Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Betriebskosten nach BayKiBiG für alle Kinder in der geplanten Kindertageseinrichtung der Siemens AG gefördert, sofern die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in Erlangen haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter.
Die Siemens AG plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 1945/435 an der
Doris-Ruppenstein-Straße den Neubau eines Hauses für Kinder mit 50 Plätzen. In
der betrieblichen Kindertageseinrichtung sollen Kinder im Kindergarten- und
Grundschulalter betreut werden. Die Inbetriebnahme ist für September 2013
geplant.
Bedarfssituation:
Der Planungsbezirk 5 – Röthelheim beinhaltet neben dem neuen Stadtteil Röthelheimpark auch das westlich der Hartmannstraße gelegene Gebiet Röthelheim, südlich der Sophienstraße und nördlich der Sebaldus- bzw. Komotauerstraße. Aus bedarfsplanerischer Sicht sind die Angebote zur Betreuung von Kindern im Kindergartenalter und für Kinder im Grundschulalter getrennt zu betrachten:
Für die aktuell 407 Kinder im Kindergartenalter im Planungsbezirk 5 werden vor Ort 382 Betreuungsplätze angeboten. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 94%.
Der rasante Anstieg der
Kinderzahlen im Kindergartenalter aufgrund des Zuzuges in den Röthelheimpark
hat gemäß der neuesten Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und
Stadtforschung aller Voraussicht nach seinen Höhepunkt erreicht. Kurzfristig
ist von einer Stabilisierung der Zahlen auszugehen, mittelfristig ist mit einem
kontinuierlichen leichten Absinken der Kinderzahlen zu rechen.
Angesichts dieser Prognose sowie der Versorgungssituation im
Kindergartenalter sowohl im
Planungsbezirk selbst (94%) sowie stadtweit (103%) ist die zusätzliche
Schaffung von Kindergartenplätzen nur unter außergewöhnlichen, lokal
vorliegenden Bedarfsbedingungen zu begründen. Diese liegen - besonders auch angesichts der zu erwartenden
Kinderzahlenentwicklung – im Planungsbezirk Röthelheim nicht vor. Die
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit weiterer Plätze zur Betreuung von Kindern
im Kindergartenalter ist aus diesem Grund aus Sicht der
Für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter ergibt sich aus Sicht der Jugendhilfeplanung folgendes Bild: der Standort an der Doris-Ruppenstein-Str. ist von den Grundschulen Adalbert-Stifter, Michael-Poeschke und Friedrich-Rückert fußläufig jeweils ungefähr gleichweit entfernt. Für alle drei Schulen wurde in dem vom Stadtrat am 26.05.2011 beschlossenen Bedarfsplan ein ungedeckter Betreuungsbedarf aufgezeigt. Formal befindet sich der Standort innerhalb des Sprengels der Adalbert-Stifter-Schule.
Die Adalbert-Stifter-Grundschule wurde im Schuljahr 2010/11 von 430 Schülerinnen und Schülern besucht (aktuellere Daten lagen der JHP zum Zeitpunkt der Texterstellung noch nicht vor). Ca. 20% dieser Schüler stammen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Für die kommenden Jahre muss mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen gerechnet werden. In diesem Sprengel werden in vier Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt 158 Plätze der Schulkindbetreuung angeboten. Die schulische Mittagsbetreuung besuchten im Schuljahr 2010/11 95 Kinder. Aufgrund des deutlich gestiegenen Bedarfes vor Ort wurde 2011 das Platzangebot im Löhe-Hort erhöht. Das Angebot der schulischen Mittagsbetreuung kann aufgrund von Raummangel voraussichtlich nicht weiter erhöht werden. Alle Einrichtungen innerhalb des Sprengels vermelden weiterhin Betreuungsanfragen, die nicht berücksichtigt werden können.
Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen im Schulsprengel Adalbert-Stifter - und ebenso in den Schulsprengeln Michael-Poeschke- und Friedrich-Rückert-Schule ein ungedeckter Bedarf an
Schulkindbetreuung. Sollte an der Adalbert-Stifter-Schule ein Ganztageszug eingerichtet
werden, so wird dieser nur einen Teil des Bedarfes decken können. Aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen, wird dies jedoch nach heutigem Kenntnisstand nicht ausreichen, ein
bedarfsdeckendes Angebot im Schulsprengel herbei zu führen.
Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter ist aus diesem Grund aus bedarfsplanerischer Sicht geeignet zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot vor Ort beizutragen und ist aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung zu befürworten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Förderung der laufenden Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
Da die zur Investitionskostenförderung zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel vorrangig für den Krippenausbau eingesetzt werden, stehen für die Neuschaffung von Hortplätzen frühestens ab dem Jahr 2015 Fördermittel zur Verfügung.
Um die geplante Einrichtung möglichst zeitnah zu realisieren, verzichtet die Siemens AG vollständig auf Investitionskostenzuschüsse.
Betriebskosten:
Die laufenden Betriebskosten werden für Erlanger Kinder nach BayKiBiG gefördert.
Jährliche
Ausgaben für Betriebskostenbezuschussung |
ca. 160.000,- € |
bei Sachkonto 530101 |
Korrespondierende,
jährliche Einnahmen aus staatlicher Betriebskostenförderung |
ca. 80.000,- € |
bei Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: