1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung das vorgestellte Konzept der Sanierung für die Spiel- und Lernstuben weiter zu entwickeln.
2. Über die Einzelmaßnahmen wird jeweils gesondert Beschluss herbeigeführt.
3. Bei der Planung und Umsetzung werden das Schulverwaltungsamt und die jeweiligen Schulen beteiligt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Unbefristete Betriebserlaubnisse für alle Lernstuben, dadurch Sicherung des
Angebots der Lernstuben.
Die Sanierung der Spiel- und Lernstuben wurde im Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen am 30.07.2008 und am 29.07.2009 ausführlich behandelt und ein Umsetzungsplan beschlossen. Diese geplante Umsetzung wurde weiter vorangetrieben und teilweise wurden bereits bauliche Maßnahmen durchgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durchführung der notwendigen baulichen
Maßnahmen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abarbeiten des Sanierungsplans.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Zum heutigen Zeitpunkt kann das notwendige Investitionsvolumen noch nicht beziffert werden. Hierzu bedarf es bei den einzelnen Vorhaben einer konkreten Planung, um hier die jeweils erforderlichen Finanzmittel berechnen zu können.
Sachbericht:
Die Stadt hat für die Sanierung der Spiel- und Lernstuben bereits große Anstrengungen unternommen und erhebliche Finanzmittel investiert. Dennoch konnte bisher die Erteilung von unbefristeten Betriebserlaubnissen für alle Einrichtungen noch nicht erreicht werden.
Inzwischen muss die Regierung bei jeder Betriebserlaubnis jeweils prüfen, ob eine entsprechende Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung vorliegt. Bei der Überprüfung für alle Einrichtungen stellte sich heraus, dass für die meisten Einrichtungen der Spiel- und Lernstuben keine Nutzungsänderung vorliegt. Der jeweilige Vermieter hat inzwischen die Nutzungsänderungen beantragt, die das Bauaufsichtsamt z. Zt. bearbeitet; teilweise konnte die Anträge bereits beschieden werden. Die genehmigte Nutzungsänderung ist Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis durch die Regierung von Mittelfranken.
Übersicht über den aktuellen Stand (September 2011):
Bereich |
Nutzungsänderung |
Betriebserlaubnis |
Anger
|
|
|
Grundschullernstube Hertleinstr.
59a 20 Plätze, 6 integrative Plätze,
davon 4 Heilpäd. Plätze |
liegt vor |
Bescheid steht noch aus |
Grundschullernstube Hertleinstr.
22-24 36 Plätze (davon 6 integrative) |
Liegt noch nicht vor, ist aber
zu erwarten |
Bescheid steht noch aus |
Hauptschullernstube „Villa“ 34 Plätze (3 integrativer Plätze),
Umzug in die Michael-Vogel-Str. 3 |
Liegt noch nicht vor, ist aber
zu erwarten |
Bescheid steht noch aus |
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|
|
Bruck |
|
|
Grundschullernstube Zeißstraße
51 (vormals Eggenreuther Weg 36); Derzeit wegen räumlicher Situation 13
Plätze (4 integrative Plätze, davon 2 Heilpädagogische Plätze |
Liegt vor, befristet bis
31.7.2012 |
Betriebserlaubnis befristet bis
01.08.2012 An- bzw. Umbau der GS Brucker Lache für 2012/13 geplant |
Grundschullernstube Junkersstraße
1 25 Plätze (2 integrativ) |
Liegt noch nicht vor, ist aber
zu erwarten |
Bescheid steht noch aus |
Hauptschullernstube Junkersstraße
1 34 Plätze (2 integrativ) |
Liegt noch nicht vor, ist aber
zu erwarten |
Bescheid steht noch aus |
Grundschullernstube
Max-Planckstr. 42 15 Plätze (2 integrative Plätze) |
Liegt vor |
Unbefristet erteilt |
Bereich |
Nutzungsänderung |
Betriebserlaubnis |
Bruck |
|
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Spielstube Eggenreuther Weg 30 20 Plätze (davon 2 integrative
Plätze) |
liegt vor (befristet ab 7.Juni
2011 für vorerst 4 Jahre; Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf Antrag möglich);
folgende Auflage: |
Unbefristet erteilt; diese Betriebserlaubnis
wurde vor Erteilung der Nutzungsänderung erteilt |
|
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Büchenbach |
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Grundschullernstube Forchheimer
Straße 6 16 Plätze (5 integrative Plätze,
davon 2 heilpädagogische plätze) |
Zieht um in Familienstützpunkt;
liegt vor |
Wird mit Fertigstellung erteilt
werden |
Hauptschullernstube Goldwitzer
Str. 27 20 Plätze (1 integrativer) |
Zieht um in Familienstützpunkt¸
liegt vor |
Wird mit Fertigstellung erteilt
werden |
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Röthelheimpark |
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Spielstube Schenkstr. 87 20 Plätze (davon 2 integrative
Plätze) |
liegt vor (befristet ab 7.Juni
2011 für vorerst 4 Jahre; Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf Antrag möglich);
folgende Auflage: „Elternversammlungen oder ähnliche Nutzungen mit größerer
Menschenansammlung, sind nicht möglich“ |
Unbefristet erteilt; diese Betriebserlaubnis
wurde vor Erteilung der Nutzungsänderung erteilt |
Grundschullernstube Schenkstr.
87 16 Plätze (2 integrative Plätze) |
liegt vor; folgende Auflage: „Elternversammlungen oder ähnliche Nutzungen mit größerer
Menschenansammlung, sind nicht möglich“ Bescheid mit Gültigkeit für 4
Jahre (6/2016) Verlängerung möglich |
Bescheid steht noch aus |
Lernstube Schenkstr. 174 16 Plätze (2 integrative Plätze) |
liegt vor; folgende Auflage: „Elternversammlungen oder
ähnliche Nutzungen mit größerer Menschenansammlung, sind nicht möglich“ Bescheid mit Gültigkeit für 4 Jahre
(6/2016) Verlängerung möglich |
Bescheid steht noch aus |
Die Nutzungsänderung ist Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Regierung von Mittelfranken. Einschränkungen in der jeweiligen Betriebserlaubnis ziehen zwangsläufig auch entsprechende Einschränkungen in der Betriebserlaubnis nach sich.
Diese Übersicht zeigt, dass die Thematik Betriebserlaubnisse ein noch länger andauernder zusätzlicher Arbeitsbereich für die Spiel- und Lernstuben darstellt. Betriebserlaubnisse auf Dauer sind in aller Regel nur in Einrichtungen, die speziell als Kindertageseinrichtung erstellt oder saniert wurden, zu erwarten. In den in der Regel ursprünglich zu Wohnzwecken gebauten und dann für eine Kindertageseinrichtung benutzen Räumen schlagen sich die Unzulänglichkeiten in Auflagen nieder. Diese Auflagen behindern eine ordnungsgemäße Arbeit. Teile davon, wie z.B. Elternarbeit, sind dort nicht umsetzbar.
Die Verwaltung schlägt als Planung folgendes Sanierungskonzept vor:
Anger
Die Hauptschullernstube und die Jugendsozialarbeit sind inzwischen in die Michael-Vogel-Straße 3 umgezogen. Der Mietvertrag wurde, wie es der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.05.2010 beschlossen hat, auf 5 Jahre befristet. Die räumliche Situation ist in den angemieteten Räumen nicht ausreichend und auch steht kein ausreichendes Außengelände zur Verfügung. Die Verwaltung hat für die Übergangszeit einen Zuschuss zur Miete bei der Regierung von Mittelfranken beantragt, der auch bewilligt wurde. In dem Bescheid ist festgelegt, dass dieser Zuschuss, sollte innerhalb von 5 Jahren keine Sanierung bzw. Neubau für die Lernstube bezogen sein, zurück zu zahlen ist. Der Zuschuss zur Miete beträgt über die gesamte Laufzeit ca. 50.000,00 €.
Die Verwaltung sieht zwei Alternativen: Zum einen wäre zu überprüfen, ob die fertig gestellte Planung der Sanierung der Villa für die Hauptschullernstube mit einem Anbau für die Jugendsozialarbeit realisierbar ist oder zum anderen rechtzeitig einen Ersatzbau für die Hauptschullernstube und die Jugendsozialarbeit am Anger zu planen. Bei der Alternative 2 wären im HH 2013 entsprechende Planungsmittel zu beantragen.
Bruck
Für zwei Grundschullernstuben (Zeißstraße 51/ vormals
Eggenreuther Weg 36 und Junkersstraße 1) wurden die Planungen bereits im Jugendhilfeausschuss
am 14.07.11 eingebracht und einstimmig begutachtet. Die notwendigen
Finanzmittel wurden von GME für den HH 2012 angemeldet. Die Realisierung sieht
vor, den Umbau in der Grundschule Brucker Lache 2012/13 durch zu führen.
Hauptschullernstube und Jugendsozialarbeit:
Hier ist zu klären, ob die Unterbringung in der
Eichendorffschule, wie in der Referentenbesprechung am 25.01.2011 als
Prüfauftrag festgelegt, realisierbar ist.
Gegenüber der Eichendorffschule gibt es ein Grundstück für soziale Zwecke, für das die Stadt eine unwiderrufliche Kaufoption, die bis 09.12.2020 geht, hat. Hier könnte ein Haus für die Hauptschullernstube Junkersstraße 1 und/oder die Jugendsozialarbeit Bruck entstehen.
Die GEWOBAU hat bereits in der Vergangenheit ihre Unterstützung zugesagt. Eine Alternative wäre, von ihr dieses Gebäude errichten zu lassen und an die Stadt langfristig zu vermieten. Hier wäre noch zu prüfen, ob Staatszuschüsse für dieses Konstrukt realisierbar sind. Die Realisierung ist auch von den weiteren Aktivitäten der GEWOBAU in Bruck abhängig.
Grundschullernstube in der Max-Planck-Straße 42
Die Unterbringung ist aufgrund der maroden Bausubstanz, fehlendem Außengelände und dem ungünstigen Umfeld auf Dauer nicht zu befürworten. Hier sollen zunächst die Entwicklung im Bereich der Ganztagesklassen/Ganztagesschulen und die Bevölkerungsstruktur in diesem Stadtteil abgewartet werden. Die Aktivitäten der Abteilung Wohnungswesen, Familien aus Obdachlosenwohnungen in Normalmietverhältnis unter zu bringen ist sehr erfolgreich und verteilt sich bei einem Großteil in andere Stadtteile. Der Bedarf an Plätzen reduziert sich damit nicht, die örtliche Situierung muss ggf. angepasst werden.
Familienpädagogische Einrichtung, Spielstube und
Grundschullernstube Max-Planck-Str. 42
Das Fachamt hat hier Vorüberlegungen entwickelt. Es ist vorgesehen, diese drei Einrichtungen in einem Haus und mit einem Gesamtkonzept zusammenführen, das die notwendige Unterstützung und Begleitung von Müttern/ Vätern und deren Kinder von Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit sicherstellt. In Bezug auf die Grundschullernstube Max-Planck-Str.42 ist abhängig von dem Zeitpunkt der Realisierung ggf. auch eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte denkbar. Auch hier gehen wir davon aus, dass durch die dann noch engere Verzahnung der Einrichtungen Synergieeffekte entstehen.
Die GEWOBAU hat auch hier in der Vergangenheit ihre Unterstützung zugesagt. Eine Alternative wäre, von ihr ein Gebäude für diese drei Einrichtungen errichten zu lassen und an die Stadt langfristig zu vermieten. Das Gebäude soll im Wohnbereich der Zielgruppe situiert werden. Es ist auch hier noch zu prüfen, ob Staatszuschüsse für dieses Konstrukt realisierbar sind.
Büchenbach
Der Neubau des Familienstützpunktes wird im Herbst
abgeschlossen und das Haus bezogen. Beide Büchenbacher Lernstuben werden dort
einziehen und günstige Bedingungen vorfinden.
Röthelheimpark
Im Röthelheimpark sind alle unsere Einrichtungen in
Wohnungen untergebracht. Das Statikgutachten hat eine mangelnde Deckentragkraft
erbracht. Gleichzeit fehlt auch für die Einrichtungen ein entsprechendes
Außengelände und aufgrund der Aufteilung in Wohnungen ist auch die räumliche
Situation unzureichend.
Mittelfristig muss hier über Alternativen nachgedacht werden.
Generell werden alle baulichen Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklungen im Schulbereich geprüft.
Anlagen: keine