Der HFPA weist den Vertreter der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung am 15.07.2011 an, folgenden Punkten zuzustimmen:
- Der Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe von 1.879,48 € wird zusammen mit dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von 27.857,73 € auf neue Rechnung vorgetragen.
- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
- Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung des Aufsichtsrates
- Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
- Bestellung der Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und der Prüfung nach § 53 HGrG und Ermächtigung des Vorsitzenden zur Auftragserteilung
Die vom Vertreter in der Hauptversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung /Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses. Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die zustimmungspflichtigen Teile zur Vorbereitung der Hauptversammlung und gibt einen groben Lagebericht.
1
Stimmabgabe
in der Hauptversammlung
Als Aktionärsvertreter vertritt Herr Oberbürgermeister
Dr. Balleis die Stadt in der Hauptversammlung. Bei der Entlastung des
Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des Oberbürgermeisters nicht möglich, da er
sich nicht selbst entlasten kann. Es muss daher ein Vertreter des Oberbürgermeisters
die Stimmabgabe vornehmen. In einvernehmlicher Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und dem
Beteiligungsmanagement wurde eine praktikable Lösung erarbeitet. Dabei ist eine
schrifliche Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter des Oberbürgermeisters
vorgesehen.
Der HFPA stimmt zu, dass die Stimmabgabe für die Entlastung des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung in schriftlicher Form durch Frau Bürgermeisterin Aßmus bzw. einen weiteren Vertreter erfolgen kann.
2
Beschluss
zur Ergebnisverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Bilanz des Geschäftsjahres 2010 schließt mit
einer Summe von 97.557,77 € (Anlage 1) ab. Die Gewinn- und
Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 27.857,73 € (Anlage
2) aus. Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den von ihm
aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 15.07.2011 zu billigen.
Damit ist der Jahresabschluss gem. § 172 AktG festgestellt. Der
Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe
von 1.879,48 € mit dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von 27.857,73 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auftragsgemäß die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010
nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG
durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Der Lagebericht des
Vorstandes, auf den die Prüfer explizit verweisen, beschreibt u.a. die Geschäftstätigkeit
der Erlangen AG:
„Das Jahr 2010 war geprägt von
intensiver Projektarbeit der Erlangen AG. Der Hauptfokus lag im Jahr 2010 auf
Projekten, die den Zielen der Wirtschaftsförderung bzw. der Ansiedlung von
klein- und mittelständischen Unternehmen in der Region dienlich sind.
Hauptaugenmerk dabei lag auf dem Umstand, diese Projekte so aufzusetzen, dass
externe Mittel generiert wurden und es somit zu einer Ko-Finanzierung des
laufenden Budgets und der laufenden Aufwendungen der Erlangen AG kommt.
Der im Jahr 2009 durch die
Erlangen AG initiierte Spitzenclusterwettbewerb konnte im Berichtsjahr positiv
abgeschlossen werden. Durch dieses Ergebnis wurden verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen
notwenig. Die entscheidenden waren die Auflösung der Geschäftsbesorgungsverträge
zwischen Erlangen AG und IZMP sowie Medical Valley e.V. sowie die Umsiedlung
nahezu des gesamten Personals in den Medical Valley e.V. Dieser Schritt war
notwendig, um Fördermittel für die Durchführung des Spitzenclusters beantragen
zu können. Damit ergab sich für die Erlangen AG ab Mitte 2010 ein nur sehr
eingeschränkter Handlungsspielraum.
Die Bilanz der Erlangen AG für das
Jahr 2010 hat mit einem Überschuss abgeschlossen. Das Personal wurde ab Mai
2011 auf Null reduziert. Sämtliche Verträge und kostenpflichtige Geschäftsverhältnisse
wurden gekündigt. Das Risiko eines Liquiditätsdefizites für die Gesellschaft im
Jahr 2011 besteht durch die zeitlich unsichere Überweisung der Ko-Finanzierung
durch die EU. Das Risiko der zukünftigen Entwicklung ist durch die fehlende
Strategie und der vertraglich nicht abgesicherten und damit auch nicht
finanzierten Einzelprojekte sehr hoch. Als worst case-Szenario muss von einer
Liquidation der Erlangen AG ausgegangen werden. Die Erlangen AG beabsichtigt,
sich im Laufe des Jahres 2011 strategisch und inhaltlich neu zu orientieren.
Die Akquisition von Zuschüssen und Einnahmen für die Koordination von
Einzelprojekten stehen für die Finanzierung der Erlangen AG im Hauptfokus. Die
Neuausrichtung und die entsprechende Vorfinanzierung der Projekte werden im
Lauf des Jahres innerhalb des Aufsichtsrates und der Aktionäre diskutiert und
umgesetzt.“
3
Bestellung
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Die Prüfung des Jahresabschlusses
2010 wurde bereits von der Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision
GmbH durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung die o. g.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
ermächtigt, den entsprechenden Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses
2011 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz zum
31.12.2010
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung