Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 unter Gremienvorbehalt gegebene Zustimmung, die Namensänderung der „Betriebsgesellschaft IZMP Innovationszentrum Medizintechnik und Pharma Erlangen mbH“ in „Medical Valley Center GmbH“ vorzunehmen, wird genehmigt.
Die vom Vertreter in der Gesellschafterversammlung
abzugebenden Stimmen bedürfen nach der
Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Zustimmung bzw.
Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses. In der 22.
Gesellschafterversammlung am 25.07.2011 wurde die Umbenennung einstimmig
beschlossen (Stadt Erlangen 49%, Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 49%, IHK
2%), der Stadtvertreter hat mit Hinweis auf den Gremienvorbehalt zugestimmt.
Zur Namensänderung:
Die Projekte des Medical Valley e.V. führen in der
Öffentlichkeit zu einer verstärkten Aufmerksamkeit. Insbesondere die zunehmende
Resonanz auf den erfolgreichen Spitzenclusterwettbewerb erfordert daher ein
Gleichziehen des IZMP´s mit den Aktivitäten des Medical Valley e.V., um
dadurch Synergien nutzen zu können. Im Rahmen der letzten
Gesellschafterversammlung wurde u. a. durch die Geschäftführung das Medical
Valley-Layout der neuen Broschüre für das IZMP/Medical Valley Center
vorgestellt. Bereits im Vorfeld wurden die Mieter eingebunden. Nach Aussage der
Geschäftsführung liegen bis heute keine negativen Äußerungen im Hinblick auf
die neue Namensgebung bzw. das neue Layout vor. Die neue Broschüre wurde
durchwegs positiv aufgenommen. Insbesondere die Unternehmen, die im Vorfeld im
Rahmen des Spitzenclusterwettbewerbes angesprochen wurden, sehen die Namensänderung
als überfällig an. Andere Unternehmen stehen der Namenänderung neutral
gegenüber. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es innerhalb der
Mieterschaft durch die Umbenennung zu keinen negativen Geschäftsentwicklungen
kommen wird. Bei einer gleichbleibenden Fluktuation werden spätestens in 3 bis
5 Jahren neue Mieter, die im IZMP bzw. Medical Valley Center angesiedelt
werden, von der Namensänderung nicht mehr betroffen sein.
Die Kosten für die Umbenennung werden sich bei Notar und Registergericht auf ca. 500 € sowie für die Eintragung einer Wort-Bild-Marke auf ca. 1.500 € belaufen. Der Verwaltungsaufwand, der u. a. durch die Umschreibung der Miet- und Dienstleistungsverträge auf den neuen Namen entsteht, sowie die Kommunikation an Lieferanten etc. werden mit 25 Stunden veranschlagt.
Als Zeitpunkt der Namensänderung wird auf Vorschlag der Geschäftsführung die „Lange Nacht der Wissenschaften“ am 22. Oktober 2011 festgelegt, die in der Region eine sehr große Aufmerksamkeit hervorruft. Die Besucher des IZMP´s können sich an diesem Tag über den Internetauftritt und entsprechende Zusatzinformationen über die Namensänderung informieren.
Anlagen: