Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für die Sanierung des städt. Gebäudes Sandbergstraße 6 (Kindergarten & Hort) fest und beauftragt die Verwaltung, die Planungen zu konkretisieren und eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auszuarbeiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
Das Gebäudemanagement
Erlangen / Sachgebiet Bauunterhalt wünscht diesen Beschluss zum Bedarfsnachweis
gemäß 5.3 der DA-Bau als Grundlage, um die dringend benötigte
Sanierungsmaßnahme baufachlich prüfen und kalkulieren zu können.
Ziel der Sanierung ist die Beseitigung der seit Jahren bestehenden und sich
immer weiter verschlechternden baulichen Mängel und die teilweise
Neubeschaffung der verbrauchten Ausstattung / Möblierung.
Die gravierendsten Probleme im einzelnen:
a) gesamtes Gebäude:
- die Fenster sind völlig verbraucht und technisch völlig veraltet;
- der energetische Zustand des Gebäudes ist generell katastrophal – man kann
teilweise durch Spalten neben den Fenstern nach draußen sehen; eine zeitgemäße
Dämmung und Energie sparende Abschattungssysteme sind dringend erforderlich
- das Dach ist völlig verbraucht – ca. 50 % der Dachpfannen weisen –teils erhebliche-
Beschädigungen auf; es tropft bereits an einigen Stellen durch.
- die Außentüren schließen derart schlecht, dass im Flurbereich permanent ein
starker Luftzug spürbar ist
- die Haustechniksysteme (Wasser, Abwasser, Elektro, Heizung) sind völlig verbraucht
und teilweise unterdimensioniert und bedürfen einer Runderneuerung
- sowohl im Kindergarten- als auch im Hortbereich gibt es brandschutzrechtlich
bedenkliche Lösungen (z. B. Deckenaufbau, Beleuchtungselemente, teilweise auch
noch Rettungswege)
b) Kindergarten im einzelnen:
- Die Küche im Kellergeschoss ist völlig verbraucht, die Hygiene nicht mehr
gewährleistet; die Küchenmöbel zeigen teilweise bereits
Auflösungserscheinungen; Fliesen, Anstrich etc. sind erneuerungsbedürftig.
- WCs: Im Rahmen der Verbesserung der Rettungswege und des Raumprogramms konnte
vor 2 Jahren nur eines der beiden Kinder-WCs saniert werden. Die anderen
WC-Anlagen -auch für das Personal- im Kindergarten sind stark
sanierungsbedürftig (massive Geruchsentwicklung; verbrauchte Bauteile).
- bei vielen Leuchten fehlt konstruktionsbedingt der vorgeschriebene
Blendschutz
- die Akustik in den Räumen ist miserabel – starke Echo- und
Verstärkungseffekte belasten Kinder und Personal erheblich.
- ein Großteil der Möbel ist Jahrzehnte alt und verbraucht
c) Hort (Obergeschoss):
- Die unzureichende Dämmung und die veralteten Fenster bewirken teilweise
unzumutbare Raumtemperaturen (Hitze bzw. zu kalt, Zugluft)
- auch hier ist die Küche völlig verbraucht (u. a. Maler-, Fliesenarbeiten
erforderl.); außerdem fehlt ein Starkstromanschluss für die dringend
erforderliche halbgewerbliche Spülmaschine (täglich mehr als 50 Mittagessen!)
- völlig verbrauchte Fußböden in mehreren Räumen (Gruppenräume, Küche u. a.)
- durch Feuchtigkeitseinbrüche bei mehreren Dachfenstern Folgeschäden an
Einbaumöbeln
- die Belichtung der Räume ist größtenteils unzureichend (alte Dachfenster mit
zu wenig Lichteinlass)
- Möbel und Ausstattung größtenteils sehr alt und verschlissen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Behebung aller
aufgeführten Mängel durch eine Sanierungsmaßnahme; im einzelnen:
- Austausch der Küchen nach gründlicher Sanierung und technischer Überholung
der Räume
- Erneuerung, teilweise Sanierung der WC-Anlagen
- Energetische Sanierung des Gebäudes (Fenster, Dämmung etc.)
- Abdichtung und Sanierung des Eingangsbereichs
- Austausch der maroden Haustechniksysteme
- brandschutztechnische Ertüchtigung
- Ersatz der verbrauchten Bestandteile der Ausstattung / Möblierung
3. Prozesse und Strukturen
- Planung der Hochbaumaßnahmen;
ggfs. Baugenehmigungsverfahren
- Realisierung der Maßnahme in 2013
4. Ressourcen
Investitionskosten: |
€ |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Erst auf Grund dieses Beschlusses kann GME die Kosten der Sanierungsmaßnahme ermitteln.
Anlagen: