Betreff
Zuschuss für den Betrieb des Treffpunkts Röthelheimpark
Vorlage
51/041/2011
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Beschlussvorlage

Der Zuschuss für den Treffpunkt Röthelheimpark wird um 30.000,00 Euro für das Jahr 2011 erhöht. Die entsprechenden Mittel sind im Wege einer Mittelnachbewilligung einzustellen.

Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 082/2011 vom 12.07.2011 ist damit abschließend erledigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Reibungsloser Betrieb des Treffpunkts Röthelheimpark

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einsatz weiterer Fachkräfte bzw. Stundenkontingente sowie Erweiterung des Sachkostenbudgets

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2010 beschlossen, ab 2011 den Zuschuss für den Treffpunkt Röthelheimpark so zu erhöhen, dass er 140.000 € über dem seinerzeitigen Zuschuss in Höhe von 131.134 € liegt (insgesamt dann 271.134,00 Euro). Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

 

Am 14.07.2011 hat die Leitung des Treffpunkts Röthelheimpark im Jugendhilfeausschuss ausführlich über die aktuelle Situation berichtet (Anlage). Der Bericht zeigt u.a. auf, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und die Besucher dementsprechend  zahlreich sind. Mit Antrag Nr. 082/2011 vom 12.07.2011 beantragte die SPD-Fraktion, für das laufende Haushaltsjahr 2011 eine Mittelnachbewilligung in Höhe von zusätzlich Euro 30.000 zu beschließen, so dass sich der Gesamtzuschuss auf 301.134,00 Euro erhöht. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, für das Haushaltsjahr 2012 eine Zuschusserhöhung von Euro 60.000 zu beantragen.

 

Die Verwaltung des Jugendamts hat im Protestgespräch mit der Kämmerei die Mittel für 2012 angemeldet.

 

Hinsichtlich der Mittelnachbewilligung hat der Jugendhilfeausschus den SPD-Fraktionasantrag mit 8 gegen 4 Stimmen begutachtet und zur Entscheidung in den Stadtrat verwiesen.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: