1.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine 6-monatige
probeweise Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung auf
der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker
Straße einzurichten.
2.
Nach Abschluss des Probelaufs führt die Verwaltung
bei positivem Verlauf die nötigen Anpassungsmaßnahmen durch. Der Ausschuss wird
darüber in Kenntnis gesetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Angesichts der
bedeutenden Verbindungsfunktion, die die Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz /
Friedrichstraße / Innere Brucker Straße für den Radverkehr (in der
freigegebenen Richtung) darstellt (s. Abb. 1), ist zu erwarten, dass die
Freigabe der Einbahnstraßenregelung einen vergleichbaren Effekt in der
Gegenrichtung bewirken wird. Dem Radfahrer als besonders umwegempfindlichem
Verkehrsteilnehmer wird durch eine Freigabe eine erhebliche Komfortsteigerung
in der Erlanger Innenstadt eingeräumt. Analog ist durch die kostengünstige
Förderung eines Verkehrsmittels des Umweltverbundes dem ökologischen Gedanken
Rechnung getragen.
Abb. 1: Modal Split in der
Friedrichstraße (Standort: Kreuzung Fahrstraße);
Quelle: Abteilung Verkehrsplanung, LSA Zählung vom 14.09.2006
Nach der Verwaltungsvorschrift StVO zum Verkehrszeichen Nr. 220 (Einbahnstraße) kann in Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h Radverkehr in beiden Richtungen auf der Fahrbahn mit den entsprechenden Zusatzzeichen (1000-32 zu Zeichen 220 StVO und 1022-10 zu Zeichen 267 StVO) zugelassen werden. Fahrgassen ab 3,00 m Breite eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr. Auf der Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße ist durchgängig eine befahrbare Breite von 3,50 m oder mehr gegeben. Die vorgegebene Mindestbreite wird also überall mindestens um 0,50 m überschritten. Im Begegnungsfall Pkw / Radfahrer kann daher problemlos aneinander vorbeigefahren werden.
Nach einer gemeinsamen Probefahrt auf der beschriebenen Achse in Gegenrichtung durch Abt. 321, Abt. 613 sowie der Polizeiinspektion Erlangen waren keine Bedenken erkennbar, die gegen einen Probelauf sprechen.
Für eine Freigabe der Einbahnstraßenregelung auf beschriebenem Abschnitt spricht des Weiteren die starke Abnahme des motorisierten Individualverkehrs in den letzten Jahren:
Jahr |
Zählwert (Kfz/16h) |
Art der Zählung |
Standort |
1985 |
5.000 |
Schülerjahreszählung |
Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße |
1986 |
3.870 |
Schülerjahreszählung |
Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße |
1987 |
2.780 |
Schülerjahreszählung |
Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße |
2006 |
1.800 |
LSA-Zählung |
Kreuzung Friedrichstraße/Fahrstraße |
2011 |
1.116 |
Verkehrszählgerät |
Friedrichstraße 15 |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um die halbjährige probeweise Öffnung der
Achse Luitpoldstraße / Bohlenplatz / Friedrichstraße / Innere Brucker Straße
für den Radverkehr zu ermöglichen, wird Abt. 32 die notwendige Anordnung
treffen sowie einen Beschilderungsplan erarbeiten.
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung
Friedrich-/Fahrstraße muss für eine dauerhafte Freigabe mit einem zusätzlichen
Signalgeber für Radfahrer in Fahrtrichtung Westen ergänzt werden. Zur
Vermeidung von Fehlinvestitionen soll die Lichtsignalanlage an der Kreuzung
Friedrich-/Fahrstraße während der Probephase in den Auszustand geschaltet
werden, so dass die Nebenrichtung Fahrstraße Gelbblinken erhält. Im Falle einer
endgültigen Aufhebung der Einbahnregelung für den Radverkehr wird die
Verwaltung die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage
umsetzen. Die Erlanger Stadtwerke, deren Busse die Friedrichstraße über die
Fahrstraße queren, haben für das beschriebene Vorgehen ihr Einverständnis
gegeben.
Die bestehenden Markierungen unmittelbar
westlich des Kreuzungspunktes Friedrich-/Fahrstraße (Fahrspuraufteilungen
Geradeaus und Rechts) sollen demarkiert und mit einer weißen Klebemarkierung
für die Probelaufsituation angepasst werden.
Die AG Radverkehr wurde beteiligt und stimmt
dem beschriebenen Vorgehen zu.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Beginn der 6-monatigen Probephase soll Anfang September erfolgen. Nach Abschluss des Probelaufes wird dem Ausschuss über deren Verlauf berichtet. Bei einem positiven Ergebnis erfolgen die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage und die Maßnahme wird dauerhaft umgesetzt.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
2.500,- € Beschilderung
/ Markierung |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: |
1.500,- € Demarkierung,
Rückbau Beschilderung |
bei Sachkonto: 522.102 soweit negativer Probelauf |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 522.102
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden