Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der 43. SGB
II-Reform – Verbesserung der „Schulsozialarbeit“ und Realisierung der
Refinanzierung der Kosten für Mittagsessen (Kostenübernahme für Kinder aus SGB
II-Bezug, SGB XII-Bezug, Wohngeld-Bezug, Kinderzuschlagsbezug und im Bezug nach
AsylBLG)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Abrechnung der Befreiungen für das Essensgeld für Kinder im Hortbesuch;
Kofinanzierung für das GGFA-Kompetenzzentrum, die Schaffung zusätzlicher
Stellen im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen und eine befristete Ausweitung
der Planstelle bei Chance 8,9 plus auf Vollzeit.(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
Die erfolgten Befreiungen im Bereich Essensgeld für Kinder im Hortbereich
werden mit dem Sozialamt abgerechnet und über den Bund refinanziert. Aus den
zur Verfügungen stehenden Mitteln wird weiter der Eigenanteil der GGFA bei dem
Bundesprojekt, gefördert mit ESF-Mitteln, sichergestellt. Mit den restlichen
Mitteln wird der vorgezogene Maßnahmenbeginn für die Jugendsozialarbeit an der
Pestalozzi-Grundschule und an der Grundschule Brucker Lache möglich. Zusätzlich
wird mit t1/2 Jugendsozialarbeit an der Hednusgrundschule ermöglicht und die
Planstelle für Chance 8,9 plus befristet auf Vollzeit angehoben. Das gesamte
Maßnahmenpaket ist vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 befristet.
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€751.492 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ 802.800 |
bei
Sachkonto: |
|
Sachverhalt:
Im Zuge der Hartz IV – Reform wurden
Ende Februar 2011 nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss
Änderungsgesetze beschlossen, u. a. auch mit dem Bereich Bildungs- und
Teilhabeleistungen. Ein Teilbereich betrifft die Finanzierung der Mittagessen
in Horten, sowie die Finanzierung einer verbesserten Schulsozialarbeit. Diese
Förderung entfällt ab 2014 ersatzlos. In Abstimmungsgesprächen mit dem
Sozialamt wurde festgelegt, dass diese beiden Bereiche, da es sich ureigene
Aufgabe des Jugendamtes handelt, dem Jugendamt zur sachgerechten Erfüllung
übertragen werden. Die Abrechnung der Gelder mit dem Bund übernimmt das
Sozialamt. Die gesamten Gelder, die der Bund in der Laufzeit zur Verfügung
stellt, rechnet das Sozialamt die Gesamtmittel auf etwa 802.800,00 € hoch.
Essensgeld Hort:
Nach den Zahlen der Übernahme der
Kosten für das Essensgeld bei Hortbesuch geht das Jugendamt davon aus, dass in
2011ff ca. 70.000,00 € an Gesamtkosten entstehen.
GGFA-Kompetenzagentur:
Die GGFA hat den Eigenanteil für das
ESF-geförderte Projekt Kompetenzagentur für 2011 mit 19.716,00€, in 2012 mit
58.229,00 € und in 2013 mit 59.547,00 € angesetzt. Unter diesen Kriterien
erhielt die GGFA auch inzwischen die Zusage für dieses Projekt, das von 9/2011
bis 31.12.2013 terminiert ist.
Jugendsozialarbeit an Schulen:
Das Jugendamt hat im März 2010, nach
Beschluss des Jugendhilfeausschusses, Antrag aud Jugendsozialarbeit an der
Pestalozzi-Grundschule und der Grundschule Brucker Lache gestellt. Beide
Anträge erfüllen zwar die Förderkriterien, wurden jedoch wegen nicht
ausreichender Finanzmittel des Staatsministeriums abgelehnt. Für diese beiden
Schulen wurde Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt und inzwischen von
der Regierung positiv beschieden. Konkret ist es also möglich, über die Mittel
aus der Harzt IV-Reform bis Ende 2013 beide Stellen förderunschädlich zu
finanzieren und komplett vom Bund refinanziert zu bekommen. Für diese Maßnahme
fallen Personalkosten in Höhe von jeweils ca. 50.000,00 € bei Vollzeit an.
Damit sind die zur Verfügung stehenden
Mittel noch nicht vollständig gebunden. Die Verwaltung will in der
Hedenusgrundschule, die auch erhebliche Problemkonstellationen hat, aber am Ausschlusskriterium
Migrationsquote scheiterte, eine Stelle Jugendsozialarbeit an Grundschulen mit
t ½ für die Laufzeit bis Ende 2013 schaffen. Die Rektorin wurde in die
Überlegungen einbezogen und möchte diese Stelle an ihrer Schule.
Die neuen Planstellen bzw. die
Aufstockung der Planstelle wurde für den HH 2012 beantragt. Die beiden Stellen
für die Grundschule Brucker Lache und die Pestalozzi Grundschule werden Ende
September im Wege eines Vorgriffsbeschlusses in den Stadtrat eingebracht.
In 2011 können die oben aufgezeigten
Stellen im Rahmen der Budgetierungsregeln umgehend besetzt werden.
Chance 8,9 plus
Dieses Angebot läuft seit einigen
Jahren in Büchenbach mit einer halben Stelle recht erfolgreich. Dieses Angebot
soll auch auf die Bereiche Anger und Bruck erweitert werden. Die jetzige Stelle
t ½ wird zunächst befristet auf Vollzeit angehoben.
Übersicht über den Mitteleinsatz:
Art der
Maßnahme |
Wer? |
Kosten
2011 |
Kosten
1212 |
Kosten
2013 |
|
Kompetenzzentrum |
GGFA |
19.716 |
58.229 |
59.547 |
|
Pestalozzi -GS; t 1 |
511 |
12.500 |
50.000 |
50.000 |
|
GS Brucker Lache; t1 |
511 |
12.500 |
50.000 |
50.000 |
|
Hedenus-GS, t 1/2 |
511 |
6.000 |
25.000 |
25.000 |
|
Chance 8,9 plus, t1/2 |
511 |
9.000 |
27.000 |
27.000 |
|
Sachkosten
|
511 |
20.000 |
20.000 |
20.000 |
|
Mittagessen
Horte |
510 |
70.000 |
70.000 |
70.000 |
|
Summe |
|
149.716 |
300.229 |
301.547 |
751.492 |
Haben |
|
267.600 |
267.600 |
267.600 |
802.800 |
Rest |
|
117.884 |
-32.629 |
-33.947 |
51.308 |
Wie die tabellelarische Übersicht der
Kalkulation zeigt sind sämtliche Maßnahmen zu 100 % vom Bund refinanziert, da
die Abrechnungen mit dem Bund nicht an HH-Jahre, sondern an dem gesamten
Förderzeitraum, gebunden sind. Der veranschlagte Rest in Höhe von plus
51.308,00 € ist als Polster für aktuell noch nicht absehbaren Risiken
sicherlich ausreichend.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk (werden beim Sozialamt verwaltet und abgerechnet)
sind nicht vorhanden
Anlagen: