Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen - Nahversorgungszentrum Büchenbach-West - mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 15.03.2011 wird entsprechend ergänzt. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur redaktioneller Art sind, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Der zukünftige Investor, die Fa. TBB TenBrinkeBayern aus Burglengenfeld, hat Anfang 2010 in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen den anonymen Realisierungswettbewerb „Erweiterung Nahversorgungszentrum Büchenbach-West“ zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Dienstleistungszentrums mit gesundheitsnahen Einrichtungen (Arztpraxen und Therapieräumen) und ergänzenden Läden sowie die zugehörige Stellplatzanlage durchgeführt.
Im UVPA vom 27.04.2010 wurde mit
großer Mehrheit beschlossen, dass die Wettbewerbsarbeit 1001 von
Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen -
Nahversorgungszentrum Büchenbach-West - mit integriertem Grünordnungsplan,
dessen Einleiten der Vorhabenträger mit Schreiben vom 12.07.2010 beantragt hat,
eine geeignete Maßnahme, die Einkaufs- und
Dienstleistungssituation sowie die fußläufige Versorgung der umgebenden Wohnbevölkerung in Erlangen-West zeitnah zu verbessern. Weiteres Ziel der Planung ist, die sinnvolle und schlüssige
Einbindung der neuen Nahversorgungseinrichtungen zwischen Bestand, zukünftiger
und bestehender Wohnbebauung sowie geplanten sozialen und kulturellen
Einrichtungen herzustellen und das neue Zentrum als Kristallisationspunkt am
Ende der Zentrumsachse zu entwickeln.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 409_BA II werden überdies Teilbereiche der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 409_BA I - Nahversorgungszentrum Büchenbach-West - (wg. Umbau des provisorischen Marktplatzes), Nr. 410 - Häuslinger Wegäcker Ost - (wg. Änderung des bisher geplanten Kreisverkehrs) und Nr. 421 - Ringschluss Adenauerring Teil Nord - (wg. Anpassung des Kreuzungsanschlusses) mit einbezogen und geändert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 409_BA II der Stadt Erlangen - Nahversorgungszentrum Büchenbach-West - mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.03.2011 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 409_BA II in der Fassung vom 15.03.2011 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 06.04.2011 von der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB
und § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden
insgesamt 49 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 28 eine
Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 11.04.2011 bis
einschließlich 13.05.2011 öffentlich aus. Eine zusätzliche
Informationsveranstaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Freiflächengestaltung fand am 13.04.2011 im Bürgertreff der Scheune Büchenbach
mit ca. 90 anwesenden Personen statt. Hierbei bildete sich eine Bürgerinitiative
zur „Marktplatzgestaltung“, deren Anregungen in einem weiteren
Abstimmungstermin am 16.05.2011 im Stadtplanungsamt nochmals erörtert wurden
und nach anschließender Überprüfung durch den zuständigen
Landschaftsarchitekten Tautorat zu dem Marktplatzneukonzept in der Planfassung
des Satzungsbeschlusses führten.
Aus dem
Kreis der Öffentlichkeit gingen insgesamt 3 Stellungnahmen ein.
Da die
sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind und die
Grundzüge der Planung nicht berühren, kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan
in geänderter Fassung vom 05.07.2011 als Satzung beschlossen werden.
Die
Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur Durchführung des Vorhabens liegt gem. §
12 Abs. 1 BauGB mit dem Durchführungsvertrag vor (siehe Beschlussvorlage
im nicht öffentlichen Sitzungsteil).
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Die Landesplanerische Beurteilung über die Durchführung eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens (ROV) nach Art. 23 BayLplG durch die Regierung von Mittelfranken zum Nahversorgungszentrum Büchenbach-West ist am 20.06.2011 bei der Stadt Erlangen eingegangen. Demnach entspricht die beabsichtigte Errichtung des Nahversorgungszentrums Büchenbach-West im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 409_BA I und Nr. 409_BA II unter der folgenden Maßgabe den Erfordernissen der Raumordnung:
Durch die Errichtung des Nahversorgungszentrums Büchenbach-West darf eine betrieblich optimale Realisierung der Stadt-Umland-Bahn nicht behindert werden. Sofern durch das o.a. Vorhaben eine Trassenumplanung der Stadt-Umland-Bahn erfolgt bzw. erfolgen muss, ist diese so zu gestalten, dass durch die veränderte Trassenführung die sogenannte Standardisierte Bewertung nicht negativ beeinflusst wird. Es ist hierbei zu prüfen, ob durch eine verhältnismäßige Modifikation der Planung der Gebäude bzw. der Gebäudestellungen eine Umplanung der Trassenführung abkömmlich gemacht werden kann.
Hierzu nimmt das zuständige Fachamt, die Verkehrsabteilung der Stadt Erlangen, wie folgt Stellung:
Die in der aktuellen Standardisierten Bewertung unterstellte Trassenführung der StUB in Büchenbach basiert auf der Studie des Planungsbüros Obermeyer aus dem Jahre 1995, die auch im aktuellen FNP dargestellt ist. Diese Trassenführung ist auch weiterhin grundsätzlich machbar (selbst ohne Modifikation der Gebäudestellung), so dass das Ergebnis der aktuellen Standardisierten Bewertung nicht negativ beeinflusst wird.
Im Zuge der Detailplanungen im Rahmen der aktuellen Bebauungspläne wurde die Trasse hinsichtlich verbesserter Erschließung der neuen Baugebiete, vor allem zur Optimierung der Umsteigebeziehungen zwischen der StUB und dem zukünftigen Bus-Netz (d.h. zentraler Umsteigepunkt mit Möglichkeit eines Rendevous-Systems) angepasst. Das Ergebnis der Standardisierten Bewertung, soweit derartige Detailfragen überhaupt Einfluss in das Bewertungsergebnis finden, würde daher tendenziell durch die vorgenannte Optimierung verbessert.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
für
den Umbau des Knotenpunkts Adenauerring / Mönaustraße. |
220.000,- € |
Für die Maßnahme "Umbau
des Knotenpunkts Adenauerring / Mönaustraße" sind für 2011 bei IvP-Nr.
541.144 keine Mittel für den Umbau vorhanden. Eine entsprechende
Mittelbereitstellung wird durch Amt 66 beantragt. |
Investitionskosten:
für den Umbau (Straßenbau) des
bisher provisorisch angelegten städtischen Marktplatzes. |
600.000,- € |
Für die Maßnahme "Umbau
des bisher provisorisch angelegten städtischen Marktplatzes" sind im
Haushalt 2011 bei IvP-Nr. 541.510 im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 300.000 €
und im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 300.000 € enthalten bzw. vorgesehen. |
Investitionskosten: für
die Herstellung der Begrünung, Bepflanzung und Ausstattung des bisher
provisorisch angelegten städtischen Marktplatzes. |
130.000,- € |
Für die Maßnahme "Bepflanzung des bisher provisorisch
angelegten städtischen Marktplatzes" sind im Haushalt 2011 bei IvP-Nr.
551.611 im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 20.000 € und im Jahr 2012 Mittel in
Höhe von 20.000 € vorgesehen. Für die noch fehlenden 90.000,-
€ sind keine Mittel vorhanden, eine entsprechende Mittelbereitstellung wird
durch Abt. 77.3 beantragt (siehe auch Pkt. B 3 / Nr. 2 in der Anlage 2). |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
5.800,- € / Jh. |
für
den Grünflächenunterhalt, Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Weitere Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf v.g. IvP-Nr.
siehe v.g. Tabelle
bzw. im Budget auf v.g.
Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle
sind teilweise nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
2. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis