- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Fraktionsantrag der ödp Nr. 084/2011 vom 13.07.2011 ist damit bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wahrnehmung der Funktion als sozialer Arbeitgeber Stadt
Erlangen; Öffentlichkeitsarbeit;
Stärkung des Ehrenamtes
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
2.1. Bundesfreiwilligendienst
I. Am 1. Juli 2011 startete der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD tritt an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde. Bisher wurden bei der Stadt Erlangen in folgenden Bereichen Zivildienststellen zur Verfügung gestellt:
· Kultur- und Freizeitamt, Abt. 410 (Jugendherberge, Gästehaus Frankenhof): 1 Stelle
·
Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Amt 31):
2 Stellen
·
Diese nach § 4 des Zivildienstgesetzes
anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes gelten als
anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes kraft
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz -
BFDG).
Alle drei Stellen können ab sofort mit Bewerberinnen/Bewerbern i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes besetzt werden (vgl. 3.).
2.2. Jugendfreiwilligendienst
Zum 01.09.2009 wurde der Freiwilligendienst (FSJ) nach dem
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstgesetz
– JFDG-) bei der Stadt Erlangen
probeweise im Theater (Amt 44) wieder eingeführt. Da dieses Probejahr
erfolgreich verlaufen ist, wurde 2010
im Theater eine zweite
Einsatzstelle geschaffen
und anderen Fachbereichen die Möglichkeit eröffnet, von dem
Angebot ebenfalls Gebrauch zu machen. Zum 01.09.2011 wurden weitere
Einsatzstellen geschaffen, und zwar in den Bereichen:
·
Stadtbibliothek (Amt 42): 1 Stelle
· Kultur- und Freizeitamt, Abteilung Kinder- und Jugendkultur (Abt. 412): 1 Stelle
· Stadtjugendamt, Abteilung Soziale Dienste (Amt 51): 1 Stelle
Da auch die Fachbereiche, in denen bisher
Zivildienstleistende zum Einsatz gekommen waren (Abt. 410 und Amt 31), sich – mangels Bewerberinnen/Bewerbern für den
Bundesfreiwilligendienst – als vorübergehendes
Surrogat für den Jugendfreiwilligendienst entschieden haben, ermöglicht die
Stadt Erlangen seit 01.09.2011 sechs Jugendlichen einen Einsatz im freiwilligen
sozialen Jahr.
Die derzeit genehmigten Einsatzstellen werden von drei verschiedenen Trägern betreut:
· „BAG Spielemobile e.V., FSJ-Kultur in Bayern“ mit Sitz in München (Amt 42, Abt. 412)
· "Internationalen Bund e.V. Freier Träger der Sozial- und Bildungsarbeit" (IB) mit Sitz in Nürnberg ( Amt 51) und
· „Evangelische Jugend in Bayern“ mit Sitz in Pappenheim für die FÖJ-Stellen (freiwilliges ökologisches Jahr (Amt 31)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Amt 11 koordiniert alle FSJ- und BFD-Einsätze für die gesamte Stadtverwaltung.
Aufgrund der unklaren Rechtslage (Kindergeld, Höhe des Taschengeldes und des Zuschusses, Lohnsteuer, Umstellung der Seminare an den bisherigen Zivildienstschulen) und den daraus resultierenden fehlenden Bewerberinnen/Bewerbern kann eine Umstellung vom Freiwilligendienst nach dem JFDG auf den Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG erst im Jahr 2012 erfolgen.
Nachdem durch die Förderung des BFD (200 € pro Monat/Platz) und die Einrichtung einer Zentralstelle durch das Bundesamt (keine Verwaltungskostenumlage bzw. Bildungskostenpauschale) in diesem Bereich Gelder eingespart werden können, wird eine zeitnahe Umstellung bei der Stadt Erlangen angestrebt.
Sobald alle Rechtsfragen geklärt sind und verbindliche Aussagen gegenüber den Bewerberinnen/Bewerbern getroffen werden können, wird die Stadt Erlangen aktiv Bewerberinnen/Bewerber für den Bundesfreiwilligendienst akquirieren. Derzeit wird die Nutzung einer Online-Börse seitens Amt 11 geprüft.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind aus den Personalkostenbudgets der Dienststellen zu finanzieren
sind nicht vorhanden
Anlage: Fraktionsantrag