Betreff
Einsatz eines Praktikanten für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Vorlage
31/128/2011
Aktenzeichen
III/31/JRB-2518
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Seit dem Wegfall der beiden Zivildienststellen im Umweltamt konnten seit Frühjahr 2011 eine Reihe von Aufgaben, die bei der Naturschutzbehörde anfallen, nicht mehr oder nur noch in sehr beschränktem Umfang erledigt werden.

 

Zu nennen sind insbesondere die Pflege von Trocken- und Feuchtflächen, Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern, die Betreuung der städt. Streuobstwiesen und von naturgeschützten Weihern, der Auf- und Abbau von Amphibienschutzzäunen, die Erneuerung von Beschilderungen oder die Mitwirkung in der Umweltbildung (z.B. Naturschutzwoche auf dem Exerzierplatz).

 

Das Umweltamt hat vor diesem Hintergrund Kontakt zum Bayer. FÖJ-Trägerverbund, bestehend aus dem Bund der Kath. Jugend, der Ev. Jugend und der Jugendorganisation des Bund Naturschutz, hergestellt und den Einsatz eines FÖJ-Praktikanten beantragt. Mit Schreiben vom 03.06.2011 hat der Trägerverbund mitgeteilt, dass das Umweltamt als Einatzstelle für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres anerkannt wird. Somit wurden die Voraussetzungen zum erstmaligen Einsatz eines Praktikanten vom 01.09.2011 bis 31.08.2012 geschaffen.

 

Nach erfolgter Stellenausschreibung konnte innerhalb kurzer Zeit ein Bewerber gefunden werden, der die Anforderungen hinsichtlich des Aufgabenbereiches erfüllt und somit das FÖJ Anfang September antritt.

 

Für ihr Engagement erhalten die Jugendlichen ein mtl. Taschengeld in Höhe von 180 EURO sowie einen Pauschalbetrag für Unterkunft und Verpflegung; weiterhin wird Sozialversicherungsschutz gewährt, so das mtl. insgesamt ca. 700 EURO aufzuwenden sind. Die Mittel werden aus dem Personalkostenbudget des Umweltamtes entnommen.