Die Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom 14.07.2011, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die aktuelle Satzung für die Stadtbücherei stammt aus dem Jahr 1978 und wurde letztmalig im Jahr 2000 geändert. Im Laufe der Jahre ist sie zu einem unübersichtlichen Flickwerk geworden, das eine Mischung zwischen tatsächlicher Satzung und Hausordnung darstellt.
Mit der Neufassung der Satzung soll hier Abhilfe geschaffen werden. Die Satzungsvorschriften wurden sinnvoll geordnet und den Anforderungen des modernen Medienzeitalters (Ausleihe von CDs, DVDs etc., Nutzung von PC-Arbeitsplätzen) entsprechend gefasst.
Mit der Neufassung der Satzung soll zudem die Umbenennung der Stadtbücherei in Stadtbibliothek, die im Außenauftritt bereits vollzogen wurde, im Stadtrecht verankert werden.
Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen (z.B. Umbenennung der Benutzerkarte in Leseausweis) wurde zudem eine klare Trennung von Satzungsvorschriften und solchen Regelungen vorgenommen, die Bestandteil einer Haus- und Benutzungsordnung sind. In der neu geschaffenen Haus- und Benutzungsordnung, die neben der Satzung besteht, finden sich nunmehr bspw. detaillierte Regelungen zur Ausleihfrist und zum Vorbestellungsverfahren sowie verschiedene Ordnungsbestimmungen (z.B. Mitnahme von Tieren, Benutzen von Handys). Durch die Einführung einer Haus- und Benutzungsordnung neben der eigentlichen Satzung soll die Leitung der Stadtbibliothek die Möglichkeit erhalten, rasch, flexibel und eigenverantwortlich auf die unterschiedlichen Anforderungen des Bibliotheksalltags zu reagieren.
Die Haus- und Benutzungsordnung der Stadtbibliothek (Stand: Juni 2011) wurde dem Kultur- und Freizeitausschuss am 06.07.2011 als Mitteilung zur Kenntnis vorgelegt.
Die von einem Stadtratsmitglied in der 4. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses gemachten Empfehlungen zur Ergänzung des Satzungsentwurfs vom 06.06.2011 bzw. der Haus- und Benutzungsordnung (Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses, Tagesordnungspunkt 7) wurden weitestgehend umgesetzt. Von der Festlegung einer Speicherungsfrist der in § 10 Abs. 1 des Satzungsentwurfs genannten Daten wurde allerdings abgesehen, da eine solche Datenschutzregelung in einer städtischen Satzung unüblich und überflüssig ist.
Auf eine Änderung des § 6 Abs. 2 des Satzungsentwurfs wurde ebenfalls verzichtet, da die Leseausweise ausschließlich personenbezogen ausgestellt werden. Sie sind in keinem Fall übertragbar. Könnte man sie auf Mitglieder des gleichen Haushalts übertragen, so bestünde die Gefahr, dass eine mehrköpfige Familie einzig und allein den kostenlosen Leseausweis eines ihrer jüngeren Kinder benutzt. Auf diese Weise müsste die Stadtbibliothek erhebliche Gebühreneinbußen befürchten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
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Anlage 1:
Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 14.07.2011
- Anlage 2: Satzung für die Stadtbücherei Erlangen vom 04.04.1978 i.d.F. vom 11.12.2000