1. Die vorliegende Entwurfsplanung zur
Herstellung der Freifläche nördliches Segment des zentralen Grünzugs.
2. Der Auftrag an die Verwaltung zur
Erstellung der Ausführungsplanung wird erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Wettbewerb für die künstlerische Gestaltung des Bereichs vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zuge der Aufsiedlung des Röthelheimpark und dem damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur soll die Freifläche im nördlichen Segment des zentralen Grünzugs hergestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
EB 77 wird beauftragt, für die Freifläche des nördlichen Segments des zentralen Grünzugs entsprechend der Entwurfsplanung eine Ausführungsplanung zu erstellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Planung wird im beiliegenden Erläuterungsbericht ausführlich dargestellt.
Im Rahmenplan ist für die Grünfläche im nördlichen Segment ein „Stadtgarten“ vorgesehen. Die konkrete Freiraumgestaltung sieht nun vor, dass die Elemente des zentralen Grünzugs (landschaftsnahe Bodengestaltung, heimische Hecken und Bäume) hier grundsätzlich fortgeführt werden sollen. Die Bebauung entlang der Allee am Röthelheimpark wird durch eine ca. 5m breite mit Hecken und Bäumen bestandene Grünfläche gegenüber dem Grünzug abgegrenzt. Die Wiesenfläche zwischen den Hecken und dem Martin-Luther-King-Weg soll in Anlehnung an das Naturschutzgebiet als Wechselspiel zwischen Sandmagerrasen und normalem Rasen gestaltet werden. Hierbei sollen blumen- und kräuterreiche Mischungen verwendet werden.
Entlang der Heckenzone sind Sitzsteine aus Beton und Granit vorgesehen, welche die Fläche zonieren, zum Sitzen geeignet sind aber gleichzeitig dem kargen Charme des Naturschutzgebietes „Exerzierplatz“ nahekommen.
Insgesamt wird hier eine eher reduzierte Grünflächengestaltung angestrebt, welche sich am südlich gelegenen Naturschutzgebietes „Exerzierplatz“ orientiert. Die Elemente hier sind Sandmagerrasen, niedrige heimische Stauden und kleinere Bäume.
Der reduzierte Entwurf schlägt sich auch bei den Kosten nieder. Insgesamt werden für die Maßnahme 120.000 EURO an Kosten für die Herstellung der Freianlage veranschlagt. Die Unterhaltskosten werden bei rund 2.000 EURO/ Jahr liegen.
Da es sich bei der Fläche um eine besondere Fläche innerhalb des Stadtteils handelt, welche den Schnittpunkt zwischen Landschaft und Stadt markiert (hier: Zentraler Grünzug auf der einen Seite, Allee am Röthelheimpark und George-Marshall-Platz auf der anderen Seite) und die auch in stadträumlicher Hinsicht durch die Einengung der Gebäude eine besondere Situation erzeugt, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, hier eine besondere Landmarke zu setzen.
Die Fläche sollte durch ein Kunstwerk hochwertig gestaltet werden, welches dem Ort und dem Stadtteil angemessen erscheint.
Die PRP schlägt außerdem in Zusammenarbeit mit dem Kulturprojektbüro vor, einen Wettbewerb entsprechend den Anregungen der Kunstkommission Erlangen auszuloben.
Aus Mitteln des Treuhandkontos kann eine Summe von 80.000 EURO für ein solches Kunstwerk sowie des Wettbewerbs bereitgestellt werden.
Die Verwaltung wird daher beauftragt einen Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des Bereichs vorzubereiten. Sobald hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, werden die zuständigen Ausschüsse erneut beteiligt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
200.000€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
120.000€ |
bei
Sachkonto: |
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80.000€ |
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Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
Ca.
2.000/ Jahr € |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
€ |
Haushaltsmittel
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind auf dem Treuhandkonto vorhanden.
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Auszug aus dem Rahmenplan
Anlage 2 – Entwurf des Stadtgartens.
Anlage 3 – Stellungnahme der Kunstkommission Erlangen