Betreff
Probeweise Freigabe der Einbahnstraßenregelung für den Radverkehr in Gegenrichtung auf der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße
Vorlage
613/066/2011
Aktenzeichen
VI/61 - T. 1327
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine 6-monatige probeweise Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung auf der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße einzurichten.

2.      Nach Abschluss des Probelaufs führt die Verwaltung bei positivem Verlauf die nötigen Anpassungsmaßnahmen durch. Der Ausschuss wird darüber in Kenntnis gesetzt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Angesichts der bedeutenden Verbindungsfunktion, die die Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße für den Radverkehr (in der freigegebenen Richtung) darstellt (s. Abb. 1), ist zu erwarten, dass die Freigabe der Einbahnstraßenregelung einen vergleichbaren Effekt in der Gegenrichtung bewirken wird. Dem Radfahrer als besonders umwegempfindlichem Verkehrsteilnehmer wird durch eine Freigabe eine erhebliche Komfortsteigerung in der Erlanger Innenstadt eingeräumt. Analog ist durch die kostengünstige Förderung eines Verkehrsmittels des Umweltverbundes dem ökologischen Gedanken Rechnung getragen.

 

 

Abb. 1: Modal Split in der Friedrichstraße (Standort: Kreuzung Fahrstraße);
Quelle: Abteilung Verkehrsplanung, LSA Zählung vom 14.09.2006

 

Nach der Verwaltungsvorschrift  StVO zum Verkehrszeichen Nr. 220 (Einbahnstraße) kann in Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h Radverkehr in beiden Richtungen auf der Fahrbahn mit den entsprechenden Zusatzzeichen (1000-32 zu Zeichen 220 StVO und 1022-10 zu Zeichen 267 StVO) zugelassen werden. Fahrgassen ab 3,00 m Breite eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr. Auf der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße ist durchgängig eine befahrbare Breite von 3,50 m oder mehr gegeben. Die vorgegebene Mindestbreite wird also überall mindestens um 0,50 m überschritten. Im Begegnungsfall Pkw / Radfahrer kann daher problemlos aneinander vorbeigefahren werden.

Nach einer gemeinsamen Probefahrt auf der beschriebenen Achse in Gegenrichtung durch Abt. 321, Abt. 613 sowie der Polizeiinspektion Erlangen waren keine Bedenken erkennbar, die gegen einen Probelauf sprechen.

Für eine Freigabe der Einbahnstraßenregelung auf beschriebenem Abschnitt spricht des Weiteren die starke Abnahme des motorisierten Individualverkehrs in den letzten Jahren:

 

 

Jahr

Zählwert (Kfz/16h)

Art der Zählung

Standort

1985

5.000

Schülerjahreszählung

Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße

1986

3.870

Schülerjahreszählung

Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße

1987

2.780

Schülerjahreszählung

Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße

2006

1.800

LSA-Zählung

Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße

2011

1.116

Verkehrszählgerät

Friedrichstraße 15

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die halbjährige probeweise Öffnung der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße für den Radverkehr zu ermöglichen, wird Abt. 32 die notwendige Anordnung treffen sowie einen Beschilderungsplan erarbeiten.

Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Friedrich-/Fahrstraße muss für eine dauerhafte Freigabe mit einem zusätzlichen Signalgeber für Radfahrer in Fahrtrichtung Westen ergänzt werden. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Friedrich-/Fahrstraße während der Probephase in den Auszustand geschaltet werden, so dass die Nebenrichtung Fahrstraße Gelbblinken erhält. Im Falle einer endgültigen Aufhebung der Einbahnregelung für den Radverkehr wird die Verwaltung die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage umsetzen. Die Erlanger Stadtwerke, deren Busse die Friedrichstraße über die Fahrstraße queren, haben für das beschriebene Vorgehen ihr Einverständnis gegeben.

Die bestehenden Markierungen unmittelbar westlich des Kreuzungspunktes Friedrich-/Fahrstraße (Fahrspuraufteilungen Geradeaus und Rechts) sollen demarkiert und mit einer weißen Klebemarkierung für die Probelaufsituation angepasst werden.

Die AG Radverkehr wurde beteiligt und stimmt dem beschriebenen Vorgehen zu.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Beginn der 6-monatigen Probephase soll Anfang September erfolgen. Nach Abschluss des Probelaufes wird dem Ausschuss über deren Verlauf berichtet. Bei einem positiven Ergebnis erfolgen die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage und die Maßnahme wird dauerhaft umgesetzt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

2.500,- €

Beschilderung / Markierung

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

1.500,- €

Demarkierung, Rückbau Beschilderung

bei Sachkonto: 522.102 soweit negativer Probelauf

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 522.102

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden