Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Damit sind folgende Fraktionsanträge bearbeitet:
- Antrag SPD-Fraktion Nr. 052/2011 v. 12.05.2011,
- Antrag ÖDP-Fraktion Nr.
068/2011 v. 01.06.2011,
- Antrag SPD-Fraktion Nr. 071/2011 v. 08.06.2011.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei der Planung des Baugebietes 411 werden die Belange Verkehr, Energie, Wohnungsversorgung der Bevölkerung, Demographie etc. – wie in jedem Bebauungsplanverfahren – eingehend geprüft, gewertet und abgewogen.
Die einzelnen Punkte der Fraktionsanträge werden in der Anlage behandelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die nächsten Verfahrensschritte sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Ämterbeteiligung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung wird die nächsten Beteiligungsschritte vorbereiten und das Bebauungsplanverfahren vorantreiben.
Die Abteilung Stadtplanung hat als neues Instrument in Bebauungsplanverfahren das Auftaktgespräch „Umwelt und Energie“ eingeführt. Unter Beteiligung der betroffenen Fachämter und Anderer, wie auch z. B. der ESTW, wird hierbei das gesamte Spektrum umwelt- und energiebezogener Fragestellungen erörtert. Das Auftaktgespräch für das Baugebiet 411 hat bereits stattgefunden und wurde von allen Beteiligten als zielführend und konstruktiv bewertet. Es wurden u.a. verschiedene energetische Gesamtkonzepte für das Baugebiet 411 diskutiert, die im Weiteren geprüft werden.
Hiermit hat das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, das die möglichen energetischen Konzepte für das Baugebiet 411 vergleichen und bewerten sowie Optimierungsvorschläge erstellen soll. Das Gutachten soll Ende September 2011 vorliegen und im Oktober 2011 in die AG Energieversorgung eingebracht werden.
Im nächsten Jahresauftaktgespräch des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung für die Mitglieder des UVPA (Anfang 2012) werden inhaltliche und rechtliche Regelungsspielräume und -grenzen von Bebauungsplänen sowie der grundsätzliche Verfahrensablauf nochmals vorgestellt und das zugrundeliegende planerische Vorgehen erläutert werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Prüfung der Fraktionsanträge
Anlage 2: Antrag SPD-Fraktion Nr. 052/2011 v. 12.05.2011
Anlage 3: Antrag ÖDP-Fraktion Nr. 068/2011 v. 01.06.2011
Anlage 4: Antrag SPD-Fraktion Nr. 071/2011 v. 08.06.2011