Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsführung in der Stubenlohstraße zu veranlassen:
- Die Richtung der Einbahnstraße in der Stubenlohstraße zwischen Feld- und Luitpoldstraße wird umgedreht
- Aus der Stubenlohstraße kommend in die Luitpoldstraße wird ein Rechtsabbiegegebot (Zeichen 209) angeordnet
Der Antrag der ÖDP-Fraktion 040/2011ist hiermit bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Auf
Basis eines Beschlusses des Erlanger Stadtrates vom 28.11.1984 wurde die
Stubenlohstraße nach deren baulicher Umgestaltung als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen. Der Verkehr wird seitdem mit einer Einbahnstraßenregelung
in Richtung Süden geführt. Radverkehr ist in beide Richtungen zugelassen.
Anlass der Überlegungen für die Umdrehung der Einbahnstraßenrichtung in der Stubenlohstraße zwischen Feld- und Luitpoldstraße sind jahrelange Klagen von Bewohnern über
· das gestiegene Verkehrsaufkommen (attraktive Nord-Süd Verbindung zur Umfahrung von signalgeregelten Kreuzungen),
· die Missachtung des Linksabbiegeverbotes von Autofahrern von der Luitpoldstraße aus in die Stubenlohstraße und
· die häufig überhöhten Geschwindigkeiten.
Am 27. Juni 2011 wurden am Standort Stubenlohstraße 10 2.480 Fahrzeuge gemessen. Hierbei handelt es sich zu einem Großteil um Durchgangsverkehr. Verkehrsberuhigte Bereiche sollen keinen nennenswerten Durchgangsverkehr aufweisen. Die Aufenthaltsfunktion soll überwiegen und der Fahrzeugverkehr nur eine untergeordnete Rolle spielen. Gegenwärtig stellt sich die Gesamtsituation umgekehrt dar, d.h. die Stubenlohstraße wird vom motorisierten Individualverkehr dominiert. Angesichts der für die Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereichs stark überhöhten Geschwindigkeiten des Verkehrs ist das zulässige Spielen von Kindern nicht möglich bzw. muss als gefährlich betrachtet werden. Nachfolgende Abbildung zeigt zudem, dass der Verkehr in der Stubenlohstraße - nachdem er zwischen 2003 und 2008 abgenommen hat - in den letzten Jahren wieder deutlich angestiegen ist:
Verkehrsentwicklung in der Stubenlohstraße (Standort: Stubenlohstraße 10); Verkehrszählungen vom 14.05.1986, 29.11.2001, 28.04.2003, 14.07.2008 und 27.06.2011
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Umdrehung der Einbahnstraßenrichtung in der Stubenlohstraße zwischen Feld- und Luitpoldstraße ist ein kostengünstiges und zugleich probates Mittel, den Verkehr vermehrt über die Hauptverkehrsstraßen (Schiller-, Loewenich- und Gebbertstraße) im Umfeld der Stubenlohstraße zu leiten. In Ergänzung zur Umdrehung wird die Verwaltung die Ampelschaltung an der Kreuzung Bismarck-/Schillerstraße so anpassen, dass von Süden kommend die Verbindung Schiller-/ Loewenichstraße möglichst attraktiv wird.
Mit Hilfe des Verkehrssimulationsprogrammes VISUM wurde von der Abteilung Verkehrsplanung die Verkehrsverlagerung berechnet, die eine Umkehrung der Stubenlohstraße zwischen Feld- und Luitpoldstraße zur Folge hat. Basierend auf diesen Berechnungen kann in der Stubenlohstraße von einer Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs von über 30 % ausgegangen werden. Es kann somit eine erhebliche Verkehrsberuhigung in der Stubenlohstraße bewirkt werden. Dieser Verkehr wird vor allem auf die Hauptverkehrsstraßen Schiller- / Loewenichstraße verlagert.
Im Falle der Umdrehung der Einbahnstraßenrichtung können Anwohner und Anlieger die Stubenlohstraße von der Gebbertstraße kommend über die Feld- oder Werner-von-Siemens-Straße weiterhin problemlos anfahren. Die bisherige Freigabe der Einbahnstraßenregelung für Radfahrer in beide Richtungen wird beibehalten. Die Andienung des Nettomarktes an der Ecke der Stubenloh- / Luitpoldstraße ist auch bei geänderter Verkehrsführung gewährleistet. In Bezug auf die Parksituation Stubenlohstraße zwischen Feld- und Luitpoldstraße müssen keine Änderungen vorgenommen werden, nach der Umkehrung der Einbahnrichtung wird sich lediglich die Richtung der Parker auf beiden Seiten der Straße ändern.
Hinsichtlich der Abbiegeregelung, die am Knotenpunkt Stubenloh-, Bismarck-, Luitpoldstraße durch die gedrehte Einbahnregelung neu festzulegen ist, schlägt die Verwaltung ein Rechtsabbiegegebot (Zeichen 209) aus der Stubenlohstraße vor. Hiermit ist zum einen eine übersichtliche Verkehrsregelung gewährleistet, zum anderen wird dadurch die Durchfahrt durch die Stubenlohstraße aus der Feldstraße kommend unattraktiv gestaltet
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Durchführung der beschriebenen Maßnahme ist es notwendig, die Beschilderung in der Stubenlohstraße entsprechend zu ändern. Die Anwohner der Stubenlohstraße werden in einem Schreiben über die geänderte Verkehrssituation informiert. Über die neue Verkehrsregelung in der Stubenlohstraße soll außerdem über die Presse informiert werden. Die mit den Änderungen der Verkehrsregelung anfallenden Aufwendungen sind in der beabsichtigten Form aus dem laufenden Budget des Tiefbauamtes finanziert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
3.000 |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 660290 / 54121066 / 522102
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Änderung der Verkehrsführung in der
Stubenlohstraße (Grafik)
Anlage 2: Fraktionsantrag der ÖDP Nr. 040/2011 vom Eingang 20.04.2011