Betreff
Handyparken in Erlangen hier: Weiteres Vorgehen
Vorlage
321/046/2011
Aktenzeichen
III/32/LHC
Art
Beschlussvorlage

1.  Zur Fortführung des seit Oktober 2009 in Erlangen bestehenden „registrierungsfreien Handyparksystems per SMS-Kurzwahl“ ist umgehend ein Interessensbekundungsverfahren / eine Ausschreibung vorzunehmen.

 

2.  Bis zum Abschluss des o.g. Auswahlverfahrens (Dauer ca. 6 – 9 Monate) und der endgültigen Entscheidung wird die bestehende Vereinbarung mit dem derzeitigen Betreiber zu den aktuellen Bedingungen weiter geführt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch das Interessensbekundungs- bzw. Auswahlverfahren wird geklärt, ob und welche Mitbewerber und zu welchen Konditionen ein registrierungsfreies Handyparksystem per SMS-Kurzwahl anbieten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durchführung eines Interessensbekundungs- und Auswahlverfahren.

 

Bis zum Abschluss des Verfahrens ist die bisherige Vereinbarung mit dem aktuellen Systembetreiber über den 30.9.2011 hinaus befristet zu verlängern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

Sachbericht / Erläuterungen:

 

Mit Vorlagen Nr. 321/033/2011 (nicht öffentlich) und 321/034/2011 (öffentlich) hat die Verwaltung einen Erfahrungsbericht zum Handyparken sowie einen Vorschlag zur Ausweitung vorgelegt; die Vorlagen wurden im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 12.4.2011 vertagt.

Inzwischen liegt ein Vermerk des Rechnungsprüfungsamtes vor, worin zur weiteren Klärung ein Ausschreibungsverfahren gefordert wird.

 

Der gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.5.2009 mit dem örtlichen Systemanbieter geschlossene Vertrag war auf 2 Jahre befristet und endet mit Ablauf den 30.9.2011. Die Verwaltung schlägt vor, diese Vereinbarung befristet bis zum Abschluss des Interessensbekundungs- / Ausschreibungsverfahren zu den aktuell geltenden Bedingungen zu verlängern.

 

Anmerkung: Derzeit läuft in Nürnberg ein vergleichbares Verfahren zur Einführung eines Handyparksystems.


Anlagen:        keine