Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.07.2011, Ampelbericht Budget Amt 32 - Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Vorlage
32/016/2011
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.    Nach Gründung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZVKVÜN) nahm dieser zum 01.01.2010 seine Tätigkeit auf; zu diesem Zeitpunkt ging auch der operative Betrieb der bisherigen Kommunalen Verkehrsüberwachungen der Städte Erlangen, Nürnberg und Schwabach auf den ZVKVÜN über – d.h. für Erlangen die Überwachung des ruhenden Verkehrs (rV), die neu eingeführte Geschwindigkeitsüberwachung (GÜ) und die Aufgaben der Bußgeldstelle.

       Beim Start des Zweckverbandes am 01.01.2010 waren jedoch 35,12 von 60,5 der geplanten Stellen im Außendienst nicht besetzt (von den ursprünglich 17 Außendienstmitarbeitern/innen der VÜ Erlangen traten nur 12 Personen zum ZVKVÜ über d.h., 5 Planstellen waren unbesetzt). Diese Tatsache hat - ebenso wie die notwendigen Gründungs- und Strukturmaßnahmen innerhalb des ZVKVÜN - wesentlich dazu beigetragen, dass die Prognosen aus der Projektarbeit des Jahres 2009 nicht erreicht wurden (z.B. Fallzahlen 2010 für Erlangen prognostizierte in der GÜ 45.000 – real: 17.334; im rV Prognose 100.000, real: 59.376). So wurde beispielsweise ein ZVKVÜN-Ergebnis für 2010 in Höhe von rund 2,6 Mio € angenommen, tatsächlich stellt der Jahresabschluss für 2010 lediglich ein Ergebnis von 1,2 Mio € fest.

 

2.    Die Mindereinnahmen im Sachkostenbudget für Amt 32 sind nicht nur mit der verspäteten Zahlung zu begründen. Der nach Jahresabschluss 2010 auf die Stadt Erlangen fallende Ergebnisanteil (nach Abzug der Investitionen) wird zwar im Jahr 2011 überwiesen, muss voraussichtlich aber noch dem Rechnungsjahr 2010 zugerechnet werden. Entsprechend wird mit dem Jahresabschluss für 2011 zur verfahren sein = rückwirkende Buchungen.

Bei der Haushaltsdarstellung der ehemals städt. Verkehrsüberwachung wurden den Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgelder nicht die entstandenen Kosten in der Weise gegenüber gestellt, wie dies nun vom ZVKVÜN praktiziert wird. In die Abrechnung fließen neben den vollen Personalkosten auch notwendige Investitionen und Rückstellungen ein.
Dieser Umstand war bei der Festsetzung des Sachkostenbudgets 2010 und auch 2011 für Amt 32 nicht im vollen Umfang berücksichtigt.

 

3.                                          Im Zuge der Haushaltsberatungen für die Jahre 2010 und 2011 erfolgten bisher keine mindernden Berichtigungen. Vielmehr wurden zur Haushaltskonsolidierung im vergangenen Jahr noch weitere Ansatzerhöhungen vorgenommen.

 

4.                                          Zur Einnahmesituation 2011 des ZVKVÜN und somit der auf die Stadt Erlangen entfallenen Anteile kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Der ZVKVÜN geht in seinem Ausblick für das Jahr 2011 jedoch davon aus, dass die in der Projektphase geplanten Ergebnisse erreicht werden können. Er weist jedoch darauf hin, dass das bereits früher dargestellte Ertragsrisiko „Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr“ bestehen bleibt, wenn die Verwarnungsgelder für Verstöße im ruhenden Verkehr nicht erhöht werden – seit 1990 sind die Verwarnungsgelder eingefroren, während die sonstigen Kosten für den Betrieb und die Beschaffung von Fahrzeugen usw. stark angestiegen sind.
Bei den Verwarnungsgeldern und Bußgeldern für das Produkt Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs handelt es sich um administrierte, festgelegte Ertragsgrößen, auf die der ZVKVÜN keinen Einfluss hat.

 


Anlagen: