Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Verwaltung gingen in den zurückliegenden Jahren wiederholt Anträge aus der Bürgerschaft zu, für bestimmte Wohnbereiche eine Bewohnerparkregelung einzuführen, die innerhalb des Kontrollgebietes des Zweckverbandes „Kommunalen Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ (ZVKVÜ) liegen (vormals städt. Verkehrsüberwachung).
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) sowie das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt konnten diese Anträge seinerzeit u. a. deswegen nicht befürworten, weil die Voraussetzung für eine gut funktionierende Bewohnerparkregelung – nämlich eine kontinuierliche Überwachung der Parkbeschränkungen – nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden konnte. Es handelte sich hierbei um folgende Anträge:
- Hindenburgstraße
und weitere Straßen östlich der Loewenichstraße
Beschluss UVPA am 20.10.2009 – kein Mehrheitsbeschluss für Bewohnerparken - Sebaldussiedlung
Beschluss UVPA am 15.09.2009 – Einstimmiger Beschluss kein Bewohnerparken - Friedrich-Bauer-Straße
Beschluss am 20.09.2006 – Einstimmiger Beschluss kein Bewohnerparken - Danziger
Straße – Hilpertstraße - Franckestraße
Beschluss UVPA am 21.09.2010 - kein Mehrheitsbeschluss für Bewohnerparken - Burgberggebiet
Antrag aus der Bürgerversammlung „Burgberggebiet“ am 02.02.2011 – Verwaltungsentscheidung - Bissinger
Straße mit benachbarten Straßen
Anträge aus der Bürgerschaft – Verwaltungsentscheidung - Erweiterung
des bestehenden Bewohnerparkgebietes „Am Röthelheim“
Anträge aus der Bürgerschaft – Verwaltungsentscheidung - Röthelheimpark
Anträge aus der Bürgerschaft - Verwaltungsentscheidung
Aufgrund eines neueren Antrages aus der Bürgerschaft werden
nach Abstimmung mit dem ZVKVÜ im Hinblick auf die Überwachung von dort keine
Bedenken gesehen, wenn die Stadt
Erlangen in eigener Zuständigkeit weitere Bewohnerparkgebiete ausweist, nachdem
ab September 2011 die Außenstelle Erlangen des ZVKVÜ komplett mit
eingearbeiteten Überwachungskräften ausgestattet sein wird.
Aufgrund dieser veränderten Sachlage prüft das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt erneut die Einrichtung weiterer Bewohnerparkbereiche. Zur Ermittlung der Bedürfnisse für eine Bewohnerparkregelung sollen in den vorgenannten Bereichen (erneute) Bewohnerbefragungen durchgeführt werden. Da die Vorbereitungen für die Bewohnerbefragungen und deren Durchführung inclusiv Auswertungen und Erstellung der Beschlussvorlagen sehr zeitintensiv sind, kann die abschließende Bearbeitung nur Zug um Zug erfolgen. Die Umfrageergebnisse und Verwaltungsvorschläge werden zu gegebner Zeit dem UVPA zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anlagen: 8 Gebietsübersichten für mögliche Bewohnerparkbereiche