Die Änderung in der Entgeltordnung (Wegfall des Abschnitts 6.2.6.) wird durch Beschluss zum 01.08.2011 wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Insgesamt sind alle Auskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in analoger und digitaler Form sowie Auskünfte über sonstige Daten für die Wertermittlung) gebührenpflichtige Leistungen gemäß der Anlage zu §1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Bayerischen Kostengesetz (Kostenverzeichnis KVz Tarif Nr. 2.I.1/1.8 i.d.F. vom 20.11.2008). Darin ist ein Gebührenrahmen für Auskünfte in Höhe von 25,- bis 250,- EUR je Einzelauskunft festgelegt.
Die bisher in der Entgeltordnung enthaltenen kartographischen Produkte des Gutachterausschusses (Bodenrichtwertkarten) sind ebenfalls in diesen Rahmen eingebunden. Sämtliche Auskünfte des Gutachterausschusses sollen einheitlich durch einen Gebührenbescheid (öffentlich rechtliche Forderung) abgerechnet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Entgeltordnung der Abteilung Vermessung und Bodenordnung der Stadt Erlangen ist daher anzupassen, d.h. der Abschnitt 6.2.6. (Thematische Karten – Themen Gutachterausschuss) entfällt ersatzlos.
Zur Information:
Innerhalb des o.g. Gebührenrahmens werden für Auskünfte zu Bodenrichtwerten folgende Gebühren erhoben (Abstimmung mit anderen kreisfreien Städten in Bayern ist erfolgt, insbesondere über die Gebühren für das Online-Portal BORIS-Bayern):
A.)
Für Auskünfte über die Bodenrichtwerte
1. Schriftliche Auskünfte der
Geschäftsstelle
a. erste Auskunft 25,- EUR,
b. zweite Auskunft 15,- EUR (bei Auskünften aus verschieden Richtwertzonen)
2. Auskünfte über das
Online-Portal BORIS-Bayern
a. Einzelauskunft 25,- EUR
b. Dauerauskunft 125,- EUR (bis zu 3 Arbeitsplätze bzw. Mitarbeiter/innen)
175,- EUR (ab 4 Arbeitsplätzen bzw. Mitarbeiter/innen)
B.)
Bodenrichtwertkarten
a. Bodenrichtwertkarte 1:10.000 (analog oder pdf/jpg/tiff)
zum aktuellen Stichtag
150,- EUR
b. Bodenrichtwertkarte 1:10.000 vergangener Stichtage 30,- EUR
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Änderung in der Entgeltordnung soll durch Beschluss zum 01.08.2011 wirksam werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Auszug Entgeltordnung v. 01.12.2007 Seite 7