Betreff
Änderung der Sprengelgrenze zwischen der Adalbert-Stifter-Schule und der Loschgeschule
Vorlage
40/085/2011
Aktenzeichen
I/40 MCA T.2605
Art
Beschlussvorlage

Der Änderung der Sprengelgrenze zwischen der Adalbert-Stifter-Schule und der Loschgeschulewird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bewohner des Neubaugebietes im Museumswinkel (Bernhard-Plettner-Ring) haben sich in Bürgerversammlungen sowie gegenüber dem Schulverwaltungsamt und dem Staatlichen Schulamt für eine Änderung der Sprengelgrenze zwischen den beiden Schulen ausgesprochen. Zum Einen ist der Schulweg zur Loschgeschule etwas kürzer als der zur Adalbert-Stifter-Schule und zum Anderen ist der Einzugsbereich der Kirchengemeinde im Bereich der Neustadt. Bereits in den vergangenen Schuljahren wurden vom Staatlichen Schulamt auf Wunsch der Eltern Zuweisungen zur Loschgeschule vorgenommen. Im Hinblick auf wachsende Schülerzahlen aus dem Röthelheimpark ist die Aufnahmefähigkeit der Adalbert-Stifter-Schule begrenzt. Für künftige Jahre wird anstelle der Vierzügigkeit ein Anwachsen auf eine fünfzügige Grundschule erwartet. Um eine gewisse Entlastung zu schaffen, ist die Herausnahme des Museumswinkels aus dem Sprengel der Adalbert-Stifter-Schule sinnvoll. Die Loschgeschule verfügt über ausreichende räumliche Kapazitäten und kann diese Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen stimmt als Sachaufwandsträgerin der Änderung der Sprengelgrenzen zu.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Regierung von Mittelfranken wird nach Anhörung aller Beteiligten (Stadt Erlangen, Gemeinde Buckenhof, der Elternbeiräte der beiden Schulen, der kirchlichen Oberbehörden und der örtlichen Personalräte) eine Rechtsverordnung zum 1.8.2011 erlassen. Damit tritt die Sprengeländerung zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Kosten für Schülerbeförderung fallen durch diese Änderung nicht an.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Sprengelplan mit Änderung der Sprengelgrenzen
                        Anlage 2: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 24.5.2011