Betreff
Ratsbegehren G6 Tennenlohe
Vorlage
30-R/041/2011
Aktenzeichen
III/30-R
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.      Über die Angelegenheit „Gewerbegebiet G6 Tennenlohe“ findet am 23.10.2011 ein Bürgerentscheid statt.

2.      Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und die eingeleiteten Bauleitplanverfahren mit dem Ziel fortführt, in Tennenlohe ein neues Gewerbegebiet (G6) zu realisieren?

O Ja                                 O Nein“
(Anlage 1)

3.      Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlagen 2 und 3 erfolgen.

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 beschlossen, dass zur Frage, ob in Tennenlohe ein Gewerbegebiet realisiert werden soll, ein Ratsbegehren einzuleiten ist.

Der Stadtrat kann gemäß Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) beschließen, dass über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt ein Bürgerentscheid stattfindet. Die Bauleitplanung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Stadt.

Als Tag des Bürgerentscheids wird vom Stadtrat ein Sonn- oder Feiertag festgesetzt (vgl. § 3 Abs. 1 der Städtischen Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 04.04.1996).

Die Beschlussfassung des Stadtrats darüber, dass ein Bürgerentscheid stattfindet, soll zusammen mit der Entscheidung über den Text des Stimmzettels erfolgen, § 3 Abs. 2 der Städtischen Satzung. Der Stimmzettel enthält die Fragestellung und den Tag des Bürgerentscheids.

Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet.

Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 v. H. der ca. 78.000 Stimmberechtigten der Stadt Erlangen beträgt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten + Personalkosten (brutto) insgesamt ca.:

€ 50.000,-

bei Sachkonto:

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

       X              sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Stimmzettel
                        2. Unterrichtung samt Plan

                        3. Plan