Betreff
Neubau eines Hauses für Kinder mit 50 Plätzen durch die Siemens AG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1945/435 an der Doris-Ruppenstein-Straße, hier: Betriebskostenförderung
Vorlage
512/047/2011
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Betriebskosten nach BayKiBiG für alle Kinder in der geplanten Kindertageseinrichtung der Siemens AG gefördert, sofern die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in Erlangen haben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter.

 

Die Siemens AG plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 1945/435 an der Doris-Ruppenstein-Straße den Neubau eines Hauses für Kinder mit 50 Plätzen. In der betrieblichen Kindertageseinrichtung sollen Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter betreut werden. Die Inbetriebnahme ist für September 2013 geplant.

 

Bedarfssituation:

Der Planungsbezirk 5 – Röthelheim beinhaltet neben dem neuen Stadtteil Röthelheimpark auch das westlich der Hartmannstraße gelegene Gebiet Röthelheim, südlich der Sophienstraße und nördlich der Sebaldus- bzw. Komotauerstraße. Aus bedarfsplanerischer Sicht sind die Angebote zur Betreuung von Kindern im Kindergartenalter und für Kinder im Grundschulalter getrennt zu betrachten:

 

Für die aktuell 407 Kinder im Kindergartenalter im Planungsbezirk 5 werden vor Ort 382 Betreuungsplätze angeboten. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 94%.

Der rasante Anstieg der Kinderzahlen im Kindergartenalter aufgrund des Zuzuges in den Röthelheimpark hat gemäß der neuesten Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung aller Voraussicht nach seinen Höhepunkt erreicht. Kurzfristig ist von einer Stabilisierung der Zahlen auszugehen, mittelfristig ist mit einem kontinuierlichen leichten Absinken der Kinderzahlen zu rechen.

Angesichts dieser Prognose sowie der Versorgungssituation im Kindergartenalter sowohl im Planungsbezirk selbst (94%) sowie stadtweit (103%) ist die zusätzliche Schaffung von Kindergartenplätzen nur unter außergewöhnlichen, lokal vorliegenden Bedarfsbedingungen zu begründen. Diese liegen -  besonders auch angesichts der zu erwartenden Kinderzahlenentwicklung – im Planungsbezirk Röthelheim nicht vor. Die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit weiterer Plätze zur Betreuung von Kindern im Kindergartenalter ist aus diesem Grund aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht zu befürworten.

 

Für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter ergibt sich aus Sicht der Jugendhilfeplanung folgendes Bild: der Standort an der Doris-Ruppenstein-Str. ist von den Grundschulen Adalbert-Stifter, Michael-Poeschke und Friedrich-Rückert fußläufig jeweils ungefähr gleichweit entfernt. Für alle drei Schulen wurde in dem vom Stadtrat am 26.05.2011 beschlossenen Bedarfsplan ein ungedeckter Betreuungsbedarf aufgezeigt. Formal befindet sich der Standort innerhalb des Sprengels der Adalbert-Stifter-Schule.

Die Adalbert-Stifter-Grundschule wurde im Schuljahr 2010/11 von 430 Schülerinnen und Schülern besucht (aktuellere Daten lagen der JHP zum Zeitpunkt der Texterstellung noch nicht vor). Ca. 20% dieser Schüler stammen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Für die kommenden Jahre muss mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen gerechnet werden. In diesem Sprengel werden in vier Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt 158 Plätze der Schulkindbetreuung angeboten. Die schulische Mittagsbetreuung besuchten im Schuljahr 2010/11 95 Kinder. Aufgrund des deutlich gestiegenen Bedarfes vor Ort wurde 2011 das Platzangebot im Löhe-Hort erhöht. Das Angebot der schulischen Mittagsbetreuung kann aufgrund von Raummangel voraussichtlich nicht weiter erhöht werden. Alle Einrichtungen innerhalb des Sprengels vermelden weiterhin Betreuungsanfragen, die nicht berücksichtigt werden können.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen im Schulsprengel Adalbert-Stifter  - und ebenso in den Schulsprengeln Michael-Poeschke- und Friedrich-Rückert-Schule ein ungedeckter Bedarf an

Schulkindbetreuung. Sollte an der Adalbert-Stifter-Schule ein Ganztageszug eingerichtet

werden, so wird dieser nur einen Teil des Bedarfes decken können. Aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen, wird dies jedoch nach heutigem Kenntnisstand nicht ausreichen, ein

bedarfsdeckendes Angebot im Schulsprengel herbei zu führen.

Die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter ist aus diesem Grund aus bedarfsplanerischer Sicht geeignet zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot vor Ort beizutragen und ist aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung zu befürworten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Förderung der laufenden Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Da die zur Investitionskostenförderung zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel vorrangig für den Krippenausbau eingesetzt werden, stehen für die Neuschaffung von Hortplätzen frühestens ab dem Jahr 2015 Fördermittel zur Verfügung.

Um die geplante Einrichtung möglichst zeitnah zu realisieren, verzichtet die Siemens AG vollständig auf Investitionskostenzuschüsse.

 

Betriebskosten:

Die laufenden Betriebskosten werden für Erlanger Kinder nach BayKiBiG gefördert.

 

Jährliche Ausgaben für Betriebskostenbezuschussung

ca. 160.000,- €

bei Sachkonto 530101

Korrespondierende, jährliche Einnahmen aus staatlicher Betriebskostenförderung

ca. 80.000,- €

bei Sachkonto 414101

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: