Betreff
Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen der 43. SGB II-Reform für den Bereich "Schulsozialarbeit
Vorlage
511/025/2011
Aktenzeichen
VI/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der 43. SGB II-Reform – Verbesserung der „Schulsozialarbeit“ und Realisierung der Refinanzierung der Kosten für Mittagsessen (Kostenübernahme für Kinder aus SGB II-Bezug, SGB XII-Bezug, Wohngeld-Bezug, Kinderzuschlagsbezug und im Bezug nach AsylBLG)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Abrechnung der Befreiungen für das Essensgeld für Kinder im Hortbesuch; Kofinanzierung für das GGFA-Kompetenzzentrum, die Schaffung zusätzlicher Stellen im Bereich Jugendsozialarbeit an Schulen und eine befristete Ausweitung der Planstelle bei Chance 8,9 plus auf Vollzeit.(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
Die erfolgten Befreiungen im Bereich Essensgeld für Kinder im Hortbereich werden mit dem Sozialamt abgerechnet und über den Bund refinanziert. Aus den zur Verfügungen stehenden Mitteln wird weiter der Eigenanteil der GGFA bei dem Bundesprojekt, gefördert mit ESF-Mitteln, sichergestellt. Mit den restlichen Mitteln wird der vorgezogene Maßnahmenbeginn für die Jugendsozialarbeit an der Pestalozzi-Grundschule und an der Grundschule Brucker Lache möglich. Zusätzlich wird mit t1/2 Jugendsozialarbeit an der Hednusgrundschule ermöglicht und die Planstelle für Chance 8,9 plus befristet auf Vollzeit angehoben. Das gesamte Maßnahmenpaket ist vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 befristet.

(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

751.492

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

802.800

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Hartz IV – Reform wurden Ende Februar 2011 nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Änderungsgesetze beschlossen, u. a. auch mit dem Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ein Teilbereich betrifft die Finanzierung der Mittagessen in Horten, sowie die Finanzierung einer verbesserten Schulsozialarbeit. Diese Förderung entfällt ab 2014 ersatzlos. In Abstimmungsgesprächen mit dem Sozialamt wurde festgelegt, dass diese beiden Bereiche, da es sich ureigene Aufgabe des Jugendamtes handelt, dem Jugendamt zur sachgerechten Erfüllung übertragen werden. Die Abrechnung der Gelder mit dem Bund übernimmt das Sozialamt. Die gesamten Gelder, die der Bund in der Laufzeit zur Verfügung stellt, rechnet das Sozialamt die Gesamtmittel auf etwa 802.800,00 € hoch.

 

Essensgeld Hort:

Nach den Zahlen der Übernahme der Kosten für das Essensgeld bei Hortbesuch geht das Jugendamt davon aus, dass in 2011ff ca. 70.000,00 € an Gesamtkosten entstehen.

 

GGFA-Kompetenzagentur:

Die GGFA hat den Eigenanteil für das ESF-geförderte Projekt Kompetenzagentur für 2011 mit 19.716,00€, in 2012 mit 58.229,00 € und in 2013 mit 59.547,00 € angesetzt. Unter diesen Kriterien erhielt die GGFA auch inzwischen die Zusage für dieses Projekt, das von 9/2011 bis 31.12.2013 terminiert ist.

 

Jugendsozialarbeit an Schulen:

Das Jugendamt hat im März 2010, nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses, Antrag aud Jugendsozialarbeit an der Pestalozzi-Grundschule und der Grundschule Brucker Lache gestellt. Beide Anträge erfüllen zwar die Förderkriterien, wurden jedoch wegen nicht ausreichender Finanzmittel des Staatsministeriums abgelehnt. Für diese beiden Schulen wurde Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt und inzwischen von der Regierung positiv beschieden. Konkret ist es also möglich, über die Mittel aus der Harzt IV-Reform bis Ende 2013 beide Stellen förderunschädlich zu finanzieren und komplett vom Bund refinanziert zu bekommen. Für diese Maßnahme fallen Personalkosten in Höhe von jeweils ca. 50.000,00 € bei Vollzeit an.

Damit sind die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht vollständig gebunden. Die Verwaltung will in der Hedenusgrundschule, die auch erhebliche Problemkonstellationen hat, aber am Ausschlusskriterium Migrationsquote scheiterte, eine Stelle Jugendsozialarbeit an Grundschulen mit t ½ für die Laufzeit bis Ende 2013 schaffen. Die Rektorin wurde in die Überlegungen einbezogen und möchte diese Stelle an ihrer Schule.

Die neuen Planstellen bzw. die Aufstockung der Planstelle wurde für den HH 2012 beantragt. Die beiden Stellen für die Grundschule Brucker Lache und die Pestalozzi Grundschule werden Ende September im Wege eines Vorgriffsbeschlusses in den Stadtrat eingebracht.

In 2011 können die oben aufgezeigten Stellen im Rahmen der Budgetierungsregeln umgehend besetzt werden.

 

Chance 8,9 plus

Dieses Angebot läuft seit einigen Jahren in Büchenbach mit einer halben Stelle recht erfolgreich. Dieses Angebot soll auch auf die Bereiche Anger und Bruck erweitert werden. Die jetzige Stelle t ½ wird zunächst befristet auf Vollzeit angehoben.

 

Übersicht über den Mitteleinsatz:

Art der Maßnahme

Wer?

Kosten 2011

Kosten 1212

Kosten 2013

 

Kompetenzzentrum

GGFA

19.716

58.229

59.547

 

 Pestalozzi -GS; t 1

511

12.500

50.000

50.000

 

 GS Brucker Lache; t1

511

12.500

50.000

50.000

 

 Hedenus-GS, t 1/2

511

6.000

25.000

25.000

 

 Chance 8,9 plus, t1/2

511

9.000

27.000

27.000

 

Sachkosten

511

20.000

20.000

20.000

 

Mittagessen Horte

510

70.000

70.000

70.000

 

Summe

 

149.716

300.229

301.547

751.492

Haben

 

267.600

267.600

267.600

802.800

Rest

 

117.884

-32.629

-33.947

51.308

 

Wie die tabellelarische Übersicht der Kalkulation zeigt sind sämtliche Maßnahmen zu 100 % vom Bund refinanziert, da die Abrechnungen mit dem Bund nicht an HH-Jahre, sondern an dem gesamten Förderzeitraum, gebunden sind. Der veranschlagte Rest in Höhe von plus 51.308,00 € ist als Polster für aktuell noch nicht absehbaren Risiken sicherlich ausreichend.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk (werden beim Sozialamt verwaltet und abgerechnet)       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: