Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Anfrage von Herrn Stadtrat Thaler in der Sitzung des UVPA’s vom 12. Juli 2011 (TOP 8.3 der Niederschrift) ist damit beantwortet.
Die Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen sieht keine besondere
Regelung für Birken und Pappeln vor. Birken und Pappeln werden zwar allgemein
als Flachwurzler bezeichnet, jedoch sind beide Baumarten in der Lage, auch
tiefgehende Wurzeln zu bilden. Dies wird bei Verwurzelungen von tiefliegenden
Abwasserkanälen immer wieder festgestellt.
Grundsätzlich besitzt jedes Wurzelsystem ein ausgewogenes Verhältnis zu
den oberirdischen Teilen des Baumes, das erforderlich ist, um eine ausreichende
Standfestigkeit gewährleisten zu können. Jedoch kann es zu Sturmschäden kommen,
die in den meisten Fällen durch schadhafte Wurzeln verursacht sind. Allerdings
können auch gesunde Bäume bei starken Stürmen umstürzen, ohne dass dies vorher
zu erkennen gewesen wäre. In der Rechtsprechung wird dies als allgemeines
Lebensrisiko bezeichnet, das sich nicht vermeiden lässt.
Aus diesen Gründen sieht das Umweltamt keine Möglichkeit, in der
Baumschutzverordnung auf das Wurzelsystem einzelner Baumarten besonders
einzugehen.