Der Entwurf des 3. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. T 244a der Stadt Erlangen – Vogelherd Süd-West – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 26.07.2011 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Die derzeit ungenutzten Grundstücke im
Quartier am Vogelherd sind als Brachfläche städtebaulich unzuträglich. Sie
sollen für eine künftige Nutzung (hier: Wohnbebauung) gesichert werden.
Mit Aufgabe der Nutzung durch die
Fernsehanstalt „Franken Fernsehen“ ist eine städtebauliche Brachfläche
entstanden, deren geplante neue Nutzung als Wohnbaufläche stadtplanerisch in
hohem Maße wünschenswert ist.
Das derzeit rechtsverbindliche 1. Deckblatt
zum Bebauungsplan T 244a – Vogelherd – weist in diesem Quartier ein
Sondergebiet „Medienbetriebe“ aus. Festgesetzt ist u.a. die Art der Nutzung
durch Betriebe und Einrichtungen des Wirtschaftszweiges Information und
Bildung, wobei eine Wohnnutzung nur im untergeordneten Umfang zugelassen ist.
Auf Basis dieses 1. Deckblattes wurde die Nutzung durch die Fernsehanstalt
„Franken Fernsehen“ genehmigt.
Nachdem diese Nutzung vor Jahren aufgegeben
wurde und die hier befindlichen Gebäude leerstehen, versuchte die
Grundstückseigentümerin erfolglos einen geeigneten Nachmieter zu finden.
Neue Überlegungen zur wirtschaftlichen Nutzung dieses Areals sehen eine
Bebauung mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen und mit
Einfamilienhäusern als Reihenhausgruppen bzw. Doppelhäusern vor. Diese
ausschließliche Wohnnutzung ist auf Basis der derzeit bestehenden
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht genehmigungsfähig, da die
umfangreichen Befreiungstatbestände die Grundzüge der städtebaulichen Planung
berühren. Daher ist es erforderlich, dieses Quartier zu überplanen und hierbei
insbesondere Fragen der Erschließung und des Schallschutzes zu regeln. Die
angedachte Wohnnutzung in diesem Gebiet soll einen Beitrag zur Befriedigung der
Wohnraumnachfrage – auch für die Gruppe der Seniorinnen und Senioren – im
Stadtteil Tennenlohe leisten.
Die vorliegende Planung mit 21
Einfamilienhäusern als Reihen- bzw. Doppelhäuser sowie mit seniorengerechten,
barrierefreien Geschosswohnungsbauten (bis zu 16 Wohneinheiten) soll zum Einen
die benachbarte, östlich angrenzende Reihenhausstruktur aufnehmen und
fortführen und zum
Die Höhenentwicklung der Gebäude soll mit 2
Vollgeschossen festgeschrieben werden, in Teilbereichen ist ein 3. Vollgeschoß
als zurückgesetztes Staffelgeschoß möglich.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 534/79, 535, 535/3, 536/4, 537/2 und
538/2 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 534/3 und 534/77 der
Gemarkung Tennenlohe.
Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen
(534/3, 534/77, 535/3 und 536/4) im Privatbesitz.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Medien“ dargestellt. Das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet steht der Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um im Plangebiet eine Wohnbaufläche festzusetzen.
Die Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung des FNP gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. T 244a der Stadt Erlangen – Vogelherd Süd-West – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.09.2009 beschlossen, für das Gebiet der früheren Fernsehanstalt „Franken Fernsehen“ den Bebauungsplan Nr. T 244a (1. Deckblatt) – Vogelherd – durch das 3. Deckblatt nach den Vorschriften des BauGB zu ändern.
- Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Da die Aufstellung des Deckblattes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt, wurde von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bei Aufstellung eines Deckblatts im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist eine frühzeitige Behördenbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben. Jedoch wurde aus verfahrenstechnischen Gründen und gemäß Aufstellungsbeschluss die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 21.02.2011 bis 16.03.2011 stattgefunden. Die vorgebrachten Äußerungen haben zu nachfolgenden Änderungen der Planung geführt:
- Ausbildung eines Wendehammers statt einer Wendeschleife.
- Ausbildung der Erschließungsflächen (Anpassen an Schleppkurven von Müllabfuhr und Feuerwehr und Berücksichtigung der Querschnitte von Ver- und Entsorgungsleitungen).
- Regelung einer Feuerwehrausfahrt in Richtung Weinstraße über einen in der Tragfähigkeit ertüchtigten Teilabschnitt des Geh- und Radweges.
- Entflechtung der verkehrlichen Erschließung vom südlich verlaufenden Geh- und Radweg.
- Konkretisierung des Energiekonzeptes (Nahwärmeversorgung und Photovoltaiknutzung).
- Konkretisierung der Grünordnungsplanung mit Definition des zu erhaltenden Baumbestandes.
b) Städtebauliche
Ziele
- Verkehrserschließung / Verkehrsanbindung
Das Planungsgebiet soll für den motorisierten Verkehr von Süden
über den Vogelherd an das Hauptverkehrsnetz der Stadt Erlangen
angebunden werden. Die Erschließung erfolgt durch eine Wohnstraße mit
Wendehammer als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“), um auch den
öffentlichen Raum als attraktives Wohnumfeld zu aktivieren. Der vorhandene Geh-
und Radweg zwischen Vogelherd und Weinstraße soll bestehen bleiben und an das
neue Wohngebiet angebunden werden.
Das Quartier ist durch fußläufig erreichbare und nahe gelegene Bushaltestellen
in der Lachnerstraße bzw. im Saidelsteig an das ÖPNV-Netz angeschlossen.
- Ruhender Verkehr
Private und
bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze sollen für die Einfamilienhäuser in
einheitlich gestalteten Carportanlagen auf privaten Flächen untergebracht
werden. Für die notwendigen Stellplätze der seniorengerechten
Geschosswohnungsbauten ist eine Tiefgarage vorgesehen.
Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze erreicht mit 16 Stück einen im Erlanger
Stadtgebiet überdurchschnittlichen Wert (43 % der neu geschaffenen Wohneinheiten)
und soll helfen, den Parkplatzdruck auch in angrenzenden Quartieren zu
entspannen.
- Ökologische Maßnahmen
Alle Nebenanlagen
(Carports, Fahrradabstell- und Gerätehäuser) sollen mit extensiv begrünten
Dächern ausgeführt werden. Deren Speicherfähigkeit soll zum Einen zu einer
Reduzierung bzw. Drosselung des Eintrags von Oberflächenwasser in das
städtische Kanalnetz beitragen, zum
- Immissionsschutz
Das überplante Quartier ist im unbebauten Zustand von Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. der Grenzwerte der 16. BImSchV betroffen. Emittenten sind vor allem die Weinstraße und die Autobahn BAB A 3. Aktive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen dieses Bebauungsplanes sind allerdings nur an der Weinstraße, nicht an der Autobahn A 3 möglich.
Zur Abwehr dieser Immissionen sollen folgende Vorkehrungen getroffen werden:
Errichtung eines Lärmschutz-Gebäuderiegels entlang der Weinstraße, der die hinterliegende Wohnbebauung vor deren Emissionen schützt (= aktive Schallschutzmaßnahme). Zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse sind in diesen Gebäuden geeignete und ausreichende Vorkehrungen für den Schallschutz zu treffen (z.B. Lärmschutzgrundrisse, schalltechnisch günstige Anordnung ruhebedürftiger Räume, Einbau von Fenstern und Türen mit erhöhter Luftschalldämmung, ggf. Belüftung mittels kontrollierter Wohnraumlüftung), die gewährleisten, dass innerhalb der Gebäude die zulässigen Innenschallpegel für Aufenthaltsräume gemäß Tabelle 6 der VDI-Richtlinie 2719 vom August 1987 durch den von außen eindringenden Lärm nicht überschritten werden.
Durch die vorbeschriebene
aktive Schallschutzmaßnahme konnte erreicht werden, dass bei den
dahinterliegenden Wohngebäuden im Erdgeschoss und in den Freiflächen die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und teilweise die Orientierungswerte der
DIN 18005 eingehalten werden.
Bei diesen Wohngebäuden kommt es jedoch in den Obergeschossen zu
Überschreitungen der o.g. Immissionsgrenzwerte, welche von der BAB A3
verursacht werden. Aktiver Schallschutz an der BAB A3 ist im Rahmen dieses
Bebauungsplanes nicht möglich. Zur Sicherstellung von gesunden
Wohnverhältnissen müssen passive Lärmschutzmaßnahmen, die im schalltechnischen
Gutachten des TÜV Rheinland vom 02.05.2011 näher beschrieben werden, ergriffen
und nachgewiesen werden.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Deckblatts im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ 500,00 pro Jahr |
Für den Grünflächenunterhalt, Aufstockung des
Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2:
Planzeichnung BP T 244a (3. Deckblatt)