Betreff
Information über das weitere Verfahren zur Umsetzung der Förderrichtlinie "Mittagessen" nach Infkrafttreten des Bildungspakets, hier: Anfrage von Frau Stadträtin Pfister zu den Härtefällen vom 12.05.2011
Vorlage
40/080/2011
Aktenzeichen
I/40-1/BBB
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 12.05.2011 informierte das Schulverwaltungsamt die Mitglieder des Schulausschusses in einer Mitteilung zur Kenntnis über das Verfahren zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Mittagessen" im Schuljahr 2010/2011 nach Inkrafttreten des Bildungspakets sowie über die Vorleistung durch Amt 40 bis einschließlich Mai 2011.

Durch das Inkrafttreten des Bildungspaktes wurde das Sozialamt der Stadt Erlangen für die Förderung der Mittagverpflegung bedürftiger Schülerinnen und Schüler zuständig und erbringt diese Leistung seit 01.06.2011 in Form von Gutscheinen.

Da die in der Förderrichtlinie mit erfassten sog. Härtefälle (d.h. keine SGB-II- /SGB XII -, Kinderzuschlags- oder Wohngeldberechtigung) zukünftig nicht von den Bundesleistungen für Bildung und Teilhabe profitieren und nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011 Leistungen nach der Förderrichtlinie erhielten, bat Frau Stadträtin Pfister um weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten dieses Personenkreises.

 

Zur Sicherstellung, dass tatsächlich alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler die staatlichen und kommunalen Leistungen in Anspruch nehmen können, wurden alle 236 beim Schulverwaltungsamt vorliegenden Anträge, also auch die Härtefallanträge an das Sozialamt zur Prüfung weitergeleitet. Die Prüfung erbrachte folgendes Ergebnis:

  • Von 58 Härtefälle betreffen 50 Erlanger und 8 auswärtige Kinder
  • Von den 50 Erlanger Kindern erhalten (bzw. haben beantragt) 6 Kinder weiterhin Leistungen nach dem SGB II bzw. dem BKGG.

 

Dieses Ergebnis erklärt sich auch durch die Tatsache, dass die durch die verwaltungsarme und diskriminierungsfreie Gestaltung der Förderrichtlinie erbrachte Leistung unabhängig von einer Einkommensprüfung gewährt wurde, d.h. für die Leistung war eine Eigenerklärung der Betroffenen ohne Vorlage von beweiskräftigen Nachweisen ausreichend.

 

Für die Familien, die aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem BKGG haben, die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe (und damit auch die Kosten für Mittagessen in der Schule) zu beantragen (§5a Alg II – VO). Über diese Bestimmung können auch die sog. Schwellenhaushalte diese Leistungen erhalten.

Derzeit liegen ca. 10 solche Anträge im Sozialamt vor; bei Auslaufen der Härtefallregelung zum Ende des Schuljahres wird sich die Anzahl mit großer Wahrscheinlichkeit erhöhen.

Darüber hinaus wurden die Schulen, die Elternschaft sowie die Träger der Mittagsbetreuungen seit Dezember 2010 kontinuierlich über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspaktes wie folgt informiert:

ü      Regelmäßige Anschreiben an die Schulen sowie die Träger der Mittagsbetreuungen seitens des Schulverwaltungsamtes.

ü      Durchführung von 2 Infoveranstaltungen im Dezember 2010 und im Mai 2011 für die Schulen und die Träger durch das Sozialamt.

ü      Verteilung von Infoflyern zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten (z.B. Mittagsbetreuung, Lernförderung und Schulausflüge).

ü      Individuelle Beratung von Hilfesuchenden durch das Sozialamt.

 

Weitergehende Informationen zur den Förderungsmöglichkeiten können vom Sozialamt erteilt werden.

 

 


Anlagen:        Infoflyer der Stadt Erlangen zur Mittagsverpflegung.