Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Am 12.05.2011
informierte das Schulverwaltungsamt die Mitglieder des Schulausschusses in
einer Mitteilung zur Kenntnis über das Verfahren
zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Mittagessen" im Schuljahr 2010/2011
nach Inkrafttreten des Bildungspakets sowie über die Vorleistung durch Amt 40
bis einschließlich Mai 2011.
Durch das
Inkrafttreten des Bildungspaktes wurde das Sozialamt der Stadt Erlangen für die
Förderung der Mittagverpflegung bedürftiger Schülerinnen und Schüler zuständig
und erbringt diese Leistung seit 01.06.2011 in Form von Gutscheinen.
Da die in der Förderrichtlinie
mit erfassten sog. Härtefälle (d.h. keine SGB-II- /SGB XII -, Kinderzuschlags-
oder Wohngeldberechtigung) zukünftig nicht von den Bundesleistungen für Bildung
und Teilhabe profitieren und nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011
Leistungen nach der Förderrichtlinie erhielten, bat Frau Stadträtin Pfister um
weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten dieses Personenkreises.
Zur Sicherstellung,
dass tatsächlich alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler die staatlichen und
kommunalen Leistungen in Anspruch nehmen können, wurden alle 236 beim Schulverwaltungsamt vorliegenden Anträge, also auch
die Härtefallanträge an das Sozialamt zur Prüfung weitergeleitet. Die Prüfung
erbrachte folgendes Ergebnis:
- Von 58 Härtefälle betreffen 50 Erlanger und 8 auswärtige Kinder
- Von den 50 Erlanger Kindern erhalten (bzw. haben beantragt) 6
Kinder weiterhin Leistungen nach dem SGB II bzw. dem BKGG.
Dieses Ergebnis
erklärt sich auch durch die Tatsache, dass die durch die verwaltungsarme und diskriminierungsfreie
Gestaltung der Förderrichtlinie erbrachte Leistung unabhängig von einer
Einkommensprüfung gewährt wurde, d.h. für die Leistung war eine Eigenerklärung
der Betroffenen ohne Vorlage von beweiskräftigen Nachweisen ausreichend.
Für die Familien,
die aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation keinen Anspruch
auf laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem BKGG haben, die
Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe (und damit auch die Kosten für
Mittagessen in der Schule) zu beantragen (§5a Alg II – VO). Über diese
Bestimmung können auch die sog. Schwellenhaushalte diese Leistungen erhalten.
Derzeit liegen ca.
10 solche Anträge im Sozialamt vor; bei Auslaufen der Härtefallregelung zum
Ende des Schuljahres wird sich die Anzahl mit großer Wahrscheinlichkeit
erhöhen.
Darüber hinaus
wurden die Schulen, die Elternschaft sowie die Träger der Mittagsbetreuungen
seit Dezember 2010 kontinuierlich über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspaktes
wie folgt informiert:
ü
Regelmäßige
Anschreiben an die Schulen sowie die Träger der Mittagsbetreuungen seitens des
Schulverwaltungsamtes.
ü
Durchführung
von 2 Infoveranstaltungen im Dezember 2010 und im Mai 2011 für die Schulen und
die Träger durch das Sozialamt.
ü
Verteilung
von Infoflyern zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten (z.B. Mittagsbetreuung,
Lernförderung und Schulausflüge).
ü
Individuelle
Beratung von Hilfesuchenden durch das Sozialamt.
Weitergehende
Informationen zur den Förderungsmöglichkeiten können vom Sozialamt erteilt
werden.
Anlagen: Infoflyer der Stadt Erlangen zur Mittagsverpflegung.