Betreff
Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Schronfeld 67, Fl.-Nr. 2537, Az.: 2011-1174-VO
Vorlage
63/172/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

275

Gebietscharakter:

MI (Mischgebiet)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Baugrenzenüberschreitung, GFZ-Überschreitung

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beabsichtigt ist, auf dem Baugrundstück eine Wohnanlage mit ca. 30 Wohneinheiten zu errichten. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.

 

Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid ist die Prüfung der Befreiung von den Baugrenzen und der GFZ-Zahl, die generelle Anordnung der Abstandsflächen, die Abstände zum Denkmal und zur nördlichen Eiche und die Möglichkeit eines Zuganges über die öffentliche Grünfläche.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde bereits im Vorfeld das Bauvorhaben ausführlichst mit den Architekten des Bauherrn beratschlagt und das nunmehr vorliegende Ergebnis wird befürwortet. Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen keine städtebaulichen Bedenken. Für die Fällung von drei geschützten Bäumen (Baum Nr. 9 Walnuss, 10 und 11 Fichten) kann plangemäß eine Befreiung vom Beseitigungsverbot der BaumschutzVO in Aussicht gestellt werden, sofern gleichwertige Ersatzpflanzungen erfolgen. Die übrigen Bäume sind zu erhalten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt; nördliche Nachbarin
(Sieglitzhofer Straße 17) stimmt nicht zu.

 

 


Anlage: Lageplan