Betreff
Erlangen AG Technologie Scouting und Marketing, Hauptversammlung am 15.07.2011
Vorlage
II/110/2011
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

Der HFPA weist den Vertreter der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung am 15.07.2011 an, folgenden Punkten zuzustimmen:

 

  1. Der Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe von 1.879,48 € wird zusammen mit dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von 27.857,73 € auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
  3. Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung des Aufsichtsrates
  4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
  5. Bestellung der Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und der Prüfung nach § 53 HGrG und Ermächtigung des Vorsitzenden zur Auftragserteilung

 


Die vom Vertreter in der Hauptversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung /Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses. Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die zustimmungspflichtigen Teile zur Vorbereitung der Hauptversammlung und gibt einen groben Lagebericht.

 

1        Stimmabgabe in der Hauptversammlung

Als Aktionärsvertreter vertritt Herr Oberbürgermeister Dr. Balleis die Stadt in der Hauptversammlung. Bei der Entlastung des Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des Oberbürgermeisters nicht möglich, da er sich nicht selbst entlasten kann. Es muss daher ein Vertreter des Oberbürgermeisters die Stimmabgabe vornehmen. In einvernehmlicher Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Beteiligungsmanagement wurde eine praktikable Lösung erarbeitet. Dabei ist eine schrifliche Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen.

 

Der HFPA stimmt zu, dass die Stimmabgabe für die Entlastung des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung in schriftlicher Form durch Frau Bürgermeisterin Aßmus bzw. einen weiteren Vertreter erfolgen kann.

 

2        Beschluss zur Ergebnisverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Die Bilanz des Geschäftsjahres 2010 schließt mit einer Summe von 97.557,77 € (Anlage 1) ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 27.857,73 € (Anlage 2) aus. Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den von ihm aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 15.07.2011 zu billigen. Damit ist der Jahresabschluss gem. § 172 AktG festgestellt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe von 1.879,48 € mit dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von 27.857,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auftragsgemäß die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Lagebericht des Vorstandes, auf den die Prüfer explizit verweisen, beschreibt u.a. die Geschäftstätigkeit der Erlangen AG:

 

„Das Jahr 2010 war geprägt von intensiver Projektarbeit der Erlangen AG. Der Hauptfokus lag im Jahr 2010 auf Projekten, die den Zielen der Wirtschaftsförderung bzw. der Ansiedlung von klein- und mittelständischen Unternehmen in der Region dienlich sind. Hauptaugenmerk dabei lag auf dem Umstand, diese Projekte so aufzusetzen, dass externe Mittel generiert wurden und es somit zu einer Ko-Finanzierung des laufenden Budgets und der laufenden Aufwendungen der Erlangen AG kommt.

 

Der im Jahr 2009 durch die Erlangen AG initiierte Spitzenclusterwettbewerb konnte im Berichtsjahr positiv abgeschlossen werden. Durch dieses Ergebnis wurden verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen notwenig. Die entscheidenden waren die Auflösung der Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Erlangen AG und IZMP sowie Medical Valley e.V. sowie die Umsiedlung nahezu des gesamten Personals in den Medical Valley e.V. Dieser Schritt war notwendig, um Fördermittel für die Durchführung des Spitzenclusters beantragen zu können. Damit ergab sich für die Erlangen AG ab Mitte 2010 ein nur sehr eingeschränkter Handlungsspielraum.

 

Die Bilanz der Erlangen AG für das Jahr 2010 hat mit einem Überschuss abgeschlossen. Das Personal wurde ab Mai 2011 auf Null reduziert. Sämtliche Verträge und kostenpflichtige Geschäftsverhältnisse wurden gekündigt. Das Risiko eines Liquiditätsdefizites für die Gesellschaft im Jahr 2011 besteht durch die zeitlich unsichere Überweisung der Ko-Finanzierung durch die EU. Das Risiko der zukünftigen Entwicklung ist durch die fehlende Strategie und der vertraglich nicht abgesicherten und damit auch nicht finanzierten Einzelprojekte sehr hoch. Als worst case-Szenario muss von einer Liquidation der Erlangen AG ausgegangen werden. Die Erlangen AG beabsichtigt, sich im Laufe des Jahres 2011 strategisch und inhaltlich neu zu orientieren. Die Akquisition von Zuschüssen und Einnahmen für die Koordination von Einzelprojekten stehen für die Finanzierung der Erlangen AG im Hauptfokus. Die Neuausrichtung und die entsprechende Vorfinanzierung der Projekte werden im Lauf des Jahres innerhalb des Aufsichtsrates und der Aktionäre diskutiert und umgesetzt.“

 

3        Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wurde bereits von der Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ermächtigt, den entsprechenden Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG zu erteilen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2010

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung