Der Änderung der Sprengelgrenze zwischen der Adalbert-Stifter-Schule und der Loschgeschulewird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Bewohner des Neubaugebietes im Museumswinkel (Bernhard-Plettner-Ring) haben sich in Bürgerversammlungen sowie gegenüber dem Schulverwaltungsamt und dem Staatlichen Schulamt für eine Änderung der Sprengelgrenze zwischen den beiden Schulen ausgesprochen. Zum Einen ist der Schulweg zur Loschgeschule etwas kürzer als der zur Adalbert-Stifter-Schule und zum Anderen ist der Einzugsbereich der Kirchengemeinde im Bereich der Neustadt. Bereits in den vergangenen Schuljahren wurden vom Staatlichen Schulamt auf Wunsch der Eltern Zuweisungen zur Loschgeschule vorgenommen. Im Hinblick auf wachsende Schülerzahlen aus dem Röthelheimpark ist die Aufnahmefähigkeit der Adalbert-Stifter-Schule begrenzt. Für künftige Jahre wird anstelle der Vierzügigkeit ein Anwachsen auf eine fünfzügige Grundschule erwartet. Um eine gewisse Entlastung zu schaffen, ist die Herausnahme des Museumswinkels aus dem Sprengel der Adalbert-Stifter-Schule sinnvoll. Die Loschgeschule verfügt über ausreichende räumliche Kapazitäten und kann diese Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen stimmt als Sachaufwandsträgerin der Änderung der Sprengelgrenzen zu.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Regierung von Mittelfranken wird nach Anhörung aller Beteiligten (Stadt Erlangen, Gemeinde Buckenhof, der Elternbeiräte der beiden Schulen, der kirchlichen Oberbehörden und der örtlichen Personalräte) eine Rechtsverordnung zum 1.8.2011 erlassen. Damit tritt die Sprengeländerung zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Kosten für Schülerbeförderung
fallen durch diese Änderung nicht an.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Sprengelplan mit Änderung der
Sprengelgrenzen
Anlage 2:
Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 24.5.2011