Betreff
Vollzug der Plakatierungsverordnung der Stadt Erlangen hier: Plakatierung im Zusammenhang mit dem Ratsbegehren G 6 Tennenlohe
Vorlage
322/006/2011
Aktenzeichen
III/322
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Über die Angelegenheit „Gewerbegebiet G 6 Tennenlohe“ findet am 23. Oktober 2011 ein Bürgerentscheid statt.

 

Nach der städtischen Plakatierungsverordnung i.d.F. vom 7. Oktober 2002 dürfen die zu Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bis zu 44 Tagen vor dem Wahltermin sowie bis zu 14 Tagen vor konkreten Veranstaltungen Anschläge auf Plakatständern anbringen, soweit die Belange der Verfügungsberechtigten und der Verkehrssicherheit beachtet werden.
Gleiches gilt für die jeweiligen Antragsteller bei Volks- und Bürgerbegehren während der 44 Tage vor dem Abstimmungstermin.

 

Unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gründe (Gleichbehandlung) ist die
Plakatierungsverordnung dahingehend weit auszulegen, dass auch den das Ratsbe-
gehren ablehnenden Bürgergruppierungen das Recht auf Plakatierung zusteht.

 

Anträge auf Plakatierung sind rechtzeitig vor Beginn der Plakatierung beim Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt zu beantragen (Frist: 14 Tage vor Plakatierungsbeginn). Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf des genehmigten Zeitraums die Plakatständer umgehend, d.h. spätestens innerhalb von 8 Tagen zu entfernen sind. Detail werden im Genehmigungsbescheid geregelt.


Anlagen:        PlakatierungsVO