Betreff
Fraktionsantrag Nr. 093/2011 der SPD-Fraktion vom 09.05.2011 zur Entwicklung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Hindenburgstraße westlich Bürgermeistersteg / Loewenichstraße
Vorlage
611/108/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbereicht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 093/2011 vom 09.05.2011 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Fraktionsantrag der SPD wird beantragt, für das Gebiet Hindenburgstraße - Bürgermeistersteg / Loewenichstraße - Schillerstraße - Bismarckstraße (oder besser Kochstraße?) einen Bebauungsplan zu erstellen. Eine Nachverdichtung soll möglich sein unter Beibehaltung des derzeitigen Charakters des Viertels.

Für das Gebiet südlich der Hindenburgstraße bis zur Kochstraße liegt bereits der rechtsverbindliche qualifizierte Bebauungsplan Nr. 156 vor. Das Gebiet zwischen Kochstraße und Bismarckstraße beurteilt sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) und unterliegt als Sondergebiet für Zwecke der Universität besonderen Bebauungskriterien.

Die Grundstücke nördlich der Hindenburgstraße beurteilen sich unter Beachtung des Einfügungsgebots nach § 34 BauGB. Insbesondere durch die Vielzahl der Einzeldenkmäler in diesem Straßenzug ist bei einer beabsichtigten Bebauung eines Grundstückes die Untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Baukunstbeirat einzuschalten, um Gestaltungsvorschläge herauszukristallisieren, wie dies auch bei den zuletzt eingereichten Bauvorhaben bereits geschehen ist.

Die Verwaltung sieht dies als einen ausreichenden und effizienten Weg, die städtebauliche Qualität des Quartiers zu erhalten und zu entwickeln. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Grundstücke bereits sehr differenziert bebaut sind und sich somit eine einheitliche Regelung für alle Grundstücke bei Berücksichtigung des Bestandes in einem Bebauungsplan nicht festsetzen lässt.

 

Für das im Fraktionsantrag aufgeführte Gebiet soll deshalb kein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 093/2011 der SPD-Fraktion