Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes
Vorlage
610.3/023/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1360 / T. 1327
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung der Bismarckstraße zwischen der Luitpoldstraße und der Schillerstraße einschließlich des Lorlebergplatzes und des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schillerstraße vorzubereiten.

Hierzu werden im Rahmen eines Plangutachtens (Mehrfachbeauftragung) vier qualifizierte Planungsbüros mit der Erstellung von Vorentwurfsplanungen beauftragt, die als Entscheidungsgrundlage für weitere Planungsschritte dienen sollen. Die unter II. Begründung genannten Prämissen sind Grundlage für die Planungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Plangutachten vorzubereiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation

 

Der Lorlebergplatz und die Bismarckstraße bilden das Kernstück der gründerzeitlichen Erweiterung der Erlanger Innenstadt. Der gesamte Straßenraum steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Viele Gebäude sind zudem als Einzeldenkmal ausgewiesen. Die Absicht, die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität in diesem Straßenraum zu erhöhen, wurde bereits durch verschiedene Beschlüsse des Stadtrates untermauert. Das Integrierte Handlungskonzept für die historische Innenstadt (September 2004) und die Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Mai 2006/Aktualisierung 2011) als Bestandteile der Konzeptplanung für die historische Innenstadt sehen eine zeitnahe Umgestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes vor. In der im April 2011 beschlossenen Aktualisierung der Prioritätenliste steht die Neugestaltung der Bismarckstraße mit dem Lorlebergplatz als Maßnahme im öffentlichen Raum bereits auf Rang 4. Auch das kürzlich beschlossene städtebauliche Einzelhandelskonzept befürwortet eine verstärkte Entwicklung jenseits der bestehenden Hauptgeschäftsachsen, um die Attraktivität der gesamten historischen Innenstadt zu stärken.

 

Die Analyse und Bewertung der bestehenden Mängel der Fahrbahn- und Gehwegbereiche durch das Tiefbauamt unterstreicht auch den bautechnischen Erneuerungsbedarf.

 

Die Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes stand in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Diskussion. Allein die Gestaltung des Lorlebergplatzes mit einer Höhendominante ist schon seit den 50er Jahren ein immer wiederkehrendes Thema. Die Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren zu einer Umgestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes wiederholt zu Wort gemeldet. So wurde eine Bürgerinitiative gegründet und Schreiben an den OB verfasst.

 

Wegen der Vorgeschichte, der zu erwartenden Sensibilität der Bevölkerung und der Bedeutung dieses Straßenraumes wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in einem ersten Schritt verschiedene, innovative Entwurfsideen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Beauftragung zu erhalten. Im Rahmen des geplanten Plangutachtens mit vier ausgewählten, qualifizierten Planungsbüros soll dies realisiert werden.

 

Ziel der Neugestaltung des Straßenraumes

 

Die Attraktivität des Straßenraumes soll durch eine Reduzierung der überdimensionierten Fahrbahnbreiten, durch Straßenbaumpflanzungen, der Optimierung des Parkflächenangebotes und der Schaffung von Flächen für Außenbestuhlung erhöht werden.

 

Das Ende der Sichtachse Bahnhof-Universitätsstraße wurde durch den 1897 errichteten Obelisken mit dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal betont. Seit der Umbenennung des Platzes und dem Abbruch des Obelisken im Jahr 1946 fehlt eine Höhendominante als Blickpunkt. Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Straßenraumes sind Vorschläge zur Gestaltung des Lorlebergplatzes zu erarbeiten.

 

Der nördliche Kreuzungsbereich Bismarckstraße/Schillerstraße soll funktionell und gestalterisch deutlicher als Eingangsbereich zur historischen Innenstadt betont werden. Durch die geänderte Straßenführung gemäß der Hauptverkehrsstraßen wird die Leistungsfähigkeit der Umfahrung Schillerstraße/Löwenichstraße erhöht und damit eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs über den Lorlebergplatz erreicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Prämissen werden für die Planung definiert und sollen in der Gestaltungsplanung Berücksichtigung finden:

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Bismarckstraße zwischen der Luitpoldstraße und der Schillerstraße einschließlich des Lorlebergplatzes, des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schiller­straße und der Anschlussbereiche der Marquardsenstraße, der Fichtestraße, der Universitätsstraße und der Glückstraße. (siehe Übersichtslageplan, Anlage 1)

 

Straßenraumgestaltung

Die Reduzierung der momentan bis zu 10,00 m breiten Fahrbahn auf bis zu 6,50 m (Begegnungsfall Bus/Bus) ist möglich. Der ÖPNV-Verkehr (Buslinien) wird auch zukünftig über einen Teil der Bismarckstraße, den Lorlebergplatz und die Universitätsstraße fließen. Im Rahmen der Neugestaltung der Bismarckstraße ist zukünftig ggf. eine effektive Bündelung der ÖPNV-Haltestellen in der Universitätsstraße und deren richtlinienkonforme Ausgestaltung vorgesehen.

 

Derzeit sind 74 Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum (49 Längsparker in der Bismarckstraße und 25 Schrägparker am Lorlebergplatz) vorhanden. In der Planung soll die Anzahl der bisherigen PKW-Stellplätze soweit möglich erhalten werden. Der Radverkehr soll gemäß der Regelung der Tempo 30-Zone auf der Fahrbahn geführt werden. Für den Fußgängerverkehr ist beidseitig eine Gehwegbreite von mindestens 2,00 m anzuordnen. Fahrradabstellanlagen, Baumstandorte, Grünflächen und Stadtmöbel sind nach Bedarf und unter Berücksichtigung der dichten Leitungsführung im Untergrund (insbesondere Gas/Fernwärme) zu positionieren. Möglichkeiten zur Außenbewirtschaftung von gastronomischen Betrieben sind anzubieten. Flächen für Lade- und Lieferverkehr sowie Grundstückszufahrten sind zu berücksichtigen.

 

Knotenpunkt Bismarckstraße/Schillerstraße

Zur Entlastung der Bismarckstraße ist der Knotenpunkt Bismarckstraße/Schillerstraße so umzuplanen, dass für den motorisierten Individualverkehr die Umfahrung über die Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße zukünftig attraktiver und leistungsfähiger wird. Hierzu wurde von der Verkehrsplanung bereits eine konkrete Lösung erarbeitet, die als Baustein in die Gesamtplanung aufzunehmen ist. (Anlage 2)

 

Lorlebergplatz

Mit der Neugestaltung des kreisrunden Lorlebergplatzes soll ein Stadtraum von hoher funktioneller und ästhetischer Qualität entstehen. Der Ausbau soll als Kreisverkehrsanlage nach StVO und nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien erfolgen. Der individuelle Charakter des Platzes kann durch die Wiedererrichtung einer Höhendominante verstärkt werden. Von den beauftragten Planungsbüros sind für die Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes Gestaltungsvorschläge ggf. in Zusammenarbeit mit Künstlern zu erarbeiten. Dabei können insbesondere für die Gestaltung der Mitte des Lorlebergplatzes städtebauliche wie auch künstlerische Lösungen vorgestellt werden, die aus dem Gesamtgestaltungskonzept Bismarckstraße entwickelt wurden bzw. mit diesem korrespondieren.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung ein Plangutachten mit vier Planungsbüros zu dieser Aufgabe vorbereiten. Die Auswahl der Büros erfolgt hinsichtlich Qualifikation, technischer und personeller Ausstattung der Büros, Referenzobjekte etc. Die Beauftragung der Planungsbüros zur Erstellung der Vorentwürfe soll noch 2011 erfolgen, so dass nach Vorstellung und Jurierung der vier Vorentwürfe ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung weiterbeauftragt werden kann. Die Bürgerbeteiligung soll in einer frühen Planungsphase unter Mitwirkung des beauftragten Planungsbüros erfolgen. Für den Haushalt 2011 sind Planungskosten in Höhe von 70.000,00 € bereit gestellt (Restmittelübertrag aus 2010). Die Planungskosten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

 

davon Planungskosten 2011

1.500.000,00 €

 

 

70.000,00 €

(ohne Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Schillerstraße/
Bismarckstraße)
bei IvP-Nr.: 541S.70

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen:

     ~ 565.000,00 €

Die Umgestaltungsmaßnahme Bismarckstraße/Lorlebergplatz ist straßenausbaubeitragsfähig.

Weitere Ressourcen

Die Maßnahme ist grundsätzlich im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die finanzielle Ausstattung der entsprechenden Programme für die nächsten Jahre ist jedoch derzeit noch nicht absehbar.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541S.70

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 - Übersichtslageplan
Anlage 2 - Plan zur Umgestaltung des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schillerstraße