Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Über die Angelegenheit „Gewerbegebiet G 6 Tennenlohe“ findet am 23. Oktober 2011 ein Bürgerentscheid statt.
Nach der städtischen Plakatierungsverordnung i.d.F. vom 7.
Oktober 2002 dürfen die zu Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen
und Kandidaten bis zu 44 Tagen vor dem Wahltermin sowie bis zu 14 Tagen vor
konkreten Veranstaltungen Anschläge auf Plakatständern anbringen, soweit die
Belange der Verfügungsberechtigten und der Verkehrssicherheit beachtet werden.
Gleiches gilt für die jeweiligen Antragsteller bei Volks- und Bürgerbegehren
während der 44 Tage vor dem Abstimmungstermin.
Unter
Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gründe (Gleichbehandlung) ist die
Plakatierungsverordnung dahingehend weit auszulegen, dass auch den das Ratsbe-
gehren ablehnenden Bürgergruppierungen das Recht auf Plakatierung zusteht.
Anträge auf Plakatierung sind rechtzeitig vor Beginn der Plakatierung beim Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt zu beantragen (Frist: 14 Tage vor Plakatierungsbeginn). Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf des genehmigten Zeitraums die Plakatständer umgehend, d.h. spätestens innerhalb von 8 Tagen zu entfernen sind. Detail werden im Genehmigungsbescheid geregelt.
Anlagen: PlakatierungsVO