Betreff
Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen
Vorlage
31/125/2011
Aktenzeichen
III/31/BGD Tel. 86 2147
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Anfrage von Herrn Stadtrat Thaler in der Sitzung des UVPA’s vom 12. Juli 2011 (TOP 8.3 der Niederschrift) ist damit beantwortet.

 


 

Die Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen sieht keine besondere Regelung für Birken und Pappeln vor. Birken und Pappeln werden zwar allgemein als Flachwurzler bezeichnet, jedoch sind beide Baumarten in der Lage, auch tiefgehende Wurzeln zu bilden. Dies wird bei Verwurzelungen von tiefliegenden Abwasserkanälen immer wieder festgestellt.

 

Grundsätzlich besitzt jedes Wurzelsystem ein ausgewogenes Verhältnis zu den oberirdischen Teilen des Baumes, das erforderlich ist, um eine ausreichende Standfestigkeit gewährleisten zu können. Jedoch kann es zu Sturmschäden kommen, die in den meisten Fällen durch schadhafte Wurzeln verursacht sind. Allerdings können auch gesunde Bäume bei starken Stürmen umstürzen, ohne dass dies vorher zu erkennen gewesen wäre. In der Rechtsprechung wird dies als allgemeines Lebensrisiko bezeichnet, das sich nicht vermeiden lässt.

 

Aus diesen Gründen sieht das Umweltamt keine Möglichkeit, in der Baumschutzverordnung auf das Wurzelsystem einzelner Baumarten besonders einzugehen.