ihrer derzeitigen Form insbesondere hinsichtlich der Zinsoptimierung unverändert Gültigkeit behalten, da sie das diesen Geschäften immanente Risiko für die Stadt dem Grunde nach begrenzen. Neben dieser Grenze sind bei Abschluss von Zinsoptimierungsgeschäften weitere Parameter wie Zinsstruktur des Geschäftes und das Marktumfeld zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung dieser weiteren Parameter verzichtet die Verwaltung derzeit auf den Abschluss von Zinsoptimierungsgeschäften, da eine halbwegs vernünftige Chancen-/ Risikobewertung bei der derzeitigen, von größter Unsicherheit geprägten Marktsituation schlicht nicht möglich ist. Das letzte von der Verwaltung abgeschlossene Zinsoptimierungsgeschäft lief im November 2006 aus, Neuabschlüsse erfolgten seitdem anfangs aufgrund stadtinterner Zinsmeinung und später aufgrund der bekannten wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr.

Ergänzend zur bisherigen Beschlusslage sind –wie auch vom Rechnungsprüfungsamt angeregt- die Begriffe „variabel verzinstes Darlehen“ und „Festzinsdarlehen“ zu definieren. Finanzreferat und Kämmerei schlagen folgende Definitionen vor, die sich in Ziffer 3. des Beschlusstextes wiederfinden:

o        Variabel verzinstes Darlehen:
Ein variabel verzinstes Darlehen liegt vor, wenn Zinsanpassungen innerhalb Jahresfrist oder kürzeren Abständen vorgenommen werden.

o        Festzinsdarlehen:     
Ein Festzinsdarlehen liegt vor, wenn der Zins für mehr als ein Jahr festgeschrieben ist.       
Wurde bei einem variabel verzinsten Darlehen der Zins durch ein Zinssicherungsgeschäft der variable Zins in einen Festzins umgewandelt, handelt es sich bei dieser Kombination um ein Festzinsdarlehen.

Der Anregung des Rechnungsprüfungsamtes, den Erlass einer Dienstanweisung Darlehenswirtschaft zu prüfen, sind Finanzreferat und Kämmerei mit folgendem Ergebnis gefolgt:

o        Eine Dienstanweisung kann den Handlungsablauf innerhalb der Verwaltung regeln. Eine Risikominimierung und zusätzliche Sicherheit vor Verlusten kann durch eine Dienstanweisung nicht erreicht werden.

o        Die bekannten Musterdienstanweisungen sind auf Städte von 250.000 – 300.000 Einwohnern und mehr abgestellt. Die dort aufgestellten Verfahrensgrundsätze, insbesondere eine Trennung von Vertragsschluss und Vertragsverwaltung lassen sich in Erlangen mit dem vorhandenen Personal auch ansatzweise nicht verwirklichen.

o        Das bisherige Verwaltungshandeln im Darlehensbereich wurde vom Rechnungsprüfungsamt nicht beanstandet und wird auch ohne schriftliche Dienstanweisung beibehalten.

Vom Erlass einer Dienstanweisung wird daher abgesehen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   201090/ 61211020/ 461721, 561721          

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1 Beschluss des HFPA vom 20.04.2005