1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 2a wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages i.H.v. 919.436,99 EUR wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachkostenbudgetergebnisse gemäß Anlagen 1 und 2b von insgesamt -1.687.463,84 EUR (Ergebnisverschlechterung der Sachkostenbudgets zugunsten des Haushalts) wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 2a) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verwaltungs-vorschlag |
Beschluss Fachausschuss |
Gutachten HFPA |
Gst |
0,00 EUR (nach Entnahme aus der Budgetrücklage
i.H.v. 1.749,00 EUR) |
0,00 EUR |
Abweichend von dem von der Kämmerei vorgeschlagenen
Ausgleich des Verlustvortrags in Höhe von -1.749,00 EUR durch Entnahme aus
der Sonderrücklage Budgetergebnis, schlägt das Fachamt vor, keinen
Verlust vorzutragen (Verlustvortrag damit 0 EUR) und der Sonderrücklage
Budgetergebnis keinen Betrag zu entnehmen. Mit 13 gegen
0 Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
|
|
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|
|
32 |
-532.849,56 EUR |
-532.849,56
EUR |
Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden
Verlustvortrag in Höhe von -532.849,56 EUR schlägt das Fachamt einen
Verlustvortrag in Höhe von 0,00 EUR vor. Mit 13 gegen
0 Stimmen angenommen. |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
|
|
|
|
41 |
-18.238,62 EUR |
-18.238,62 EUR |
Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis
2010 des Amtes 41 i.H.v. -21.186,41 EUR und dem vorgesehenen Verlustvortrag entsprechend den Budgetierungsregeln
von -18.238,62 EUR wird -nach Rücklagenentnahme - zugestimmt. Mit 13 gegen
0 Stimmen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
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|
|
44 |
-152.301,99 EUR |
-152.301,99
EUR |
Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis
2010 des Amtes 44 i.H.v. -152.301,99 EUR und dem von der Kämmerei
vorgesehenen Verlustvortrag entsprechend den Budgetierungsregeln von
-152.301,99 EUR wird nicht zugestimmt. Abweichend von dem von der Kämmerei vorgeschlagenen
und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -105.600,- EUR
(Variante 1) Variante 1 (105.600,- €) mit 13 gegen 0 Stimmen angenommen. Variante
2 ( 96.000,- €) mit 6 gegen 7 Stimmen abgelehnt. |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
|
|
|
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452 |
-18.643,15 EUR |
-18.643,15
EUR |
Der Verlustvortrag von Mit 12 gegen 1
Stimme angenommen. |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
|
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471 |
-6.616,99 EUR |
-6.616,99 EUR |
Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2010 des Amtes
471 i.H.v. -6.616,99 EUR wird zugestimmt. Abweichend von dem von der Kämmerei vorgeschlagenen
und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von Mit 6
gegen 7 Stimmen abgelehnt. Protokollvermerk: |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
mit ... gegen ... Stimmen |
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1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Haushaltsjahr 2010 haben 26 Fachämter (ohne GME) und 3 Abteilungen (Abt. 451
-Stadtarchiv-, Abt. 452 -Stadtmuseum- und 471 -Kulturprojektbüro-) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 5.470.316,16 EUR (Vorjahr: 3.793.554,09 EUR) erwirtschaftet.
Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss beim bereinigten Sachkostenbudgetergebnis i.H.v. 3.000.637,49 EUR (Vorjahr: Überschuss von 1.451.959,16 EUR) und einem Überschuss beim bereinigten Personalkostenbudgetergebnis i.H.v. 2.469.678,67 EUR (Vorjahr: 2.341.594,93 EUR).
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachkostenzuschussbudget von insgesamt – 29.975.700,-- EUR beschlossen. (Erwartete Erträge 66.521.900,-- EUR -davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 40.340.300,-- EUR- und voraussichtliche Aufwendungen: 95.497.600,--EUR -davon im Bereich der Ämter 50 und 51: 70.266.100,-- EUR-).
Im Laufe des Haushaltsjahres 2010 erfuhr dieses Sachkostenzuschussbudget der Fachämter eine Erhöhung um saldiert 774.304,07 € (Verminderung der Erträge um 922.934,88 € und der Aufwendungen um 148.630,81 €).
Die Fachamtsbudgets haben mit einem Plus bei den Sachkosten in Höhe von 4.688.101,33 EUR (2009: 5.568.816,37 EUR) abgeschlossen. Dieses auf den ersten Blick gute Ergebnis relativiert sich jedoch bei genauerer Betrachtung: Neben dem aufgezeigten Bedarf an Bereinigungen in Höhe von insgesamt 1.687.463,84 EUR bedarf der Umstand der Erwähnung, dass allein die über das Sachkostenbudget abgerechneten Transferleistungen in den Bereichen Jugend, Arbeit und Soziales mit einem Betrag von zusammen 1.998.228,43 EUR zu dem Plus bei den Sachkosten beigetragen haben (auf Amt 50 entfällt bei alleiniger Betrachtung der Transferleistungen ein positiver Saldo von 1.468.686,07 EUR, auf Amt 51 ein positiver Saldo von 529.542,36 EUR). Hier besteht bei der Bemessung der Budgets bei allen Unwägbarkeiten offensichtlich noch ein Zuviel an Spielraum. Die Kämmerei hat teilweise diesem Umstand bereits bei Aufstellung des Haushalts 2011 bzw. 2012 Rechnung getragen.
Der auch im Rechnungsjahr 2010 wiederum hohe Bedarf an Bereinigungen beruht, wie der Anlage 2b „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ zu entnehmen ist, im Wesentlichen darauf, dass entweder Erträge im Budget vereinnahmt wurden, die dort nicht veranschlagt waren (so bei Amt 51 der Sachmittelzuschuss für KiTas von 2.218.600 EUR und bei Amt 61 Finanzhilfen von 120.000 EUR) oder aber Erträge im Budget veranschlagt waren, dort aber nicht vereinnahmt werden konnten (so bei Amt 32 die Verwarnungsgelder von 760.000 EUR, die ab 01.01.2010 dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung zufließen).
Durch die Korrektur des positiven Ergebnisses von 4.688.101,33 EUR um -1.687.463,84 EUR haben die Fachämter in 2010 mit einem bereinigten positiven Sachkostenbudgetergebnis von 3.000.637,49 EUR (Vorjahr: pos. SKB-Ergebnis i.H.v. 1.451.959,16 EUR) abgeschlossen.
Das Personalkostenbudgetergebnis, das vom Personalamt ermittelt wurde, fiel nach Bereinigung um 20.517,43 EUR zugunsten eines Fachamtes mit einem Überschuss von 2.469.678,67 EUR (2009: 2.341.594,93 EUR) nochmals um 128.083,74 EUR höher aus als im Vorjahr. Die Personalkostenbudgets schlossen bis auf zwei Ausnahmen alle positiv ab. Positive Abschlüsse werden i.d.R. dann erzielt, wenn durch Umsetzungen etc. eine Planstelle für gewisse Zeit unbesetzt bleibt und die Einsparungen nicht anderweitig verausgabt werden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalkostenbudgetergebnisse
wurde von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.
Wie viele Ämter positive oder negative Sach- und Personalkostenbudgetergebnisse
erzielt haben, ist der Anlage 3 „Vergleich der bereinigten Budgetergebnisse von
2006 bis 2010“ zu entnehmen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
||
|
|
||
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
|
Personalmittelbudgetergebnis lt. Personalamt |
+/- |
Bereinigungen |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Sachmittelbudget- |
= |
Bereinigtes
Personalmittelbudget- |
|
|||
|
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis (Teilergebnis I + Teilergebnis II) |
||
- |
abzüglich
80% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln |
||
= |
Zu
übertragendes Gesamtergebnis |
||
- |
Freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
||
= |
Übertragungsvorschlag
/ Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat |
Die Budgetierungsregeln 2010 sehen vor, dass vom Fachamt 80% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100% als Verlust vorgetragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 4.901.132,01 EUR, davon allein von den Ämtern 50 und 51 zusammen 2,346 Mio. EUR. Dies zeigt, dass deren Zuschussbudgets aufgrund vieler Unwägbarkeiten nicht annähernd passgenau bemessen waren.
Von den Ämtern eGov, 40, 50,51 und 63 wurden darüber hinaus freiwillig weitere Beträge in Höhe von insgesamt 383.094,26 EUR zurückgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben, entsprechend der beiliegenden Anlage 2a „Budgetabrechnung 2010“ insgesamt 919.436,99 EUR (2009: 973.501,17 EUR) zur Verfügung zu stellen. Der Betrag von 919.436,99 EUR wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse zugeführt. Hinsichtlich der möglichen Entnahme von Mitteln aus der Sonderrechnung Budgetergebnisse wird auf die Budgetierungsregel Nr. 1.2.3 Buchstabe c im Haushalt 2010 auf Seite 340 verwiesen.
Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2010 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, schlägt die Kämmerei in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln vor, den Verlust -soweit er sich nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnisse des jeweiligen Amtes ausgleichen lässt- in voller Höhe vorzutragen. Der sich danach errechnende Gesamtbetrag von 728.650,31 EUR an vorzutragenden negativen Budgetergebnissen verteilt sich auf Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (-532.849,56 EUR), Kultur- und Freizeitamt (-18.238,62 EUR), Theater (-152.301,99 EUR), Abt. Stadtmuseum (-18.643,15 EUR) und Kulturprojektbüro (-6.616,99 EUR). Das negative Budgetergebnis der Gleichstellungsstelle (-1.749,00 EUR) kann durch eine Entnahme aus der Budgetrücklage dieses Amtes in voller Höhe ausgeglichen werden, sodass ein Verlustvortrag in diesem Fall entfällt.
Die Verlustvorträge werden technisch durch eine Budgetreduzierung
umgesetzt. Die vorgetragenen Verlustvorträge sind zur
Haushaltskonsolidierung unerlässlich. Im Widerspruch zu den
Budgetierungsregeln evtl. nicht übernommene Verlustvorträge führen die Stadt
vom Weg der absolut notwendigen Konsolidierung ab, weil Verluste, die im Jahr
2010 entstanden sind im Jahr 2011 nicht abgebaut werden. Im Ergebnis führen
nicht übertragene Verlustvorträge zu weiterem Eigenkapitalverzehr.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse hat sich wie folgt entwickelt:
|
2010
in EUR |
2009
in EUR |
Stand: 01.01. |
1.767.660,47 |
1.643.392,15 |
Entnahmen aufgrund
Fachamtsbeschluss einschl. Bereinigung wegen Auflösung Amt 12 |
-517.046,59 |
-775.324,33 |
Entnahmen zum Ausgleich
negativer Budgetergebnisse |
-4.696,79 |
-153.801,15 |
Freiwillige Rückgabe von Amt 20
i.H.v. 50% der Budgetrücklage als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung |
|
-
24.000,00 |
Zuführung während des Jahres
aufgrund Umbuchungen und Rückbuchungen bzw. Vollzug Stadtratsbeschluss |
42.921,64 |
103.892,63 |
Zuführung Budgetergebnisse |
919.436,99 |
973.501,17 |
Stand: 31.12. |
2.208.275,72 |
1.767.660,47 |
Der Rücklagenstand
jedes einzelnen Amtes ist der Anlage 4 „Sonderrücklage Budgetergebnisse“ zu
entnehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2010 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
--
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2010 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 919.436,99 EUR
zugeführt und ein Betrag i.H.v. insgesamt 4.696,79 EUR zum Ausgleich negativer
Budgetergebnisse entnommen.
Jeder Euro Verlust, der im Widerspruch zu
den Budgetierungsregeln nicht vorgetragen wird, wirkt der erforderlichen
Haushaltskonsolidierung entgegen.
Die Sonderrechnung Budgetergebnisse ist im
Laufe der letzten Jahre auf rund 2,21 Mio. EUR angewachsen. Bei Anträgen auf
Bereitstellung über- bzw. außerplanmäßiger Mittel sollten deshalb künftig
verstärkt die Deckungsmittel aus der Budgetrücklage des betreffenden Amtes
herangezogen werden. Erst wenn eine Deckung aus der Budgetrücklage nicht
möglich ist, ist eine Antragstellung bei der Kämmerei angezeigt.
Anlagen:
Anlage 1_B_Abrechnung2010_bereinigtes Gesamtbudgetergebnis
Anlage 2a_B_Abrechnung2010_Übertragungsvorschlag
Anlage 2b_Bereinigungen_2010
Anlage 3_Vergleich_Budgetergebnisse
Anlage 4_Sonderrechnung_Budgetrücklagen_2010